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Liliput Familienwelt
ACHTUNG Abzocke Encath AG Inkassounternehmen
Hallo zusammen
Habe gerade von Encath, einem Inkassounternehmen erfahren. Die verrechnen anstatt 5% ganze 7% Verzugszins, was nicht erlaubt es, ausser es ist in den AGB. Ausserdem werden "Verzugsschaden" und "Bearbeitungsgebühren" in schwindelerregenden Höhen verrechnet.
Das Gesetz sagt folgendes: Es gilt das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in Art. 27. Dieses hält klar fest, dass die Kosten für die Vertretung nicht auf den Schuldner überwälzt werden dürfen. Das Honorar des Inkassobüros ist also vom ursprünglichen Gläubiger zu bezahlen. Schliesslich ist er der Auftraggeber für das Inkasso. Bei Drohungen mit dem Art. 106, bei dem "Verzugsschaden" geltend gemacht wird, müsst ihr stutzig werden, denn das ist nicht erlaubt.
Generell gilt: Es muss nur die Grundforderung und 5% Verzugszins bezahlt werden. Bei Betreibungen Rechtsvorschlag einreichen und die zusätzlichen Forderungen nicht zahlen!!!!
Habe gerade von Encath, einem Inkassounternehmen erfahren. Die verrechnen anstatt 5% ganze 7% Verzugszins, was nicht erlaubt es, ausser es ist in den AGB. Ausserdem werden "Verzugsschaden" und "Bearbeitungsgebühren" in schwindelerregenden Höhen verrechnet.
Das Gesetz sagt folgendes: Es gilt das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in Art. 27. Dieses hält klar fest, dass die Kosten für die Vertretung nicht auf den Schuldner überwälzt werden dürfen. Das Honorar des Inkassobüros ist also vom ursprünglichen Gläubiger zu bezahlen. Schliesslich ist er der Auftraggeber für das Inkasso. Bei Drohungen mit dem Art. 106, bei dem "Verzugsschaden" geltend gemacht wird, müsst ihr stutzig werden, denn das ist nicht erlaubt.
Generell gilt: Es muss nur die Grundforderung und 5% Verzugszins bezahlt werden. Bei Betreibungen Rechtsvorschlag einreichen und die zusätzlichen Forderungen nicht zahlen!!!!
6 Antworten
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