Liliput Familienwelt
KESB-Initiative: Initiativtext der Kindes-/Erwachsenenschutz Initiative
Die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) war immer wieder ein umstrittenes Thema in diesem Familienforum. www.lilipedia.com/suche?q=KESB
Darum gerne ein Hinweis auf die neuste KESB-Initiative die heute Dienstag, den 15. Mai lanciert wurde. Der KESB-Initiativtext lautet wie folgt:
Auszug Initiativtext der KESB-Initiative
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 14a Kindes- und Erwachsenenschutz
1 Ist oder wird eine Person urteilsunfähig oder handlungsunfähig, so haben ihre Angehörigen in folgender Rangordnung das Recht auf Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr dieser Person:
a. die Ehegattin oder der Ehegatte beziehungsweise die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner;
b. Verwandte im ersten Grad;
c. Verwandte im zweiten Grad;
d. die faktische Lebenspartnerin oder der faktische Lebenspartner.
2 Jede handlungsfähige Person kann für den Fall ihrer Urteils- oder Handlungsunfähigkeit ohne Mitwirkung und Zustimmung von Behörden und in der Form der letztwilligen Verfügung:
a. die Rangordnung nach Absatz 1 ändern; oder
b. eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen beauftragen, die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten.
Vollständiger Initiativtext der KESB-Initiative:
www.kesb-initiative.ch/de/initiative/
Komitee KESB-Initiative
www.kesb-initiative.ch
Die KESB Odyssee - Buch zum Erwachsenenschutzrecht (KESR)
www.ch-volk.com/buch/
Umfrage: KESB-Initiative | Kindes- und Erwachsenenschutz Initiative
4 Antworten
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