Liliput Familienwelt
Online Scheidung - einfach, schnell & günstig durchführen
Der Ablauf einer Online Scheidung ist unkompliziert und weitgehend digitalisiert, unterscheidet sich aber in den rechtlichen Schritten nicht von einer klassischen Scheidung.
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In Deutschland leben die meisten Ehepaare ohne Ehevertrag im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass das Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wird (der sogenannte Zugewinn), bei einer Scheidung hälftig ausgeglichen wird. Auch die Wertsteigerung eines Aktiendepots fällt unter den Zugewinn, selbst wenn nur ein Partner dieses Depot angelegt hat und führt.
Erbschaften oder Schenkungen, auch von Aktiendepots, die ein Partner während der Ehe erhält, zählen zum sogenannten privilegierten Anfangsvermögen und bleiben grundsätzlich im Alleineigentum. Lediglich eine Wertsteigerung dieser Erbschaften und Schenkungen, also auch der Aktiendepots, während der Ehezeit kann in den Zugewinn fallen.
Für Einzelheiten empfehle ich Rechtsanwalt Scholz unter www.scheidung-einreichen.com oder www.ihre-scheidung.info
