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TippLohn- und Arbeitsbedingungen für Nannies und andere Hausangestellte

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Es wurde hier bereits mehrmals über zu geringe Löhne, Lohnangebote und miese Arbeitsbedingungen geklagt und geurteilt. Ich habe beim Lesen oft den Eindruck, dass einige denken, dass diese Dinge gefühlsmässig oder je nach Portemonaie-Dicke willkürlich festgelegt werden dürfen. So nach dem Motto: Auf dem Mami-Planet geht alles, habe wenig Geld, zahle deshalb auch wenig und auf Verständnis pochen. Oder noch schlimmer: Habe zwar viel Geld, zahle aber trotzdem kaum was.

Also liebe Frauen: Wenn ihr eine Nanny, Haushälterin, Putzfrau oder gleich alles zusammen einstellt, geht ihr ein RECHTLICHES Arbeitsverhältnis ein und sämtliche Arbeitsbedingungen sind GESETZLICH geregelt. Die Ansprüche können von den Arbeitnehmerinnen jederzeit gerichtlich ein- und vor allem nachgefordert werden. Die Prozesskosten würdet ihr ebenfalls übernehmen müssen. Es geht dabei nicht nur um Mindestlöhne sondern auch um Arbeits- und Ruhezeiten, Ferienansprüche, Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall, Ueberstundenentschädigung, Kündigung, etc. Alles nachzulesen im Schweizerischen Obligationenrecht.

Seit dem 31.12.2013 gelten darüber hinaus vom Bundesrat festgelegte ZWINGENDE Mindestlöhne für Hauspersonal und zwar gesamtschweizerisch (ausser Genf). Das nennt sich NAV (Normalarbeitsvertrag für Hauswirtschaft). Es wurden drei Ansätze zwischen Fr. 18.20 und Fr. 22.--/Std. festgelegt, je nach Erfahrung und Ausbildung. Diese Löhne dürfen NICHT UNTERSCHRITTEN werden. Siehe SECO-Mindestlohn für Hausangestellte. Ausnützen geht also nicht mehr.

An die Anbieterinnen von Dienstleistungen in der Hauswirtschaft und Pflege: Lernt eure Rechte kennen und besteht auch darauf. Bloss zu klagen und sich aufzuregen bringt nichts. Solange ihr bloss die Faust im Sack macht, ändert sich trotz gesetzlicher und sogar bundesrätlicher Bestimmungen nichts und die branchenüblichen Löhne werden weiter munter unterschritten und/oder die gesetzlichen Arbeitsbedingungen nicht eingehalten. Wo kein Kläger da kein... oder wie ging das nochmal? Wir leben zum Glück nicht mehr im Mittelalter und wir leben in der Schweiz - also wehrt euch bei Bedarf und geht um Gottes Willen keine missbräuchlichen Arbeitsverhältnisse mehr ein. Sonst hört das nie auf.
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Arbeitsrecht Lohn Mindestlohn Nanny

7 Antworten

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Hallo Mira, Dass seit dem 31.12.2013 zwingende Mindestlöhne für Hauspersonal gelten, ist mir neu. Danke für den Hinweis....
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Das Problem ist halt einfach, dass solche schwarze Schafe Frauen aus dem Ausland mit kaum Deutschkenntnissen "einstellen...
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Hallo Mira, Vielen Dank für die wertvollen Infos betreffend Arbeitsbedingungen/Mindestlöhne für Nannies, Kinderbetreueri...
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Danke für die gute Info hab ich bis jetzt auch nicht gewusst das es da eine klare Regelung gibt.
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Hallo! Vielen Danke für das wichtige Thema. An alle die als Nanny/Hausangestellte arbeiten: Lasst euch nicht ausnutzen, ...
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hallo da ich auf Jobsuche bin und evt was in Aussicht habe als kinderbetreuerin wollte ich fragen was ich da für einen S...
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Unweigerlich sind viele Menschen an Wie kaufe ich Tether (USDT) in Deutschland mit einer KfW Bankengruppe-Karte? (https:...

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