Liliput Familienwelt
KESB-Sammelklage, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Seit 2013 gibt es die freundlich benannte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Erfahrungen zeigen, dass diese Behörde nur sich selbst schützt und oft eine Gefahr darstellt. Nun wollen sich Geschädigte zusammenschliessen und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Sammelklage gegen diese KESB Behörde einreichen.
Wer betroffen ist und sich wehren will, kann sich entweder bei mir oder bei Sarah Marti per Facebook melden: https://m.facebook.com/profile.php?id=1835178356
Es gibt haarsträubende und vor allem sehr traurige Geschichten, und es wird Zeit, ein Zeichen zu setzen für die Kinder und Alte von heute und von morgen. Denn jeder Fehler ist einer zu viel!
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Als Ergänzung diverse weitere Forumsbeiträge zum Thema KESB:
KESB-Initiative: Schweizer Volksinitiative für mehr Familienschutz
www.lilipedia.com/news/kesb-initiative
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - Familientragödie in Flaach ZH
www.lilipedia.com/news/kindes-erwachsenenschutzbehoerde
Themen, Antworten und Kommentare zur KESB:
www.lilipedia.com/suche?q=KESB
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Gerade schaffe ich es aber noch nicht.
Genau mit dieser existenzieller Angst, von der Du schreibst, spielen diese Behörden. Es gibt viele, die sich genau deshalb ins Ausland abgesetzt haben und von dort aus gegen die KESB aktiv sind. Diese Behörde setzt sich über geltende Gesetze hinweg, zum Beispiel wird oft das rechtliche Gehör und die Akteneinsicht verwehrt.
Bei der Regelung der Elternrechte und/oder einem Verdacht auf Kindswohlgefährdung ist die Offizial- und Untersuchungsmaxime massgebend. Sie geht davon aus, dass die gedeihliche Entwicklung der Kinder auch im öffentlichen Interesse ist. Die Offizialmaxime besagt, dass auch von Amtes wegen Abklärungen stattfinden und das Gericht oder die KESB nicht an die Anträge der Eltern oder Dritter gebunden sind. Untersuchungsmaxime heisst, dass der Sachverhalt auch von Amtes wegen abgeklärt wird. Bei der KESB wird diese Untersuchungsmaxime mittels superprovisorischen Massnahmen und Verfügungen ausgehebelt: Es wird auch nicht davor zurückgeschreckt, mittels Art. 292 StGB zu drohen.
Diese Behörde bereichert sich, indem sie alte Menschen enteignet und Kinder ohne gesetzliche Grundlagen mittels superprovisorischen Massnahmen in Heimen platziert. Anwälte, Gerichte und die KESB arbeiten Hand in Hand. Das alles sind lukrative Geschäfte, mit denen sich die Sozialindustrie selbst auf Kosten der Opfer nicht nur am Leben erhält, sondern sich selbst mästet.
PS.
.... dass es leider Leute gibt, denen diese tragischen KESB-Fälle am Ars.. vorbeigehen macht die Sache für mich umso schlimmer :-(((
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Ich muss viele enttäuschen, bei Behörden wird nicht nur sachlich/objektiv entschieden und gearbeitet, man vermutet und behauptet Dinge, nicht mal aus Böser Absicht, sondern weil man denkt, es könne nur so sein wie man denkt oder ganz einfach weil man gewisse Sachverhalte falsch interpretiert.
Und ja, jeder kann sich ja selbst fragen, ob er im Leben IMMER und gegenüber allen Menschen fair, richtig, gerecht reagiert/gehandelt hat.
Studien belegen, dass man einen Menschen sieht und innerhalb einer Sekunde schon ein Urteil gefällt hat. Wenn du also Pech hast, und dieses Urteil negativ ist, musst du viiiel mehr "Arbeit" leisten, damit diese Person besser von dir denkt, als wenn sie bereits neutral oder positiv gegenüber dir eingestellt ist. Weil die Person dann nur nach Indizien sucht, um ihr erstes Urteil zu untermauern. Das ist echt tragisch.
Und so entstehen auch innerhalb der Verwaltung Fälle, die ungerecht sind. Und für jede Person, die betroffen ist, ist es zum Verzweifeln, weil man am kürzeren Hebel ist.
Ich denke, Ärzte in einer psychiatrischen Klinik nehmen einen Menschen ernst und Ihren Auftrag - vermutlich auch du.
Das keine KESB jemandem etwas anhängen würde, bezweifle ich. Aber ich denke, wir lassen das mal so stehen und bin froh, wenn du mit der KESB in deiner Region über gute Erfahrungen berichten kannst.
Die Verantwortung und Macht der Behörde ist sehr gross und die Qualität der einzelnen Behörden (Behördenmitglieder) variert auch stark, habe ich mir sagen lassen.
