Liliput Familienwelt
Unterhaltszahlung für meine Tochter die bei meinem Bruder lebt
Hallo zusammen
Ich bin neu hier und hoffe, das mir jemand von euch helfen kann.
Es geht um folgendes Problem.
Ich hatte vor ca 2 Monaten einen heftigen streit mit meiner 20 Jährigen Tochter, das sie dazu bewegte, ihre sachen zu packen und zu meinem Bruder zu ziehen.
Nach mehreren Erfolglosen Gesprächen hat sie sich dafür entschieden, bei meinem Bruder zu bleiben, obwohl sie immer noch ihr vollkommen eingerichtetes Zimmer hat.
Da ich geschieden bin, bekomme ich Unterhalt von meinem Ex Mann für unsere Tochter, da sie ja noch immer in der Ausbildung ist.
Jetzt kommt das beste.
Vor einer Woche bekam ich eine SMS von meinem Bruder, der mich aufforderte, den gesammten Unterhalt an meine Tochter zu überweisen, da sie ja jetzt bei ihm lebt.
Kann ich an und für sich noch nachvollziehen...nur das ich die Krankenkasse, Handyrechnung usw. noch immer ICH bezahle, bin ich mir jetzt nicht sicher, wie ich reagieren soll.
Ist das ganze rechtens?.
Wie würdet ihr handeln?.
Bin echt verzweifelt und weiss nicht, was ich machen soll.
Ich hoffe, das ihr mir helfen könnt.
Liebe Grüsse
Nadine
5 Antworten
Hallo Nadine,
im Grunde hat Dein Bruder recht. Die Alimente gehören Deiner Tochter. Jedoch gehe ich davon aus dass davon auch die Krankenkasse und die Handyrechnungen bezahlt werden müssen. Mit 20 Jahren sollte man eigentlich schon genug selbständig sein, dass man das auch alleine organisieren kann. Ich würde die Krankenkassenrechnungen und die Handyrechnungen ummelden auf Deine Tochter mit dem neuen Wohnort und ihr die ganzen Alimente überweisen.
Macht sie eine Lehre?
Vielen dank für deine Antwort. Sie macht die Matura und geht nebenbei noch arbeiten, damit sie die Schule finanzieren kann.
Hab mal irgendwo gelesen, das wenn ein Kind freiwillig geht und das Zimmer von ihr voll ausgestattet ist, von der Unterhaltszahlung befreit ist. Bin mir da aber nicht so sicher.
Es geht nicht darum, das ich ihr das Geld nicht überweisen will. Es geht eher um meinen Bruder, der sich als möchtegern Anwalt ausgibt und noch zusätzliche forderungen stellt. Das heisst, er will von mir auch noch einen gewissen Betrag, weil sie bei ihm leben darf.
Die Eltern sind unterstützungspflichtig solange das Kind keine Erstausbildung abgeschlossen hat.
Wie oben schon steht: Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig; nach der Matura auch noch während des Studiums oder einer Ausbildung. Das kann also noch Jahre dauern.
Wichtig ist aus meiner Sicht: Verlieren Sie nicht den Kontakt zu Ihrer Tochter. Besprechen Sie also dieses Thema mit ihr (sie ist ja erwachsen) und nicht mit Ihrem Bruder. Im schlimmsten Fall kann Ihre Tochter Sie auf Unterhalt verklagen. Das muss ja nicht sein. Rechnen Sie mit Ihrer Tochter realistisch: Miete, Lebenshaltung, (Kranken-)Versicherung, Telefon usw. und dagegen: Unterhalt Vater, Unterhalt Mutter, Familienzulage, eigenes Einkommen Ihrer Tochter. Damit müsste Ihre Tochter dann klar kommen.
Im Zweifel gibt es Beratungsstellen; da könnte man den Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter dann errechnen lassen.
Ganz wichtig: Sachlich bleiben und Rat suchen, sonst verlieren Sie Ihre Tochter.
