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FrageWie viel Geld zum leben nach Scheidung? Höhe Existenzminimum?

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Google half mir nicht wirklich weiter...

Mein ex und ich lassen uns scheiden. Er verdient nicht viel und ich arbeite 50% im Gastgewerbe wo ich leider auch nicht viel verdiene. Zur Zeit habe ich inkl alimenten etwa 3600.- zum leben Was auch reicht.

Aber wie viel "darf" der mann etwa noch haben? Er hat ca das selbe +/- 300.- weniger ev trotzdem will er weniger bezahlen Für das kind. Ich bekomme für mich nichts.

Muss ich mich da fürchten? Kann es sein das der mann das selbe hat wie ich mit kind? Betreuen tut er sie nicht, zu sich nehmen etwa 1x im monat 1-2 tage
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6 Antworten

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Du wirst nach der Scheidung nicht mehr haben als deine 3600.- die du jetzt hast. Damit sollte gut über die Runden zu kommen sein wenn man es geschickt anstellt.
Für was soll dein Ex überhaupt Frauenalimente bezahlten? Du arbeitest ja jetzt schon und wirst es weiterhin tun können. Im Zeitalter der Gleichberechtigung sehe ich ja überhaupt nicht ein, warum da noch Frauenalimente bezahlt werden sollten.

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Doch, doch, doch.
Ich bin auch allein erziehend - als Mann mit zwei schulpflichtigen Kindern, 7 und 13.
Und da soll ich noch Alimente für meine Ex bezahlen, die in der Millionenwohnung lebt, die ich ihr überlassen habe?
Irgendwie stimmt das ganze System in der Schweiz überhaupt nicht....
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Zum Kotzen...
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Das kann wirklich nur jemand schreiben, der keine Ahnung davon hat, was es bedeutet für Kinder da zu sein...! Verantwortung zu tragen, Psycholog, Seelentröster und vieles mehr und dies auch noch 24 Stunden... Bedauernswert, solche Kommentare mit solch eingeschränkter Sichtweise!!!
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Nein; als kluger Mann muss Du dir mehr als zwei Mal überlegen ein Kind zu zeugen. Habe damit keine Probleme mehr, da ich 100% Verhüte. Natürlich trotzdem zusätzlich Kondome.
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Steuer, warum so Zickig??? Klar hat Sie ein recht auf Unterhalt für sich! hallo??? Sie kümmert sich um das Kind!! Wenn sie sich die Betreuung 50:50 teilen würden, wäre das was anderes, aber so!!!??? Und ausserdem hat sie ja geschrieben, das sie darauf verzichtet, also was soll das denn???
Also entweder, hast du keine Kinder oder bist ein Mann, der von seiner Ex abgezockt wurde!?!
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Vielleicht weil Kind haben und erziehen auch arbeiten bedeutet? Zeugen ist ja schnell gemacht...
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Und hier kannst du alles ausrechnen. Du wirst staunen :-)
www.caritas-schuldenberatung.ch/tools/existenz/index.php

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Also ich habe nichts von frauenalimenten geschrieben auf diese verzichte ich wie gesagt schon von anfang an.

Meine tochter ist erst 2 also noch klein denke da reicht es wenn ich schon arbeite 50%.

Meine frage war wieviel können sie mir nehmen. Da er ja eh schon das selbe zum leben hat und alleine ist.

4 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

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Ich nehme an dass man Dir nichts nehmen kann. Aber eigentlich kann Dir da nur Dein Anwalt oder der zuständige Richter mit dem ihr die Konvention ausarbeitet wirklich eine kompetente Auskunft geben. Du kannst 10 verschiedene Scheidungskonventionen miteinander vergleichen und es werden alle verschieden sein. Vieles liegt auch im Ermessen der Richter.
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Und warum sollten wir das hier wissen? Hast du jetzt dein Existenzminimum ausgerechnet auf dem Rechner den ich dir angegeben habe??
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Wie auch geschrieben das ist für mich ok so ;-)
ich frage mich ob ich mit WENIGER auskommen muss
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Wie geschrieben, du wirst weiterhin mit deinen 3600.- auskommen müssen :-)
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Du bekommst jetzt schon Alimenten lebt ihr indem fall schon getrennt. Wenn ja wirst Du bei der Scheidung in der Regel das gleiche bekommen ausser Er verdient jetzt viel weniger als zum Zeitpunkt der Trennung.
Das Problem ist, dass die meisten Männer denken Sie müssen dieses Geld der Frau geben und die macht sich ein schönes Leben auf seine Kosten. Das es aber darum geht, sich an die Kosten des Kindes zu beteiligen, wird nicht war genommen.
Ja mit 50% Arbeitest Du sicher genug mit einem 2 Jährigen Kind das dich auch noch braucht. Was Du in der Scheidung auch beachten solltest das Umgangsrecht halte es klar schriftlich fest. Wann Er sein Kind zu sich nimmt.
Und dann besteht auch drauf, weil auch Du brauchst Luft um aufzutanken damit du für dein Kind voll da sein kannst.
Er lässt sich von DIR scheiden nicht von seinem Kind. Er muss seine Pflichten als Papa trotzdem war nehmen.
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Hallo Zusammen

