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FrageTagesfamilienverein schreibt vor, dass ich nicht privat arbeiten darf

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Ich habe eine nette Familie kennen gelernt, die mir ihr Kind anvertrauen möchte Privat.

Jetzt hat mir der Tagesfamilienverein vorgeschrieben dass ich nicht Privat arbeiten darf und das andere Kind über den Verein. Können sie mir diese Vorschrift machen. Möchte dieses Kind gerne betreuen, aber auch weiter dieses vom Tagesfamilienverein.

Wie seht ihr das?

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9 Antworten

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der Tagesfamilienverein kann dir nicht verbieten, ein Kind privat zu betreuen. Aber er kann den Vertrag für das andere Kind mit dir auflösen und ob du das riskieren möchtest, musst du selber abwägen. Ich nehme an, es steht in eurem Vertrag, dass du ausschliesslich über den TFV arbeiten darfst?

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Habe so etwas nicht gefunden im Vertrag.
Die Vermittlerin begründet es damit, dass ich über Verein versichert bin und ich Kurse besuchen kann.

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Ich bin der Meinung, dass der Tagesfamilienverein dir keine Vorschriften machen kann. Es steht jeder Familie frei, wie sie ihre Kinder betreuen lassen wollen und können das durchaus auch in privater Regie organisieren.

Und wenn der Verein glaubt, dann den Vertrag mit dem anderen Kind aufkünden zu können, kann es dann gut sein, dass der dann die Rechnung ohne die abgebenden Eltern gemacht hat. Wenn die nämlich mit dir zufrieden sind, werden die dann 100% das Kind weiter bei dir betreuen lassen-halt auch auf privater Basis.

Da bläst sich doch nur wieder jemand auf und glaubt sich in einer Machtposition zu befinden. Tagesmütter finden sich ja nicht wie Sand am Meer und daher ist dieser Verein überhaupt nicht in der Position sich so aufzuspielen...

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Entweder man arbeitet für den Tageselternverein oder gar nicht. Beides zusammen geht einfach nicht. Sollte auch logisch sein.

Immerhin stellst Du Dein Pensum dem Verein zur Verfügung. Und der Verein möchte auch nicht, dass Du "nebenbei" noch 5 andere Kinder betreust. Das geht einfach nicht.

Und schon mal etwas von Schwarzarbeit gehört?

1 Kommentar

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Ich sehe es ähnlich wie du... beides finde ich auch nicht ok. Aber was hat dies mit Schwarzarbeit zu tun? Wenn sie alles Rechtmäßig macht... AHV Beiträge bezahlt etc... dann ist es keine Schwarzarbeit.
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Ich habe während Jahren verschiedene Arbeitgeber gehabt, Teilzeit und alles schön legal. Warum soll das bei der Kinderbetreuung nicht gehen?
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Man könnte doch den Rechtsschutz fragen?

Ich denke der wusste am besten Bescheid, da es in solchen Branchen tatsächlich Konkurrenzverbot gültig werden kann gemäss Gesetz

1 Kommentar

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ach was, es gibt doch vieeel zu wenig Tagesmütter. Die Themeneröffnerin schreibt ja, dass in ihrem Vertrag keine derartige Klausel vorhanden ist.
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Da es ein Verein ist hat er Statuten; dort drin konnte es drin stehen. Und ebenso gibt es den sogenannten Geheimschutzklausel/Kundenschutzklausel.

Ich könnte mir vorstellen, dass ihr Verein dies auch unter Abwerben rein hauen will.

Deswegen am besten mit dem Rechtschutz schauen

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Ich bin auch Tagesmutter und bei einem Verein angestellt. Ich habe diese Klausel im Vertrag, dass privat nur "gratis" Kinder betreuen darf. Sobald ich Geld dafür bekomme, muss das über den Verein laufen.

Warum kannst du denn das andere Kind nicht über den Verein anmelden?

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Die beschriebenen Antworten sind mehrheitlich Vermutungen. Es ist rechtlich so, dass man Tageskinder privat und über den Verein haben darf. Selbstverständlich müssen die Löhne der AHV-Zweigstelle angegeben sein. Zweitens muss jedes Tageskind, das man regelmässig in Pflege hat, bei der Gemeinde (gratis) angemeldet sein. Eine Vermittlerin, welche solche Dinge vorzuschreiben versucht, hat keine Ahnung vom Recht. Ich habe zahlreiche Tageskinder privat und über den Verein gehabt. Und man liess mir beide, da ich nach Gesetz handle.

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