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Liliput Familienwelt
Arbeiten, wenn Kind krank ist - wer betreut eure kranken Kinder?
Hey, wer schaut auf eure kranken Kindern wenn ihr arbeiten müsst? Haben leider keine Eltern/Schwiegereltern in unserer Nähe!!! Suche jemanden der bei uns zu Hause spontan einspringen könnte, wenn wir jemanden bräuchten. Natürlich mit Bezahlung. Könnte sich das jemanden vorstellen? Sind in Richterswil (ZH) zu Hause.
11 Antworten
Gemäß Arbeitsgesetz stehen dir 3 Arbeitstage pro Krankheitsfall und Kind zu um dich zu organisieren....
Heute gibt es dazu ein Bericht in der Migros Magazin Nr. 8....
Heute gibt es dazu ein Bericht in der Migros Magazin Nr. 8....
3 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Die Krankheitstage der Kinder werden nicht an deine Krankheitstage angerechnet - das wäre unzulässig.
Zudem weiss der Arbeitgeber wenn er Mama/Paps einstellt, dass er damit rechnen muss.
Zudem weiss der Arbeitgeber wenn er Mama/Paps einstellt, dass er damit rechnen muss.
Als Ergänzung noch der SRK-Forumsbeitrag zu solchen «Notfällen»:
(redcross.ch / Für Sie da / Entlastung / Kinderbetreuung zu Hause)
Kinderbetreuung zu Hause - Rettungsanker für Eltern in der Not - SRK
www.lilipedia.com/tipp/kinderbetreuung-zu-hause
Zudem bietet das Schweizerische Rote Kreuz auch ein Angebot für familienfreundliche Unternehmen und Firmen an:
Webseite www.redcross.ch
Kranke Kinder gut betreut
Ein Angebot für familienfreundliche Unternehmen
Die Kinderbetreuung zu Hause springt schweizweit kurzfristig ein, wenn berufstätige Eltern nicht wissen, wem sie ihr plötzlich erkranktes Kind anvertrauen können.
Das SRK organisiert möglichst rasch eine vertrauensvolle und ausgebildete Betreuerin, die zur Familie nach Hause kommt und sich um das kranke Kind kümmert. Dank dieser kurzfristigen Lösung, die für das Wohl des Kindes sorgt, können die Eltern mit einem guten Gefühl arbeiten gehen.
Weitere Infos zu diesem Angebot unter folgendem Link:
Kranke Kinder gut betreut - Angebot für familienfreundliche Unternehmen
www.redcross.ch/kinderbetreuung/familienfreundliche-unternehmen
Das mit diesen drei Tagen pro Kind und Krankheit kenn ich. Aber da ich 60% arbeite sind die schnell aufgebraucht. Und dann steh ich wieder vor dem selben Problem.
Und das Rote Kreuz im Kanton Zürich betreut nur gesunde Kindern, wenn zum Beispiel die Mutter selber krank ist. Aber sie betreuen keine kranken Kinder, leider!!!
4 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Auf der Hauptseite steht dass sie kranke Kinder betreuen, doch scheinbar ist dass dann doch in jedem Kanton verschieden. Du hast das Pech im Kanton ZH zu wohnen. Da steht gesunde Kinder bis 12 Jahre. Im Kanton Schwyz steht dass sie auch erkrankte Kinder betreuen.
www.srk-zuerich.ch/srk/Ich-suche-Hilfe/fuer-Familien/KBH/index.php?adcode=pg|62054782218|kinderbetreuung|||1t3
www.srk-schwyz.ch/kinderbetreuung.html
www.srk-zuerich.ch/srk/Ich-suche-Hilfe/fuer-Familien/KBH/index.php?adcode=pg|62054782218|kinderbetreuung|||1t3
www.srk-schwyz.ch/kinderbetreuung.html
Das kann nicht sein. Denn ich hab das Rote Kreuz schon angefragt und sie machen es nicht. Ich kann Ihnen gerne eine Kopie des Mails zu senden.
