Liliput Familienwelt
Italienerin möchte als Kinderpflegerin in der Schweiz arbeiten?
bin 28 Jahre Jung und anerkannte Kinderpflegerin (in Nürnberg Deutschland absolviert) seit 1 Jahr und 9 Monaten. Arbeite seitdem in Kindergarten und mir geht es nicht gut. Wir sind zu zweit mit 25 Kindern und es ist sehr sehr stressig. Arbeite 37 Stunden und die Bedingungen sowie der Lohn sind dafür mir nicht ok.
Möchte ernsthaft nach Schweiz umziehen und ein besseres Leben haben, dafür muss ich bei sbfi mein Zeugnis anerkennen lassen. Hat vielleicht jemand Erfahrung damit gemacht und kann mir sagen ob das wirklich anerkannt ist? Denn es ist nicht gerade günstig die Anerkennung
Komme ursprünglich aus Italien (bin seit 7 Jahren in Deutschland) vielleicht hilft 2 Sprachen zu sprechen?
Danke im Voraus für eure Antworten
1 Antwort
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Hallo,
falls wirklich ernsthafte Absichten bestehen, in die Schweiz überzusiedeln, so würde ich auf jeden Fall eine Anerkennung beim SBFI beantragen! Denn die CHF 600.- bis 700.- sind letztlich ein Klacks im Vergleich zu den Vorteilen! Kindertagesstätten in der Schweiz haben nämlich Auflagen betreffend gelerntem/diplomiertem Personal. Ohne Anerkennung hat man schlechte Karten und gilt letztlich als "ungelernt"!
Unterlagen, Dauer und Kosten
www.sbfi.admin.ch/anerkennungsverfahren/unterlagen-dauer-kosten.html
Empfehle auch, sich im Vorfeld über die Anerkennungsbedingungen genau zu informieren, denn ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob Kinderpflegerin für eine Anerkennung als Fachfrau Betreuung Kind reicht?! Bei staatlich anerkannte/r Erzieher/in ist es sicher kein Problem.
Hab mal den ChatGPT gefragt:-)
FRAGE: Unterschied zwischen Kinderpflegerin und staatlich anerkannter Erzieherin in Deutschland?
ich zitiere:
In Deutschland gibt es einen Unterschied zwischen Kinderpflegerin und staatlich anerkannter Erzieherin, sowohl in Bezug auf die Ausbildung als auch auf die beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten.
Eine Kinderpflegerin hat in der Regel eine zweijährige schulische Ausbildung absolviert und arbeitet vorwiegend in Kindertagesstätten, Kinderhorten oder Kinderkrankenhäusern. Ihre Aufgaben bestehen darin, die Erzieherinnen bei der Betreuung und Förderung der Kinder zu unterstützen, die Kinder bei der Körperpflege zu begleiten, bei der Durchführung von Freizeitaktivitäten mitzuhelfen und bei der Gestaltung einer kindgerechten Umgebung mitzuwirken.
Eine staatlich anerkannte Erzieherin hat hingegen eine dreijährige schulische Ausbildung absolviert und kann in verschiedenen Bereichen der frühkindlichen Bildung und Erziehung tätig sein. Sie ist in der Regel verantwortlich für die Planung und Durchführung pädagogischer Konzepte, die Förderung der individuellen Entwicklung und Entfaltung der Kinder, die Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen Fachkräften sowie die Reflexion und Evaluation der eigenen Arbeit.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Kinderpflegerin vor allem als Unterstützung der Erzieherinnen agiert, während eine staatlich anerkannte Erzieherin eine eigenständige pädagogische Fachkraft ist, die in der Regel eine Führungsposition innehat und mehr Verantwortung trägt.
Gemäss ChatGPT kann eine Anerkennung möglich sein?!
FRAGE: Wird die Deutsche Kinderpflegerin in der Schweiz vom SBFI als Fachfrau Betreuung Kind anerkannt?
ich zitiere:
Ja, in der Schweiz können Abschlüsse aus dem Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung aus Deutschland, wie zum Beispiel die Ausbildung zur Kinderpflegerin, als gleichwertig anerkannt werden.
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen erfolgt durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) auf Basis von Bildungsvergleichen und Bewertungen. In der Regel wird dabei geprüft, ob die ausländische Ausbildung den Anforderungen und Standards in der Schweiz entspricht.
Die Anerkennung als Fachfrau Betreuung Kind hängt jedoch nicht nur von der Anerkennung des Abschlusses als Kinderpflegerin ab, sondern auch von anderen Faktoren wie der Berufserfahrung und weiteren Kompetenzen. In der Regel müssen zusätzlich zur Anerkennung des Abschlusses auch Sprachkenntnisse und weitere Anforderungen erfüllt werden.
Daher ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld genau über die Anerkennungsbedingungen und Verfahren zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei einer Anerkennungsberatungsstelle einzuholen.