Und wenn die kesb jemanden in die Psychi bringt, können sie diese Person nicht gleich ein paar Tage später laufen lassen... da muss zuerst abgeklärt werden und das können Psychiater (Ärzte) sicherlich besser, wie Behördenmitglieder - meine Meinung ;)
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Erschienen in Zeitschrift „KINDERAERZTE SCHWEIZ“ 17.02. 2015
www.praxispaediatrie.ch/Zeitschrift/KIS_02-2015_Web.pdf
Im folgenden Text beschränke ich mich auf die KESB im Zusammenhang mit Minderjährigen.
Ich blicke auf 37 Jahre Praxistätigkeit mit Schwerpunkt schwierige Jugendliche zurück. Mit der früheren Vormundschaftsbehörde (VB) hatte ich oft Gespräche und konnte in Diskussionen meine Ansichten begründen und verteidigen. Im Januar 2013 wurde diese 100-jährige Laienbehörde durch die zeitgemässe, professionalisierte KESB ersetzt. Dies mit dem damals erklärten Ziel, dass künftig nicht mehr die Bevormundung, sondern der Schutz der hilfsbedürftigen Person im Vordergrund stehen sollte. Damals herrschte beim Stimmvolk die grosse Einigkeit: Professionalisierung ist besser. Auch ich vertraute den Behörden und entschied mich zu einem Ja.
Doch: «An ihren Taten sollt ihr sie erkennen»! (1. Johannes 2,1-6)
Ich hatte seit 2013 wegen meinen ADHS-lern viele «Begegnungen» mit der KESB. Oft nur noch indirekt über sie. Meine Meinung wurde bestenfalls über eine schriftliche Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Einmal gelang es mir, dank hartnäckigem Insistieren, mit dem ständigen KESB-Mitglied (Disziplin Psychologie) telefonisch Kontakt aufzunehmen. Meine langen Erfahrungen mit der Familie interessierten ihn aber nicht. Er sei Psychologe mit Uni-Abschluss und hätte mehrere Jahre als Schulpsychologe gearbeitet. Er könne daher die Familiensituationen selbst beurteilen. Ich dachte bei mir nur: Ziel der KESB «Professionalisierung der Behörde ist umgesetzt.
Ein Gespräch oder gar eine Diskussion am Runden Tisch ist dank der «Professionalisierung» nicht mehr nötig und darum im Gesetz nicht mehr vorgesehen. Die «Person des Mandatsträgers» (ein Kritikpunkt an der VB) ist jetzt durch den Titel «lic. phil.» gewährleistet.
Noch schlimmer steht es um die «Person des Mandatsträgers» in der «Disziplin Recht». Diese Fachpersonen mit dem Titel «lic. iur» wissen sogar, wie wir Ritalin zu dosieren haben und aufgrund meiner Angaben, ob ich die Diagnose ADHS richtig oder falsch gestellt habe. Bei 3 verschiedenen KESB wollten sie meine Dosierung des Ritalins wissen und bei einem meiner Patienten verlangten sie alle Unterlagen, auf welche sich meine Diagnose ADS abstützte. (Nebenbei bei einem von der IV anerkannten POS-Kind). Diese neuen «Fachpersonen im Kreise der ADHS-Fachleute» wissen, dass wir als Kinderärzte gut in die Ohren schauen können. Das Feld der ADHS-ler haben wir aber gefälligst den Psychiatern zu überlassen. Bei einem meiner Patienten wurde sogar von der Beiständin der Wechsel zu einem bestimmten Psychiater verlangt. Mit Zustimmung der KESB wurde auch der Abbruch der von mir verordneten Psychotherapie verlangt und der Knabe zu einer ihr genehmen Psychologin geschickt. Dies obwohl das Kind und die Eltern bei mir bleiben wollten und auch mit dem Psychologen zufrieden waren. Nebenbei: Ich habe mich geweigert, die Dosis des Ritalins bekannt zu geben oder Unterlagen über meine Abklärungen abzugeben, was wahrscheinlich laut Art. 307 ZGB nicht rechtens ist.
Ich war bereit, in der KESB in Winterthur, in Affoltern am Albis oder im Haus nebenan bei einem Gespräch alle offenen Fragen zu diskutieren. Dieses Angebot wurde nie in Anspruch genommen. Jetzt bin ich bereit, eine Klage wegen Verletzung des Art. 307 ZGB in Kauf zu nehmen. Falls es jemals soweit kommen sollte, wird in der Tagespresse darüber zu lesen sein.
Nun noch zur viel gelobten Revision der Terminologie: Viele der bisherigen genannten Wörter wurden längst auch von der VB nicht mehr gebraucht z.B. Mündel.
Schlimm finde ich, dass der alte Begriff «Beistand» (bei-stehen) jetzt, ohne dass dies uns und der breiten Bevölkerung klar gemacht wurde, auch für den alten Begriff «Vormund» (vor den Mund setzen) gebraucht wird. Die neue Terminologie lautet heute auf dem KESB-Papier:
«Art. 308 Abs. 1–3 ZGB», was auf normal verständliches Deutsch «Erziehungsbeistandschaft bis hin zum vollen Entzug der elterlichen Sorge bedeuten kann».
Der Kritikpunkt an der VB: «Fehlende Regelung bei Zwangsmassnahmen» wurde bei der KESB sehr ernst genommen.