Das stimmt nicht. Sie betreuen sehr wohl kranke Kinder.
... Die Rotkreuz-Kinderbetreuung (KBH) bietet eine vorübergehende Lösung, wenn erwerbstätige Eltern nicht wissen, wem sie ihr plötzlich erkranktes Kind anvertrauen sollen. Sie greift auch Müttern und Vätern unter die Arme, die gesundheitliche Probleme haben oder sich in einer schwierigen Situation befinden.
www.redcross.ch/de/srk-dienstleistungen/kinderbetreuung-zu-hause/kinderbetreuung-zu-hause
... Die Rotkreuz-Kinderbetreuung (KBH) bietet eine vorübergehende Lösung, wenn erwerbstätige Eltern nicht wissen, wem sie ihr plötzlich erkranktes Kind anvertrauen sollen. Sie greift auch Müttern und Vätern unter die Arme, die gesundheitliche Probleme haben oder sich in einer schwierigen Situation befinden.
www.redcross.ch/de/srk-dienstleistungen/kinderbetreuung-zu-hause/kinderbetreuung-zu-hause
Also,wenn mein Kind krank ist,braucht es mich als Mama ,mehr denn je.
Meine Kinder würden sich nur sehr ungern von einer fremden Person bei Krankheit betreuen lassen.
Und auch die Gesundheit kehrt wohl schneller wieder zurück,wenn ein Kind,von einer nahestehenden Person mit Liebe und Zuwendung umsorgt wird.
Ich bin zum Glück Selbständigerwerbend und bleibe bei Krankheit bei meinen Kindern.
Was jedoch nicht heissen soll,dass es mir dadurch leichter geht,denn die Arbeit bleibt liegen und muss irgendwie,zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden.
Aber zum Glück,sind ich und meine Kinder selten krank.
Meine Kinder würden sich nur sehr ungern von einer fremden Person bei Krankheit betreuen lassen.
Und auch die Gesundheit kehrt wohl schneller wieder zurück,wenn ein Kind,von einer nahestehenden Person mit Liebe und Zuwendung umsorgt wird.
Ich bin zum Glück Selbständigerwerbend und bleibe bei Krankheit bei meinen Kindern.
Was jedoch nicht heissen soll,dass es mir dadurch leichter geht,denn die Arbeit bleibt liegen und muss irgendwie,zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden.
Aber zum Glück,sind ich und meine Kinder selten krank.
Ich kenne es nicht anderst, als das Mutter oder Vater dann halt beim Kind bleiben. Auch meine Tageskinder bleiben immer wenn sie krank sind mit der Mutter zu Hause.
Auszug aus dem Beobachter:
Eine Angestellte mit Kindern unter 15 Jahren gilt laut Arbeitsgesetz als Arbeitnehmerin mit Familienpflichten. Wird Ihr Kind krank, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die zur Betreuung nötige Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freigeben. Dabei darf er ein Arztzeugnis verlangen.
Das Arbeitsgesetz äussert sich nicht zur Frage, ob eine solche Absenz auch bezahlt ist. In der Rechtslehre ist man sich jedoch einig, dass der Arbeitnehmer die gleiche Lohnfortzahlung zugut hat, wie wenn er selber erkrankt wäre.
Übrigens: Das Schweizerische Rote Kreuz unterhält einen Kinderhütedienst für plötzlich erkrankte oder verunfallte Kinder. Eine Betreuerin oder ein Betreuer beaufsichtigt das Kind zu Hause und verabreicht bei Bedarf auch Medikamente: Kinderbetreuung SRK
Auszug aus dem Beobachter:
Eine Angestellte mit Kindern unter 15 Jahren gilt laut Arbeitsgesetz als Arbeitnehmerin mit Familienpflichten. Wird Ihr Kind krank, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die zur Betreuung nötige Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freigeben. Dabei darf er ein Arztzeugnis verlangen.