Herzliche Grüsse
Schaue doch in der Scheidungskonvertion nach, ob der Unterhalt für dich und deine Tochter je als separater Betrag festgehalten ist. Wenn ja, dann bist du verpflichtet, diesen ganzen Betrag, der für deine Tochter festgelegt worden ist zu bezahlen. Es ist richtig, dass du verpflichtet bist, bis Ende Erstausbildung, höchstens aber bis Erreichung des 25. Altersjahr Unterhalt an deine Tochter zu bezahlen (der ja von deinem Exmann kommt). Mit diesem Betrag hast du alles Nötige getan, keine weiteren Forderungen musst du eingehen. Was du aber musst ist, alles, was du bis heute noch bezahlst für deine Tochter per sofort bzw. zurückgerechnet auf den Tag, an dem sie ausgezogen ist, umzumelden auf den Namen deiner Tochter mit Angabe der neuen Adresse. Also, du musst GAR NICHTS MEHR bezahlen wenn du ihr den Unterhalt überweist! Arzt, Krankenkasse, Versicherungen etc. muss die Tochter aus dem Unterhalt bestreiten, ebenso muss sie davon deinem Bruder einen Anteil an Miete und sonstigen Lebensunterhaltskosten bezahlen.Wieviel das ist muss deine Tochter mit ihm ausmachen, das ist nicht deine Sache! Lass dich nicht unterkriegen, mehr als den Unterhalt musst du auf keinen Fall bezahlen. Ab dem 18. Altersjahr kann der Unterhalt der Tochter direkt bezahlt werden und sie ist dann allein dafür verantwortlich, all die Kosten zu bezahlen die auf sie zukommen. Und wie gesagt, was dein Bruder bekommt muss deine Tochter und nicht du mit ihm regeln. Wenn deiner Tochter das Unterhaltsgeld nicht reichen sollte, ist auch das nicht mehr dein Problem, denn dann muss sie dafür selber etwas verdienen, was sie anscheinend ja auch macht. Ich habe das durchgemacht und weiss wovon ich rede. Dein Bruder kann ja mit deiner Tochter eine Budgetberatung aufsuchen, wenn sie keine Einigung finden was sie ihm abgeben muss. Da gibt es gute Regelungen, man kann auch unter Budgetberechnungen im Internet Rechnungsbeispiele finden, das sollen die beiden doch anschauen. Sowas ist schmerzhaft, ich weiss, aber versuch loszulassen, das ist das Beste, was dir helfen kann, dass nach einer gewissen Zeit das Verhältnis zwischen dir und deiner Tochter wieder besser wird. Ich hatte die Situation, dass ich mir ganz sicher war, meine Kinder würden nie mehr wieder etwas von mir wissen wollen. Heute, 3 Jahre später, habe ich zu beiden ein sehr gutes Verhältnis. Da ist so vieles im Spiel, was du nicht weisst, da braucht deine Tochter anscheinend einfach Zeit, zu sich selber zu finden. Danach stehen die Karten gut, dass sie wieder zu dir findet. Im Alltag wird es ja bestimmt auch zu Auseinandersetzungen kommen zwischen ihr und deinem Bruder, denn wo Menschen zusammen leben entstehen "Reibungen", und dann wird man sehen, wie sie das meistern.
Ich wünsche dir viel Kraft und nochmals, mehr als den festgelegten Unterhalt für deine Tochter musst du nicht bezahlen!!! Es ist deine Tochter, die mit diesem Betrag auskommen muss, und sie muss DAVON deinem Bruder fürs Wohnen etc. etwas bezahlen. Egal was alles dein Bruder sagt, lass dich nicht weichklopfen oder verunsichern, sag ihm ganz klar, er muss das selber mit deiner Tochter vereinbaren, was sie ihm bezahlen muss, das ganze sei für dich erledigt, indem du den Unterhalt deiner Tochter überweist.
Liebe Grüsse
Sila