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Liliput Familienwelt
Vaterschaftsaberkennung vom Kind - vor späten Folgen Kinder schützen
Meine Kinder haben schon über 5 Jahre keinen Unterhalt bekommen und keine Besuche, Anrufe oder anderes vom Erzeuger. Ich will meine Kinder vor späteren Folgen wie Beerdigung oder Heimunterbringung des Erzeugers schützen. Die Kinder sind meiner Meinung 21 Jahre und 15 Jahre sind die Kinder alt. Wer kann uns helfen.
4 Antworten
Was für ein Ansinnen...Natürlich geht das nicht. Er IST der Vater ob dir das passt oder nicht. Eine Möglichkeit wäre, wenn ein neuer Partner von dir die Kinder adoptieren würde, aber dafür müsste der biologische Vater das Einverständnis geben.
3 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Wenn der Vater Kirchensteuer bezahl hat, muss man in teils Gemeinden die "normalen" Beerdigungskosten nicht zahlen.
Was die Pflegekosten anbelangt: als der Typ Vater wurde, ging er die Pflicht ein, für die Kinder bis zum 18. (oder bei Ausbildung bis zu deren Beendigung) für den Unterhalt aufzukommen. Die Kinder waren vor 5 Jahren also noch 10 und 16 Jahre alt, seither habe er nachweislich nichts beigetragen. Er ist seinen Pflichten nicht nachgekommen, also könnten die Kinder bei allfälligen anfallenden Pflegekosten diese ablehnen bzw. anklagen/gerichtlich vorgehen. Ausserdem werden die Vermögensverhältnisse mitberücksichtigt.
Ein anderer Aspekt ist, dass dann wieder die Allgemeinheit, also wir Steuerzahler dafür aufkommen müssen, und "wir" können ja noch weniger was dafür als die "Familie". Deshalb finde ich das Gesetz so schon richtig, mit der Verwandtenunterstützung. Das Vermögen muss ja schon ziemlich hoch sein, um darauf zugreifen zu dürfen.
Was die Pflegekosten anbelangt: als der Typ Vater wurde, ging er die Pflicht ein, für die Kinder bis zum 18. (oder bei Ausbildung bis zu deren Beendigung) für den Unterhalt aufzukommen. Die Kinder waren vor 5 Jahren also noch 10 und 16 Jahre alt, seither habe er nachweislich nichts beigetragen. Er ist seinen Pflichten nicht nachgekommen, also könnten die Kinder bei allfälligen anfallenden Pflegekosten diese ablehnen bzw. anklagen/gerichtlich vorgehen. Ausserdem werden die Vermögensverhältnisse mitberücksichtigt.
Ein anderer Aspekt ist, dass dann wieder die Allgemeinheit, also wir Steuerzahler dafür aufkommen müssen, und "wir" können ja noch weniger was dafür als die "Familie". Deshalb finde ich das Gesetz so schon richtig, mit der Verwandtenunterstützung. Das Vermögen muss ja schon ziemlich hoch sein, um darauf zugreifen zu dürfen.
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Dieser Irrtum ist immer noch sehr verbreitet. Und ist mit ein Grund, weshalb viele zögern, aus der Kirche auszutreten.
Stimmt, die Friedhöfe waren bis 1874 der Kirche, jetzt gehören sie dem Staat.
Als ich jung war, hat mir jemand gesagt, dass wenn ich keine Kirchensteuern bezahle, ich nur verbrannt werde und kein Erdbegräbnis bekommen würde. Dann wäre dies jetzt auch endlich geklärt ;-)
Als ich jung war, hat mir jemand gesagt, dass wenn ich keine Kirchensteuern bezahle, ich nur verbrannt werde und kein Erdbegräbnis bekommen würde. Dann wäre dies jetzt auch endlich geklärt ;-)
Jetzt noch etwas anderes.
Ist der Vater der Kinder denn krank?
Ist es denn nicht unmenschlich den Vater der Kinder dermassen zu verleugnen?
Zu Bedenken ist doch,dass die Kinder ohne ihren Vater nicht auf dieser Welt wären...
Ist der Vater der Kinder denn krank?
Ist es denn nicht unmenschlich den Vater der Kinder dermassen zu verleugnen?
Zu Bedenken ist doch,dass die Kinder ohne ihren Vater nicht auf dieser Welt wären...
7 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Genau! Und daher ist eh jede weitere Diskussion zum Thema müßig, weil das Ansinnen der Themenstellerin schlicht nicht möglich ist.
Guter Input Venus. Auch wenn es sonst keinen Grund zur Dankbarkeit gibt, wenigstens das Leben verdankt man seinen Eltern.