Liliput Familienwelt
Singverbot in den KiTas | Ausbreitung von Corona eindämmen
Wie aus den Medien zu vernehmen ist, hat der Bundesrat ein Singverbot für KiTas beschlossen. Offenbar ist Singen ist nur noch innerhalb der Familie oder in den obligatorischen Schulen erlaubt. Wenigstens herrscht jetzt «Ruhe» in den KiTas; also kein Singen, Schreien und «Herumtoben»...
Man darf gespannt sein, ob eine generelle Maskenpflicht in KiTas auch noch verordnet wird?!
Schutzmasken für Kinder schweizweit - ja oder nein?
https://www.lilipedia.com/frage/schutzmasken-fuer-kinder-schweiz
6 Antworten
+ Liliput Kinderbetreuung - Babysitter, Tagesmütter, Spielgruppen, KiTa +
Kinderbetreuung in der Schweiz finden
+ Babysitter/Babysitting
+ Spielgruppe/Waldspielgruppe
+ Tagesmutter/Tagesfamilie
+ Kinderkrippen/Kindertagesstätten (KiTa)
+ Mittagstisch/Betreuung
+ Tagesschule/Kindergarten
+ Chinderhüeti/Kinderhort
Ich finde es eher schade, dass Ski fahren (resp. Gondel fahren) erlaubt ist. Das ist doch viel weniger wichtig als das Singen mit Kindern..
4 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Aber haben dieses Recht nicht auch Ärzte und Pflegende?
Siehe diverse Berichte in der NZZ; es werden jetzt bereits Operationen verschoben weil das Personal am Limit ist.
Ärzte müssen entscheiden wen sie wie intensiv behandeln und wen nicht. Schlimmstenfalls wer am Leben bleibt und wer stirbt.. Ich möchte meine Mutter (ü70) oder mein noch Ungeborenes nicht auf diese Art und Weise verlieren, ehrlich gesagt.. Man dürfte sie ja nicht mal am Sterbebett besuchen..
Das Leben muss weitergehen, man kann nicht alles verbieten, sonst haben wir noch viel gravierende längerfristige Schäden, die psychischer Natur sind, wenn noch lange solche Vorschriften herrschen.
Vorsicht ist ja okay, dafür bin ich auch, aber alles verbieten, was Spass macht und unsere Freizeit betrifft ist ungesund!
Pflegepersonal am Ende
https://www.srf.ch/play/tv/srf-news/video/pflegepersonal-am-ende?urn=urn:srf:video:1a813ff3-1f96-4354-b37d-75cd1d1b7a51
Wir müssen unser Möglichstes tun um dem Einhalt zu gebieten!
Das Parlament scheint sich wieder mal selber nicht an die Regeln zu halten...
BAG Massnahmen werden ignoriert im Bundeshaus (1.12.2020)
https://www.youtube.com/watch?v=emxd-O1ELp0
Übrigens, weiterführende Infos und Empfehlungen im Umgang mit Covid-19 für Institutionen aller Betreuungsformen wie Kindertagesstätten (KiTa), Soziale Einrichtungen und Betriebe (SEB) und Familie (TFO) sind beim «Verband Kinderbetreuung Schweiz» (kibesuisse) unter www.kibesuisse.ch/merkblatt/corona/ zu finden. Zum Beispiel:
Merkblätter
Informationen für Bildungs- und Betreuungsinstitutionen im Zusammenhang mit Covid-19
Muster-Schutzkonzepte und Empfehlungen
Leitlinien zur Erstellung eines Schutzkonzeptes
Empfehlungen zum Maskentragen von Betreuungspersonen und weiteren Erwachsenen in familienergänzenden Bildungs- und Betreuungsinstitutionen
Stellungnahmen
Medienmitteilungen und Forderungen an die Kantone
Arbeitshilfsmittel
Leitlinien, Hygienekonzept, Checklisten
Weiterführende Informationen
Praxistipps für den Betreuungsalltag in familien- und schulergänzenden Betreuungsinstitutionen in der Pandemiezeit
Umfrage: Folgen von Covid-19 auf die Institutionen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung
Aktuelle Hinweise:
Webseite kibesuisse.ch
Ab Dienstag, 22. Dezember 2020 bis Freitag, 22. Januar 2021 sind Freizeiteinrichtungen (wie z.B. Zoos) geschlossen. Entsprechend empfehlen wir Ihnen erneut, dass Sie sich in Ihrer Betreuungsorganisation oder in der näheren Umgebung aufhalten.
Das ab dem 9. Dezember geltende Singverbot wurde vom Bundesrat ausgesprochen. Gemäss der Medienmitteilung vom 4.12.2020 zu den zusätzlichen Covid-Massnahmen mit Gültigkeit ab dem 9. Dezember 2020 ist das Singen «ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schulen verboten, sowohl im Freien als auch in Innenräumen.» (Siehe dazu auch Frage 9 FAQ neues Coronavirus mit Stand vom 4. Dezember 2020).
Auf schriftliche Anfrage beim BAG, fallen gemäss E-Mail-Auskunft vom 7.12.2020 vom BAG die familienergänzenden Bildungs- und Betreuungsangebote nicht unter die Ausnahmeregelung der obligatorischen Schule. Entsprechend ist Singen in Kindertagesstätten, in der schulergänzenden Betreuung und in der Tagesfamilienbetreuung verboten. Dabei geht es vor allem darum, dass Fachpersonen die Kinder nicht zum Singen animieren und selber nicht singen.