Die KESB ist ein Gericht. Die «Professionellen» der KESB haben Macht. Die KESB ist heute von den Jugendlichen und deren Eltern entsprechend meiner Erfahrungen mehr gefürchtet als geliebt. Einer meiner Jugendlichen (ein Schweizer) sagt nur seiner Mutter, wo er sich aufhält. Er ist auf der Flucht in der Schweiz aus Angst vor der KESB, weil er 3 Monate vor Abschluss seiner offiziellen 9-jährigen Schulzeit nicht mehr in die Schule gehen, sondern arbeiten wollte. Eine Lehrstelle stand ihm in Aussicht.
Ich habe in den letzten Monaten viel mit Kollegen, insbesondere mit Kinderpsychiatern und mit an ADHS interessierten Pädiatern über die KESB gesprochen. Praktisch jeder von ihnen hatte seine eigenen unverständlichen Geschichten mit der KESB.
Woher kommt diese grosse, über die Kantonsgrenze hinweggehende Unzufriedenheit mit der KESB? Es war die Rede von Schreibtischtätern, von sachlich und menschlich unqualifizierten und überforderten Behördemitgliedern und Beiständen. Viele hatten den Eindruck, das Hauptproblem liege beim eigenen Ego und den Machtansprüchen dieser Behördemitglieder. Für mich ist klar, es stimmt etwas im System nicht. Bei der VB waren wir uns gewohnt, gefragt und bei Bedarf an einen runden Tisch eingeladen zu werden. Nach dem Vorbild des Gerichts werden von der KESB nur noch schriftliche Unterlagen eingefordert, die betroffenen Personen einvernommen und dann entschieden. Es wird entschieden nach Paragraphen und nach Rechtsnormen, wie sie eben im ZGB festgehalten sind. Die Eltern werden mit Entscheiden in juristischer Sprache benachrichtigt.
Der Beistand ist nicht mehr, was er vor 3 Jahren war. Die Personen mit der gleichen Berufsbezeichnung haben heute Macht. Gewisse Beistände dürfen sich nach der Ritalin-Dosis erkundigen und andere Ärzte verordnen (neu: Art. 314 Abs. 3 ZGB). Die Beistände sind nicht mehr Vertrauenspersonen. Sie werden heute von vielen meiner Patienten gefürchtet und gehasst und dies trotz schönen Worten in Art. 406 ZGB.
Ja, ich staunte nicht schlecht, als mir eine Beiständin ein Papier hinstreckte, unterschieben von der «lic. iur. Leitung» ihrer KESB, in welchem sie beauftragt wurde, die Verantwortung für die Gesundheit meines Patienten zu übernehmen.
Die hehren Grundsätze der KESB: Wahrung der Klienten-Interessen, faire
Verfahren, fundierte Abklärungen, mildeste Massnahmen, tönen alle wunderschön, sind aber sehr relativ.
Was bei den 68er-Generation zu grosszügig bei der Begleitung der Kinder und Jugendlichen war, das hat heute ins Gegenteil umgeschlagen. Die Schule stellt immer höhere Anforderungen. Es wird mit Belohnungssystemen, besonders aber mit Strafen und mit der Angst vor Strafen gearbeitet. In der Schule wird immer häufiger mit Meldung bei der KESB gedroht. Die Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen stehen diesbezüglich auf der Seite der Schulleiter. Es wird die Verantwortung an das Gericht KESB weitergegeben. Bei der Flucht meines Patienten im eigenen Land wegen Schulmüdigkeit haben alle getan, was sie tun konnten, ausser der Mutter.
Dieser wurde die Obhut entzogen.
Wenn die Mutter ihr 3 Monate alte Baby alleine zuhause lässt in den Ausgang geht Drogen verkauft und dann verhaftet wird und sagt äh geht nicht muss nachhause mein Kind ist alleine!!! Ähhhhj hallo und warum lässt man sein Baby alleine??? Könnte kotzen bei solchen Frauen und das sind nur 2 kenne oder sah noch viel viel schlimmeres was eine dumme ***** ihrem ungeborenen Baby angetan hat beine breit machen ja aber nachher Verantwortung übernehmen nie im Leben
Mutter werden ist einfach aber Mutter SEIN hingegen ist schwer aber will keines falls die KESB um Schutz nehmen nie im Leben sage nur ab und zu hatten sie recht nur 5 mal von 100 ist ne miese Bilanz (Zahlen dienen als Bsp)
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1 Kommentar
Die Kompetenzen der KESB gehen eindeutig zu weit! Für mich persönlich eine allmächtige Monster-Behörde!!! Öffnet der amtlichen Willkür Tür und Tor! Lest mal: KESB – eine unglaubliche Geschichte
www.svp.ch/news/artikel/editorials/kesb-eine-unglaubliche-geschichte/
Darum unterstütze ich diese KESB Initiative www.kesb-initiative.ch
Ein unglaublicher Tatsachenbericht!
Mein Kampf gegen die KESB
www.angiestones.com
Glücklich wer nicht in die Mühlen der KESB gerät...!