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Liliput Familienwelt
Überstunden einziehen - kann mein Arbeitgeber vorschreiben wann?
Hallo .
Ich hätte mal ne Frage betreffen Überzeit. Ich arbeite 50% im Detailhandel. Da ich Krankheits - und Ferienablösungen mache häuft sich da relativ viel Überzeit an. Ich habe die Abmachung dass ich meine Überzeit dann beziehen kann wann mein Junior Ferien hat. Ich habe nun eine Mail bekommen dass ich meine Zeit bis Ende Januar begleichen muss. Das sind 3 Wochen die ich kompensieren soll. Die Abmachung gelte im neuen Jahr nicht mehr.
Nun zu meiner Frage: Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben wann ich diese Zeit abbaue? Ich hätte sie im Februar genommen was aber nicht erlaubt wurde. Ich bin aber nicht einverstanden dass ich den ganzen Januar zu Hause bleibe.
Muss ich überhaupt Ferienablösungen machen? Es steht nichts davon in meinem Arbeitsvertrag.
Zudem müssen wir am Samstag an interne Schulungen die nicht bezahlt werden obwohl obligatorisch angeordnet. Firmeninteresse,
Kann mir jemand Auskunft geben? Wäre sehr dankbar.
Ich hätte mal ne Frage betreffen Überzeit. Ich arbeite 50% im Detailhandel. Da ich Krankheits - und Ferienablösungen mache häuft sich da relativ viel Überzeit an. Ich habe die Abmachung dass ich meine Überzeit dann beziehen kann wann mein Junior Ferien hat. Ich habe nun eine Mail bekommen dass ich meine Zeit bis Ende Januar begleichen muss. Das sind 3 Wochen die ich kompensieren soll. Die Abmachung gelte im neuen Jahr nicht mehr.
Nun zu meiner Frage: Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben wann ich diese Zeit abbaue? Ich hätte sie im Februar genommen was aber nicht erlaubt wurde. Ich bin aber nicht einverstanden dass ich den ganzen Januar zu Hause bleibe.
Muss ich überhaupt Ferienablösungen machen? Es steht nichts davon in meinem Arbeitsvertrag.
Zudem müssen wir am Samstag an interne Schulungen die nicht bezahlt werden obwohl obligatorisch angeordnet. Firmeninteresse,
Kann mir jemand Auskunft geben? Wäre sehr dankbar.
3 Antworten
Hallo
Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist die Regelung der Überstunden weder Teil des Vertrags noch in einer Klausel definiert. In diesem Fall gilt:
Kompensation durch Freizeit (in diesem Fall ohne Zuschlag) ist zulässig, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist (Art. 321c Abs. 2 OR.) Ansonsten muss die Mehrleistung durch den vertraglich festgelegten Lohn plus mindestens 25% vergütet werden. Das heisst also, dass dich der Arbeitgeber nicht zwingen kann, den ganzen Januar zuhause zu bleiben, wenn du nicht einverstanden bist. In diesem Fall kannst du deine Überstunden auch auszahlen lassen.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist die Regelung der Überstunden weder Teil des Vertrags noch in einer Klausel definiert. In diesem Fall gilt:
Kompensation durch Freizeit (in diesem Fall ohne Zuschlag) ist zulässig, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist (Art. 321c Abs. 2 OR.) Ansonsten muss die Mehrleistung durch den vertraglich festgelegten Lohn plus mindestens 25% vergütet werden. Das heisst also, dass dich der Arbeitgeber nicht zwingen kann, den ganzen Januar zuhause zu bleiben, wenn du nicht einverstanden bist. In diesem Fall kannst du deine Überstunden auch auszahlen lassen.
Bei uns in der Kita musste ich dann kompensieren wenn wenig Kinder da waren (also wenn viele krank, in den Ferien).. Da wusste ich erst am Morgen, dass ich am Nachmittag frei habe. Also alles normal soweit ?? Ist doch toll, dass du jetzt schon weisst, was im Januar arbeitsmässig läuft??Wenn du viele Ü-Std.hast, kannst du sie dir ja auszahlen lassen oder abmachen, dass du einen gewissen Teil in den Schulferien nehmen kannst. Wenn ich solche Anliegen freundlich angebracht habe, fanden wir wir immer eine gute Lösung für beide Seiten.
Ich bin mir nicht sicher ob es sinnvoll ist darauf zu bestehen die Überstunden ausbezahlt zu bekommen. Man ist dann nicht die willkommenste Arbeitnehmerin wenn man stur darauf beharrt.
Bezüglich Januar würde ich man höflich nachfragen ob man vielleicht splitten kann: 50 / 50 Januar und Februar.
Mein Mann hat das Problem das im Moment nichts los ist und er auch viele Überstunden abbummeln muss. Wir wären noch froh wäre es einfach ein Monat und nicht heute frei und übermorgen frei und dann und dann nächste Woche wieder ein oder zwei zusätzliche halbe oder ganze Tage frei wären.
Mit Familie kann man mit diesen Tagen nicht sooo viel anfangen.
Aber eben: die Zeiten sind nicht mehr so das man da gross rebellieren kann. Wenn der Job ansonsten prima ist und das Positive überwiegt würde ich darum bitten das die Überstunden so abgebummelt werden das die Sportferien wenigstens zum Teil drin sind und die freie Zeit geniesen.
Bezüglich Januar würde ich man höflich nachfragen ob man vielleicht splitten kann: 50 / 50 Januar und Februar.
Mein Mann hat das Problem das im Moment nichts los ist und er auch viele Überstunden abbummeln muss. Wir wären noch froh wäre es einfach ein Monat und nicht heute frei und übermorgen frei und dann und dann nächste Woche wieder ein oder zwei zusätzliche halbe oder ganze Tage frei wären.
Mit Familie kann man mit diesen Tagen nicht sooo viel anfangen.
Aber eben: die Zeiten sind nicht mehr so das man da gross rebellieren kann. Wenn der Job ansonsten prima ist und das Positive überwiegt würde ich darum bitten das die Überstunden so abgebummelt werden das die Sportferien wenigstens zum Teil drin sind und die freie Zeit geniesen.