Ich finde schon auch das es normal ist Frauenalimenten zu bekommen , wenn nötig und finanzierbar durch den Ex wenn die Mutter die ganzen Wochentage die Kinder betreut.
In meinem Fall ist es so, das ich mit meinen 4 Kinder darauf angewiesen bin.
Werde bald eine Arbeit annehmen und bezahle für die Tagesstruktur Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung für einen Tag /Woche Fr 600.- . pro Monat.
Werde also über die Hälfte davon für die Betreuung abgeben damit ich ins Berufsleben einsteigen kann.

Mein Exmann kümmert sich gut um meine Kinder an den Wochenenden , das ist alles gut geregelt.
Das war aber nicht immer so und meine Anwältin hat mir gesagt, das die Väter Besuchsrecht haben aber man sie nicht zu Besuchspflicht zwingen kann , egal wie es in der Konvention geregelt ist . Euch allem ein schönes Weekend Lg Leona
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Hallo Leute
Ich bin zwar kein Rechtsexperte und auch keine Steuerexpertin, sondern nur angehende Treuhänderin.
In der Regel ist es so, dass es gar nicht drauf an kommt, ob die Mutter arbeitet oder nicht. Die Frauenalimente muss der Mann seiner Ex-Frau im Bezug auf sein Einkommen aus berechnet zahlen so wie Alimente für das Kind. Jedoch ist es auch kantonal verschieden. Jedoch wie ich gelesen habe, verzichtest Du ja auf Frauenalimente und Du arbeitest 50% und Dein Ex-Mann arbeitet. Ich empfehle, falls ihr nicht zu zerstritten seid, beide eine gütliche Einigung zu treffen, dem Kindeswohl entsprechend. Ausserdem regelt das in der Regel das Gericht, falls ein Anwalt im Spiel ist oder das Schlichtungsamt.

An die Herren; ich verstehe den Frust, den man als Mann durchmacht, man fühlt sich wie eine gerupfte Gans und ich weiss selber aus Erfahrung, dass Frauen, nicht alle, einfach nicht wissen, wann genug, genug ist. Ich appelliere ab und zu an meine Freundinnen auf einen gesunden Menschenverstand und das ein finanzieller Rachefeldzug einfach nichts bringt, auch gegenüber ihren Kindern nicht. Jedenfalls bei einer solchen Aussage, hatte ich nie Erfolg, dass diese Frauen meine Freundinnen blieben. Jedoch das was ich sagen möchte, trotz einer Scheidung, und die ist ja wie oben geschrieben, einvernehmlich, sollte man nie vergessen, dass man doch schlussendlich Vater und Mutter bleibt.

Finanziell, und das kann ich mit Sicherheit sagen, wird für Dich unterm Strich nicht viel verändert werden. Ich denke, ein guter Budgetplan, eine günstige Wohnung so wie günstiger Babysitter oder Betreuung, müsstest Du mehr oder weniger gut durch den Monat kommen. Das aktuelle Existenzminimum im Kanton SG lautete:
CHF 2'880.00 für 3 Personenhaushalt exkl. Krankenkasse, darin ist eine Wohnung von CHF 1200.00 mit budgetiert. Jedoch sind die Tarife von Kanton zu Kanton verschieden.

Steuerrechtlich würde ich einfach empfehlen, jeden Monat mind. CHF 120.00 auf die Seite zu legen, falls es möglich ist. Ich habe eine Freundin, die mit einem solchen Existenzminimum auskommen muss, sie hat zwei Kids, 10 Monate und 2.5 Jahre. Vielleicht kannst Du ja auch nebst Deinen 50% ab und zu von einem anderen Mami das Kind hüten, würde auch noch finanziell etwas einbringen. Das macht meine Freundin, die im Existenzminimum lebt. Ich hoffe, dass Dir meine Tipps und Empfehlungen weiterhelfen können.

Ansonsten wende ich doch an die Frauenzentrale, dort gibt es auch rechtlichen Beistand und die können Dir auch ganz klar sagen, wie es läuft.

Liebe Grüsse Juliette

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