Liliput Familienwelt

Forum Thema Typen

Neues Thema - anonym und ohne Registrierung

FrageWie lange kann ein Tourist in der Schweiz bleiben?

4
0
Eine Person, wo wohnhaft in Spanien ist möchte mich in der schweiz für längere Zeit besuchen. Minimum 1 Monat- 6 Monate. Muss man da sich irgendwo melden?
Weitere Themen finden zu
Aufenthaltsbewilligung Schweiz Tourismus

4 Antworten

Anzeige

+ Liliput Kontaktanzeigen - Familien & Single Kontaktbörse +

+ Liliput Kontaktanzeigen - Familien & Single Kontaktbörse +

Kontaktbörse für Familien und Singles
+ Kinderlose Singles
+ Alleinerziehende Singles
+ Mamis kennenlernen
+ KollegenInnen/Freunde
+ Freizeit-/SportpartnerIn
+ Ausflug/Wanderfreunde
+ Kontakt zu Landsleuten

www.Liliput.ch/Kontaktanzeigen - die Kontaktbörse

5

Als Tourist darf man bis zu 3 Monaten hier bleiben, alles was länger ist, muss sich
die Person bei der Gemeinde anmelden und vor allem solltest Du das auch Deinem Vermieter mitteilen, bzw. fragen ob Du jemand für 6 Mt. bei Dir wohnen lassen darfst.

Evtl. käme auch eine "Gästeversicherung" für so lange Zeit in Frage, d.h. die Person könnte dann hier bei Krankheit zu einem Arzt und diese "Gästeversicherung" übernimmt dann die Kosten.
Diese Versicherung kannst Du bei fast jeder Krankenkasse abschliessen.

4
Hallo also wenn die person einen eu pass hat oder ein eu aufenthalts erlaubnis ist es es gar kein problem
3 monate kann er bleiben und wenn bedarf sogar arbeit suchen nach 3 monaten reicht es wenn die person das land verlässt auch nur nach deutschland dann sind wieder neu 3 monate gültig

1 Kommentar

0
heisst das zum Beispiel, ich bleibe vom 1.1. bis 31.3 durch gängig hier, dann fahre ich 3 Tage nach Deutschland und dann kann ich vom 3. 4. bis 3. 8. wie neu durchgängig hier bleiben?
0

Hallo Claudia,

Als Ergänzung noch ein offizieller Link rund um die Einreise/Aufenthalt in der Schweiz.

Einreise und Aufenthalt in der Schweiz
www.ch.ch/de/einreise-aufenthalt-schweiz

www.ch.ch - DIE SCHWEIZER BEHÖRDEN ONLINE
Alles Wichtige zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in der Schweiz – ob für einen Kurzaufenthalt, für ein Studium, um zu arbeiten oder um in der Schweiz Ihren Ruhestand zu verbringen.

Einreisebestimmungen für Kurzaufenthalte in der Schweiz
www.ch.ch/de/einreisebestimmungen-kurzaufenthalte-schweiz/

www.ch.ch - DIE SCHWEIZER BEHÖRDEN ONLINE
Für die Einreise in die Schweiz bis zu 90 Tagen während 180 Tagen benötigen Sie ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisedokument. In bestimmten Fällen sind zudem ein Visum und ein Einladungsschreiben erforderlich.
0
heisst das zum Beispiel, ich bleibe vom 1.1. bis 31.3 durch gängig hier, dann fahre ich 3 Tage nach Deutschland und dann kann ich vom 3. 4. bis 3. 8. wie neu durchgängig hier bleiben?

Antwort erstellen

Hinweis

Browser Cookies müssen aktiviert sein, um ein neuer Eintrag zu erstellen.
Info
Info
Forumregeln Gehe respektvoll mit anderen Beteiligten um.
Datenschutz Keine persönlichen Daten wie Name, Telefon, E-Mail, etc.
Tipp Bei Registrierung ist Kontakt via Persönliche Nachricht möglich!
 Info