Liliput Familienwelt
Anspruch auf Lohnerhöhung als Nanny? Mindestlohn für Hauspersonal
Ich habe gesehen, dass es einen Mindestlohn für Hauspersonal gibt. Tagesmütter und Babysitter fallen aber nicht darunter. Wie ist es mit einer Nanny? Diese ist ja nicht nur für die Kinderbetreuung zuständig, sondern auch für den Haushalt der Familie. Gilt hier auch der Mindestlohn von 18.55.- / Std ?
Ich arbeite ca 10.5 - 11 Std am Tag von Mo-Fr und verdiene Netto 3000.- Laut Mindestlohn ist das ja einiges zu wenig. Habe ich hier Anspruch auf eine Lohnerhöhung obwohl ich schon vor ca 1.5 Jahren schon 500.- Brutto Lohnerhöhung nach Anfrage erhalten habe?
Wenn ja, wie soll ich am besten vorgehen? Man soll ja nicht die finanzielle Lage im Gespräch erwähnen. Aber 3000.- sind nun mal zu wenig für alleinstehende Person mit Auto Wohnung und hund :-(
Ich möchte den Job nicht wechseln da die Familie wirklich sehr lieb ist und mich nicht als Angestellte ansieht.
4 Antworten
Ja das gilt auch für Nannys. Hier wurde dieses Thema schon mal besprochen.
www.lilipedia.com/tipp/lohn-und-arbeitsbedingungen-fur-nannies-hausangestellte
Leider halten sich nur wenige an den Mindestlohn. Die Arbeitszeit beträgt pro Woche höchstens 43 Stunden. Alles was drüber ist musst Du kompensieren können oder sie müssen Dir 25% mehr Lohn pro Überstunde auszahlen.
3 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Hallo Kittykat,
Die Mindestlöhne für Hauspersonal wurden aufgrund des freien Personenverkehrs (Personenfreizügigkeit/Freizügigkeitsabkommen, Teil der Bilateralen Verträge) als «flankierende Massnahme» gegen das befürchtete Lohndumping eingeführt. Verständlich, wenn man bedenkt, was eine Hausangestellte / Nanny in Bulgarien, Ungarn, Rumänien, Tschechien etc. verdient. Selbst Liliput blieb nicht verschont vor dieser «dramatischen Entwicklung» und war dann auch mit ein Grund, warum die kostenlosen Stellengesuche bei Liliput.ch nicht mehr angeboten werden.
Natürlich gelten diese Mindestlöhne auch für Nannys, zumal diese in der Regel nebst der reinen Kinderbetreuung oft auch die «klassischen Hausarbeiten» verrichten (z.B. kochen, Essen zubereiten, einkaufen, waschen, putzen, etc.).
Weiter ist zu beachten, dass 3 verschiedene Mindestlohnansätze festgelegt wurden, welche nach der Qualifikation der Arbeitnehmenden abgestuft sind.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Mindestlohn für Hausangestellte
... Für ungelernte Angestellte ohne Berufserfahrung beträgt der Brutto-Mindestlohn CHF 18.20 in der Stunde. Für ungelernte Angestellte, die über vier Jahre Berufserfahrung in der Hauswirtschaft verfügen, wurde der Brutto-Lohn auf CHF 20.00 pro Stunde festgesetzt. Gelernte Hausangestellte mit einer dreijährigen beruflichen Grundbildung und einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) erzielen einen minimalen Stundenlohn von CHF 22.00 und gelernte Hausangestellte mit einer zweijährigen Berufsbildung mit einem Berufsattest (EBA) CHF 20.00 in der Stunde. Der individuelle Monatslohn berechnet sich auf Basis dieser Stundenlöhne nach den vertraglichen Arbeitsstunden pro Woche. ...
SECO Medienmitteilung - Mindestlohn für Hausangestellte
www.seco.admin.ch/aktuell/00277/01164/01980/index.html
Fazit: Die Festlegung von Mindestlöhnen für Hauspersonal (NAV Hauswirtschaft) ist aus oben genannten Gründen bitter nötig! Darum mit der Familie reden und diese über den Stand der gesetzlich geltenden Bestimmungen und Lohn-Regelungen informieren. In diesem Sinne viel Gelingen und «Verhandlungsgeschick»!
PS.
Der NAV gilt nur bei Arbeitsverhältnissen mit einem Mindestbeschäftigungsgrad von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber.
Weiterführende Infos und Erläuterungen zum Normalarbeitsvertrag (NAV):
Erläuternder Bericht zum Entwurf für einen Normalarbeitsvertrag (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft
www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/20996.pdf
Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)
www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/20832.pdf
Hinweis: Für Job- und Stelleninserate von Kindertagesstätten (KiTas) empfehlen wir u.a. auch den KiTa Stellenmarkt von Kinderkrippen-Online.ch
www.kinderkrippen-online.ch/stellenangebote
4 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Falls Sie als Nanny zur Kinderbetreuung angestellt sind, nicht aber für die oben erwähnten eigentlichen Hausarbeiten ist der NAV auf Ihr Arbeitsverhältnis nicht anwendbar. Für Nannies gibt es keinen zwingenden Mindestlohn.
3 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
(Zitat: «... Für Nannies gibt es keinen zwingenden Mindestlohn. ...»)
Ist dies tatsächlich die Antwort vom SECO?!
Vielen Dank für die «Klarstellung».
Der Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte mit einem Mindestlohn (nachfolgend: NAV) erfasst in erster Linie Personen, die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Haushalt verrichten. Diese typischen hauswirtschaftlichen Arbeiten sind in Artikel 3 aufgelistet. Ein Ausnahmekatalog in Art. 2 Abs. 3 NAV nennt in nicht abschliessender Weise häufige Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten, welche jedoch nicht unter den Geltungsbereich fallen sollen, wie Personen für die Kinderbetreuung, Au-pairs, Praktikanten usw. Diese Personen sind entweder nicht für eigentliche Hausarbeiten oder zu einem bestimmten Zweck in einem privaten Haushalt beschäftigt und zählen deshalb nicht zu den Hausangestellten im Sinne von Art. 2 Abs. 1 NAV.