Liliput Familienwelt
Scheidung durch Mediation statt mit Anwalt ist empfehlenswert
Vor allem Vorsicht mit Mediatorin Frau ****** ******. Sie ist absolut parteiisch. Hintertükisch informiert sie einseitig. Durch sie geschieden werden, heisst je nachdem übers Ohr gehauen worden zu sein.
Vorsicht!
1 Antwort
Hallo Luise,
Der Mediation-Tipp ist sicher eine gute Empfehlung. Was aber nicht zulässig ist, dass irgendwelche Leute namentlich erwähnt werden (siehe auch Datenschutz).
Zudem ist es äusserst heikel, jemandem «unehrenhaftes Verhalten» zu unterstellen! Solche öffentlichen Beschuldigung oder Verdächtigung können schnell einmal ein gerichtliches Verfahren nach sich ziehen!
Schweizerisches Strafgesetzbuch: (Stand am 1. Januar 2015)
Art. 173 - 1. Ehrverletzungen - Üble Nachrede
www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a173
Art. 174 - Verleumdung
www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a174
Ein Online-Forum kein «rechtsfreier Raum»! Gerade bei Ehrverletzung, Übler Nachrede und Verleumdung gibt es eine Null-Toleranz! Insbesondere dann, wenn wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel stehen!