Das Arbeitsgesetz äussert sich nicht zur Frage, ob eine solche Absenz auch bezahlt ist. In der Rechtslehre ist man sich jedoch einig, dass der Arbeitnehmer die gleiche Lohnfortzahlung zugut hat, wie wenn er selber erkrankt wäre.
Übrigens: Das Schweizerische Rote Kreuz unterhält einen Kinderhütedienst für plötzlich erkrankte oder verunfallte Kinder. Eine Betreuerin oder ein Betreuer beaufsichtigt das Kind zu Hause und verabreicht bei Bedarf auch Medikamente: Kinderbetreuung SRK
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@ Sternchen:
Sie tun es, aber nur in Notfällen (wie auch immer man dies Begründen muss). Kanton FR tut es z.B. nur, wenn man Gönner ist (evt ZH auch?).
Kontakt
SRK Kanton Zürich
KBH – Kinderbetreuung zu Hause
Kronenstrasse 10
8006 Zürich
Tel 044 360 28 54
Fax 044 360 28 33
Anfragen und Nachrichten können Mo bis Fr zwischen 9 und 13 Uhr bearbeitet werden.
Sie tun es, aber nur in Notfällen (wie auch immer man dies Begründen muss). Kanton FR tut es z.B. nur, wenn man Gönner ist (evt ZH auch?).
Kontakt
SRK Kanton Zürich
KBH – Kinderbetreuung zu Hause
Kronenstrasse 10
8006 Zürich
Tel 044 360 28 54
Fax 044 360 28 33
Anfragen und Nachrichten können Mo bis Fr zwischen 9 und 13 Uhr bearbeitet werden.
Das Problem ist, dass nicht alle Krippen konsequent sind bezüglich kranken Kindern, wie oft kommt da ein Mami: "Mein Schatz ist nicht 100% heute, aber ich hab jetzt mal ein Zäpfchen gegeben"....treffe oft Kinderkrippen Grüppchen an und so manches kleine Schätzchen hat eine Rotznase bis zum Gehtnichtmehr und glasige Äuglein. Hab dann immer Mitleid mit den Mäusen. Mein Herz sagt kranke Mäuschen gehören doch einfach zum Mami. Aber ich weiss, oft geht es nicht.
Das solltest du aber nur, wenn du einzelne Tageskinder hat. Denke kaum dass sich die Eltern der anderen Kinder freuen, wenn die dann bei dir krank werden ;)
Dies ist ja auch der Hauptgrund, warum man kranke Kinder nicht in die Krippe oder zu Schule bringt...
@Sternchen: Welche Kantone sind das z.B ?
Dies ist ja auch der Hauptgrund, warum man kranke Kinder nicht in die Krippe oder zu Schule bringt...
@Sternchen: Welche Kantone sind das z.B ?
Wie sieht es eigentlich aus Kind krank-Kind gesund danach Eltern krank?! Meist ja bei Magen-Darm Infekt der Fall. Wie sieht dies ein Arbeitgeber?
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Dann fällst du halt noch etwas länger aus. Zuerst drei Tage wegen dem Kind und dann noch drei Tage wegen dir selber!!!
Hallo, man kann in der Krankenkasse (je nach Anbieter) eine entsprechende Deckung versichern (sehr sehr günstig). Das heisst entweder in die Zusätze der Kinder einschliessen oder in den der Mutter/Vater.
Diese Deckung bezahlt bei einer Krankheit einen "Hütedienst" oder einen "Nannyservice".
Hier ist man auf solche Fragen spezialisiert: www.familienkasse.ch
Absolut zu empfehlen!
Diese Deckung bezahlt bei einer Krankheit einen "Hütedienst" oder einen "Nannyservice".
Hier ist man auf solche Fragen spezialisiert: www.familienkasse.ch
Absolut zu empfehlen!