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FrageWas, wenn der obhutsberechtigte Elternteil ausfällt?

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Hallo!

Was geschieht, wenn der obhutsberechtigte Elternteil aus psychischen Gründen (Überlastung) und / oder krankheitsbedingt temporär nicht oder nur teilweise für die Kinder sorgen kann? Und kann der andere Elternteil dazu verpflichtet werden, die Kinder zu übernehmen? Wenn ja, wo muss man sich melden, bei welchem Amt?
Danke für jede hilfreiche Antwort.

Liebe Grüsse

Rumpelstilzchen
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Eltern Sorgerecht

7 Antworten

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Liebes Rumpelstilzchen

Ich denke mal dass man sicher zuerst beim anderen Elternteil abklärt ob die Möglichkeiten vorhanden sind für die Kinder zu sorgen. Ob er aber wirklich verpflichtet wäre weiss ich nicht. Kommt vielleicht auch darauf an ob beide das Sorgerecht haben.
Ich würde es auf dem KESB abklären lassen. Die können Dir da sicher weiter helfen. Bist Du selber in der Situation oder willst Du es einfach für den Notfall wissen?
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Hallo Rumpelstilzchen

Wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, wäre es sinnvoll, beim anderen
Elternteil nachfragen.
Hast Du aber das alleinige Sorgerecht, kann Dir die Amtsvormundschaftsbehörde weiterhelfen, organisiert Dir auch eine Hilfe/Unterstützung und regelt auch mit dem anderen Elternteil und den Kindern zusammen, was für alle die beste Lösung ist.

Vielleicht hilft Dir das etwas weiter, wünsche Dir /Euch viel Kraft in dieser Zeit.
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Vielen Dank für eure Antworten. Es betrifft mich. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, aber er will nicht helfen… Ich habe momentan Schwierigkeiten mit meiner Schulter, kann nur unter starken Schmerzen den Haushalt erledigen und arbeite 100% freiwillig (das jüngste Kind ist erst 4 Jahre alt geworden), dadurch zahlt er sehr wenig Frauenalimente. Aber er unterstützt mich kaum, weil es für ihn selbstverständlich ist.

3 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

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Kindes und Erwachsenen Schutzbehörde. Die sind jetzt genau auch für solche Fragen zuständig.
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Was ist KESB?
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Lass Dich doch einmal beraten beim KESB. Könnte mir gut vorstellen dass er dazu verpflichtet werden kann temporär bei der Betreuung mehr zu helfen oder temporär etwas mehr zu bezahlen, damit Du Unterstützung holen könntest.
Gute Besserung!!
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Hallo Rumpelstilzchen
Wenn du in Aerztlicher behandlung bist,hast du sogar die Möglichkeit,eine von der Krankenkasse bezahlten Familienhelferin,die dich und im Haushalt und bei der Kinderbetreuung unterstützt.
Lasse dich von deinem Arzt beraten.
Ich kenne einen Aehndlichen Fall von einer Bekannten,Sie hat eine Familienhelferin bekommen.

Liebe Gruess
Venus

1 Kommentar

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Ich hatte wegen Krankheit auch eine Verschreibung für eine Hilfe im Haushalt vom Arzt, da ich ein kleines Kind habe. Doch die Krankenkasse zahlt bei Leistungen der Spitex die den Haushalt etc. beinhalten nichts, nur die Zusatzversicherung einen kleine Teil. Was ist denn das für eine Haushaltshilfe von welcher Organisation, die die KK zahlt?
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Liebe Alle
Das mit der Schulter hat sich zum Glück wieder "eingerenkt", aber die Frage bleibt offen. Wenn ich einen Unfall habe und beispielsweise im Koma liege oder sonst nicht in der Lage wäre, für die Kinder zu sorgen, was würde dann geschehen? Würde man die 3 getrennt in Pflegefamilien unterbringen? Kann ich in irgend einer Form juristisch vorgehen, um diese Eventualität zu vermeiden? Nur schon der Gedanke daran macht mich fertig, dass die Kinder in einer solchen Situation getrennt würden, weil er sich nicht kümmert :-(

1 Kommentar

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Da hatte ich mich auch schon mal beim Anwalt erkundigt. Du kannst ein Testament aufsetzen und deinen Wunsch bezüglich der Kinder darin erwähnen. Deine Wünsche werden dann berücksichtigt (natürlich alles im Rahmen...).
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Ich denke, es kann keine Pflegefamilie dazu verpflichtet werden, drei Kinder aufs Mal aufzunehmen. Wenn sich das dann so ergibt, um so besser. Sonst bleibt ja immer noch das Kinderheim, dort könnten sicher alle zusammen untergebracht werden.
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Frühling, das ist ja brutal :-(((((((

Cory, werde das mit meinem Ex anschauen und dementsprechende Vorkehrungen treffen. Die 3 dürfen auf keinen Fall getrennt werden oder in ein Kinderheim kommen.

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