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Liliput Familienwelt
Muss ich bezahlen wenn Tagesmutter oder ihre Kinder krank sind?
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Nach etlichen Themen hier im Forum bezahlte "Frei" Tage vom Arbeitsgeber wenn das eigene Kind krank ist.
Muss der Arbeitsgeber nun nicht dem Arbeitsnehmer die Tage frei geben (bezahlt) wenn das eigene Kind krank ist?
Somit müsste doch auch einer Tagesmutter diese Tage bezahlen...?
Muss der Arbeitsgeber nun nicht dem Arbeitsnehmer die Tage frei geben (bezahlt) wenn das eigene Kind krank ist?
Somit müsste doch auch einer Tagesmutter diese Tage bezahlen...?
2 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Lohnfortzahlung für Angestellte gibts bei Stundenlohn ebenfalls.
Die TM gilt aber rechtlich als Selbständigerwerbende. Die abgebenden Eltern sind nicht Arbeitgeber der TM. Es ist kein Angestelltenverhältnis wie bei einer Nanny z.B. , das in einem Normalarbeitsvertrag geregelt ist.
Deshalb hat die TM wohl kein Anrecht auf Bezahlung der Zeit, während deren sie wegen Krankheit der eigenen Kinder keine Tageskinder betreuen konnte.
Die TM gilt aber rechtlich als Selbständigerwerbende. Die abgebenden Eltern sind nicht Arbeitgeber der TM. Es ist kein Angestelltenverhältnis wie bei einer Nanny z.B. , das in einem Normalarbeitsvertrag geregelt ist.
Deshalb hat die TM wohl kein Anrecht auf Bezahlung der Zeit, während deren sie wegen Krankheit der eigenen Kinder keine Tageskinder betreuen konnte.
Also ich hab für meine Tageskinder immer eine Monatspauschale berechnet.
War ein Tageskind krank mussten die Eltern trotzdem bezahlen - in Krippen ist das auch so und ich war ja quasi parat und kann nichts dafür wenn das Kind nicht gebracht wird..
Wenn ich das Tageskind nicht betreuen konnte dann hab ich diese Stunden natürlich vom kommenden Monatsbetrag wieder abgezogen - da können die Eltern ja nichts dafür wenn ich ausfalle.
Als Tagesmutter kann man eine Versicherung abschliessen die die Ausfalltage übernehmen würde - das rechnet sich aber nur wenn eine Tagesmutter Vollzeit genügend Kinder betreut - sie ist nicht ganz billig.
War ein Tageskind krank mussten die Eltern trotzdem bezahlen - in Krippen ist das auch so und ich war ja quasi parat und kann nichts dafür wenn das Kind nicht gebracht wird..
Wenn ich das Tageskind nicht betreuen konnte dann hab ich diese Stunden natürlich vom kommenden Monatsbetrag wieder abgezogen - da können die Eltern ja nichts dafür wenn ich ausfalle.
Als Tagesmutter kann man eine Versicherung abschliessen die die Ausfalltage übernehmen würde - das rechnet sich aber nur wenn eine Tagesmutter Vollzeit genügend Kinder betreut - sie ist nicht ganz billig.
Ist es eine selbständige Tagesmutter oder ist sie über einen Verein angestellt?
Eigentlich muss ja eine solche Regelung im Vertrag drin sind...
Wenn sie bei einem Verein ist, wird sie Ihren Lohn normal bekommen, ohne dass die Eltern zahlen müssen (Versicherung Krankentaggeld).
Privat weiss ich leider nicht genau, wie es geregelt ist...aber ich denke nicht dass ihr eine Dienstleitung bezahlen müsst, die ihr nicht beansprucht habt.
Eigentlich muss ja eine solche Regelung im Vertrag drin sind...
Wenn sie bei einem Verein ist, wird sie Ihren Lohn normal bekommen, ohne dass die Eltern zahlen müssen (Versicherung Krankentaggeld).
Privat weiss ich leider nicht genau, wie es geregelt ist...aber ich denke nicht dass ihr eine Dienstleitung bezahlen müsst, die ihr nicht beansprucht habt.