Liliput Familienwelt
Lohn- und Arbeitsbedingungen für Nannies und andere Hausangestellte
Also liebe Frauen: Wenn ihr eine Nanny, Haushälterin, Putzfrau oder gleich alles zusammen einstellt, geht ihr ein RECHTLICHES Arbeitsverhältnis ein und sämtliche Arbeitsbedingungen sind GESETZLICH geregelt. Die Ansprüche können von den Arbeitnehmerinnen jederzeit gerichtlich ein- und vor allem nachgefordert werden. Die Prozesskosten würdet ihr ebenfalls übernehmen müssen. Es geht dabei nicht nur um Mindestlöhne sondern auch um Arbeits- und Ruhezeiten, Ferienansprüche, Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall, Ueberstundenentschädigung, Kündigung, etc. Alles nachzulesen im Schweizerischen Obligationenrecht.
Seit dem 31.12.2013 gelten darüber hinaus vom Bundesrat festgelegte ZWINGENDE Mindestlöhne für Hauspersonal und zwar gesamtschweizerisch (ausser Genf). Das nennt sich NAV (Normalarbeitsvertrag für Hauswirtschaft). Es wurden drei Ansätze zwischen Fr. 18.20 und Fr. 22.--/Std. festgelegt, je nach Erfahrung und Ausbildung. Diese Löhne dürfen NICHT UNTERSCHRITTEN werden. Siehe SECO-Mindestlohn für Hausangestellte. Ausnützen geht also nicht mehr.
An die Anbieterinnen von Dienstleistungen in der Hauswirtschaft und Pflege: Lernt eure Rechte kennen und besteht auch darauf. Bloss zu klagen und sich aufzuregen bringt nichts. Solange ihr bloss die Faust im Sack macht, ändert sich trotz gesetzlicher und sogar bundesrätlicher Bestimmungen nichts und die branchenüblichen Löhne werden weiter munter unterschritten und/oder die gesetzlichen Arbeitsbedingungen nicht eingehalten. Wo kein Kläger da kein... oder wie ging das nochmal? Wir leben zum Glück nicht mehr im Mittelalter und wir leben in der Schweiz - also wehrt euch bei Bedarf und geht um Gottes Willen keine missbräuchlichen Arbeitsverhältnisse mehr ein. Sonst hört das nie auf.
7 Antworten
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Dass seit dem 31.12.2013 zwingende Mindestlöhne für Hauspersonal gelten, ist mir neu. Danke für den Hinweis. Wurde aber auch wirklich Zeit dass so was eingeführt wurde. Als ich vor zwei Jahren intensiv Bewerbungen verschickt habe, bekam ich haufenweise Stellenangebote für 5-10 Fr. Meistens für Haushalt und Kinderbetreuung. Mein Arbeitsvertrag beruht auf dem Normalarbeitsvertrag für Hauswirtschaft. Da ist man in der Regel sehr gut abgesichert. zB ist es auch zwingend dass der Arbeitgeber eine Taggeldversicherung abschliesst, ausser er nimmt das Risiko in Kauf, selber irgendwann zwei Jahre den Lohn bezahlen zu müssen in einem Krankheitsfall.
Bei meiner Arbeit läuft eigentlich alles gut geregelt, ausser die Pausen und die Überzeit.
zb habe ich 5 Wochen bezahlte Ferien. Meine Chefs sind aber oft bis zu 11 Wochen pro Jahr weg. Das geht dann alles automatisch von der Überzeit weg. Ich bin der Meinung dass das nicht mein Problem ist, wenn sie soviel weg sind und sie meine Überzeit ausbezahlen müssten. Aber gesetzlich habe ich bis jetzt noch nichts eindeutiges gefunden.
Hallo Mira,
Vielen Dank für die wertvollen Infos betreffend Arbeitsbedingungen/Mindestlöhne für Nannies, Kinderbetreuerinnen und anderen Hausangestellten.
Hier gleich noch einige Link wo weitere Details und Infos nachzulesen sind:
Mindestlohn für Hausangestellte - Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
www.seco.admin.ch/seco/nsb-news.msg-id-35736.html
Webseite Bundesverwaltung admin.ch - SECO
Zum ersten Mal seit der Einführung der Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr am 1. Juni 2004 legt er damit einen Mindestlohn für eine Branche fest. Der NAV Hauswirtschaft wird am 1. Januar 2011 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2013 in der ganzen Schweiz mit Ausnahme von Genf gelten.
Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen vom SECO
www.seco.admin.ch/Arbeitsbeziehungen/Normalarbeitsvertraege.html
NAV für Hausangestellte: Verlängerung und Anpassung des Mindestlohnes
www.seco.admin.ch/seco/nsb-news.msg-id-50934.html
Webseite Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Die tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr (TPK Bund) hat dem Bundesrat die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und eine gleichzeitige Anpassung der Mindestlöhne per 1. Januar 2014 beantragt. Der Bundesrat hat am 13. November 2013 den NAV um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Aus seiner Sicht ist die Fortführung des NAV Hauswirtschaft im Rahmen der Flankierenden Massnahmen (FlaM) notwendig.
Die durchgeführten FlaM-Kontrollen zeigen, dass die NAV-Mindestlöhne im Jahr 2012 von 16 Prozent der kontrollierten Haushalte resp. Betriebe nicht eingehalten wurden. Diese Verstossquote liegt zwar unter dem schweizerischen Durchschnitt von Verstössen gegen Mindestlöhne. Aber man muss auch die steigende Zuwanderung von Haus- und Betreuungspersonal aus den EU/EFTA-Staaten in der privaten Hauswirtschaft berücksichtigen. Sie hat sowohl bei den bewilligungspflichtigen Arbeitnehmenden (+20 %) als auch bei den meldepflichtigen Kurzaufenthaltern bis 90 Tage pro Kalenderjahr (+54 %) zugenommen.
Mindestlohn für Hausangestellte erhöht - Neue Zürcher Zeitung AG
www.nzz.ch/aktuell/schweiz/mindestlohn-fuer-hausangestellte-erhoeht
da ich auf Jobsuche bin und evt was in Aussicht habe als kinderbetreuerin wollte ich fragen was ich da für einen Stundenlohn verlangen kann??
ich bin selber mami von zwei kinder, habe jede menge Erfahrung mit kindern da ich die spielgruppenschule absolviert habe, in einer krippe ein jahr gearbeitet und ja halt immer mit kindern kontakt hatte!
rechnet man da pro Kind pro stunde oder wie genau? angenommen es sind Zwillinge was kann man den da verlangen?
ich hatte bis zur Geburt von meinem sohn immer einen Stundenlohn von 25.- und da habe ich auch mal einen staubsauger in die Hand genommen oder sonst was erledigt!!
über Infos währe ich sehr dankbar