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Liliput Familienwelt
Wann muss man die Miete bezahlen? Bekommen den Lohn erst am 10.
Wir konnten die Miete immer pünktlich am 26. bezahlen. Jetzt hat mein Mann eine neue Stelle und bekommt den Lohn erst am 10. wir haben mit dem Vermieter gesprochen ob wir die Miete am 10. bezahlen können. Er hat gesagt dass er es notieren wird. Kann er uns doch aus der Wohnung werfen?
9 Antworten
Dein Vermieter kann darauf bestehen, dass ihr am 1. bezahlt habt. Aber wenn er am Telefon nichts sagte und es notiert hat, dann denke ich ist es ok für ihn.
Besser wäre trotzdem, wenn ihr versucht jeden Monat zu sparen, damit ihr in ein paar Monaten wieder püntklich zahlen könnt. Denn ihr seit beim verspäteten zahlen auf den guten Willen des Vermieters angewiesen.
Ich nehmen an, dein Mann arbeitet im Stundenlohn, darum kommt der Lohn so spät, oder?
Besser wäre trotzdem, wenn ihr versucht jeden Monat zu sparen, damit ihr in ein paar Monaten wieder püntklich zahlen könnt. Denn ihr seit beim verspäteten zahlen auf den guten Willen des Vermieters angewiesen.
Ich nehmen an, dein Mann arbeitet im Stundenlohn, darum kommt der Lohn so spät, oder?
3 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Gemäss Obligationenrecht muss der Arbeitgeber den Lohn auf Ende des Monats auszahlen. Habt ihr schon mal beim Arbeitgeber nachgefragt, ob der Lohn früher ausgezahlt werden könnte?
An eurer Stelle würde ich das wahrscheinlich probieren, ist ja echt doof so...
An eurer Stelle würde ich das wahrscheinlich probieren, ist ja echt doof so...
2 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Nur nicht negativ auffallen! Wir fragen den Chef nicht so war mein Mann einige Jahre arbeitslos. Der Chef zahlt etwa 1000 Mitarbeiter den Lohn erst am 10.
Ich hab 2 Jobs, beide im Stundenlohn. Beide zahlen erst am 7. den Lohn... weil man ja erst Ende Monat die genaue Stundenzahl kennt und dann noch ein paar Tage für Buchhaltung und Überweisung braucht.
Da muss man eben schauen, dass Ende Monat noch genug Geld für Miete ect bleibt, da der Lohn ja noch nicht gekommen ist.
Da muss man eben schauen, dass Ende Monat noch genug Geld für Miete ect bleibt, da der Lohn ja noch nicht gekommen ist.
Bei uns ist es auch so das mein Mann seinen Lohn erst am 8 bekommt wir haben mit unserem Vermieter geredet und es ist bis heute kein Problem das wir die Miete erst zum 10 Zahlen
In der Stadt Zürich ist es zum beschrieb so das die AHV auch erst zum 8 ausbezahlt wird da gibt es einige Rentner die dann erst Miete zahlen.
In der Stadt Zürich ist es zum beschrieb so das die AHV auch erst zum 8 ausbezahlt wird da gibt es einige Rentner die dann erst Miete zahlen.
Mein Mann war auch während Jahren im Stundenlohn angestellt. Zum Glück hatten wir da noch keine Kinder. Was auch zu bedenken ist im Stundenlohn ist, dass wenn dein Mann Ferien hat der "keinen" Lohn erhält, da diese bereits im Stundenlohn ausbezahlt werden.
Eigentlich müsste dieses ausbezahlte Geld auf die Seite gelegt werden. Nur braucht das Disziplin das es auch gemacht wird. Bei meinem Mann hat das nicht geklappt, da wir aber zwei Einkommen hatten, war das kein Problem.
Seit die Kinder da sind, ist er im Monatslohn angestellt und ich bin heilfroh darüber. Obwohl ich gut mit Geld umgehen kann, wird es auch manchmal knapp Ende Monat. Aber wir wissen jeden Monat was auf das Konto überwiesen wird.
Eigentlich müsste dieses ausbezahlte Geld auf die Seite gelegt werden. Nur braucht das Disziplin das es auch gemacht wird. Bei meinem Mann hat das nicht geklappt, da wir aber zwei Einkommen hatten, war das kein Problem.
Seit die Kinder da sind, ist er im Monatslohn angestellt und ich bin heilfroh darüber. Obwohl ich gut mit Geld umgehen kann, wird es auch manchmal knapp Ende Monat. Aber wir wissen jeden Monat was auf das Konto überwiesen wird.
Miete/Mietvertrag Angelegenheiten sind ist in der Schweiz grundsätzlich im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) geregelt. Wenn also z.B. im Mietvertrag explizit kein Zahlungstermin/Zeitpunkt vereinbart worden ist, dann gilt grundsätzlich Art. 257c des OR (Achter Titel: Die Miete):
Art. 257c
3. Zahlungstermine
Der Mieter muss den Mietzins und allenfalls die Nebenkosten am Ende jedes Monats, spätestens aber am Ende der Mietzeit bezahlen, wenn kein anderer Zeitpunkt vereinbart oder ortsüblich ist.
Quellennachweis:
www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html#a257c
Damit sich Vermieter aber besser vor Zahlungsausfälle schützen können, muss die monatliche Miete in der Regel im Voraus bezahlt werden. Im Mietvertrag heisst es dann zum Beispiel:
"Der Mietzins ist zum Voraus je auf den Ersten eines Monats an die vom Vermieter bezeichnete Zahlstelle zu entrichten."
Konkret heisst dies: Die Miete für den Monat November muss spätestens bis am 1. November dem Vermieter entrichtet worden sein!
An Maria: Wie bereits ober erwähnt, mit dem/der Vermieter/In reden und die Gründe/Umstände darlegen. Dann ist es in der Regel kein Problem - also alles im "grünen Bereich" ;-)
Art. 257c
3. Zahlungstermine
Der Mieter muss den Mietzins und allenfalls die Nebenkosten am Ende jedes Monats, spätestens aber am Ende der Mietzeit bezahlen, wenn kein anderer Zeitpunkt vereinbart oder ortsüblich ist.
Quellennachweis:
www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html#a257c
Damit sich Vermieter aber besser vor Zahlungsausfälle schützen können, muss die monatliche Miete in der Regel im Voraus bezahlt werden. Im Mietvertrag heisst es dann zum Beispiel:
"Der Mietzins ist zum Voraus je auf den Ersten eines Monats an die vom Vermieter bezeichnete Zahlstelle zu entrichten."
Konkret heisst dies: Die Miete für den Monat November muss spätestens bis am 1. November dem Vermieter entrichtet worden sein!
An Maria: Wie bereits ober erwähnt, mit dem/der Vermieter/In reden und die Gründe/Umstände darlegen. Dann ist es in der Regel kein Problem - also alles im "grünen Bereich" ;-)