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FrageUmzugsverbot von der KESB, wie lange gilt dies?

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Wie lange gilt ein Umzugsverbot von der KESB? (Mussten leider innert 1.5Jahren 2 mal umziehen weil bei der 1.Wohnung man sich Finanziell verschätzt hatte, 2te Wohnung erhebliche Baumängel zum vorschein kamen und jetzt halt die Trennung und würde ein 3tes mal anstehen) Wir akzeptieren es ausnahmsweise dass ich nun halt mit meinem EX Partner eine Wohnung teile aber wie sieht es später aus. Ich kann doch nicht das ganze Lebenlang mit meinem Ex zusammen wohnen wenn man irgendwann dann noch neue Partner hat und mal evt.heiraten wil etc.
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5 Antworten

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Warum fragst du das nicht gleich beim Kesb nach? Die wissen warum du eine solche Auflage bekommen hast und du kannst dann direkt erklären warum du so oft (schon wieder) umziehen musst/willst.
Ich verstehe aber nicht, warum du beim EX einziehen musst? Das gibt doch bestimmt bessere Lösungen.
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Das wird wohl sehr individuell geregelt. Am besten Du besprichst Dich mit der Kontaktperson vom Amt. Vielleicht denkst Du zwischen all Deinen Plänen (neuer Partner, Heirat etc.) aber auch mal an Dein Kind, für das Trennung/Umzug/neuer Partner jeweils eine grosse Veränderung ist.

1 Kommentar

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Das ist ja noch alles in weiter Ferne mit neuen Partner und Heiraten etc. Aber es kann auch nicht sein das 2 Menschen zusammen leben müssen nur weil es doof gesagt die KESB will. Wenn er auszieht muss ich eben auch raus da ich mir die Wohnung alleine nicht leisten kann und Sozialamt zahlt nicht soviel drauf. Leider ist nicht mal was in der Umgebung frei wo Preislich drinnen liegen würde ausser ich würde gerade ne Million im Lotto spielen - dann könnte ich mir die eine oder andere Wohnung leisten so dass man weiterhin im Dorf wohnhaft ist. Ich will das Kind selbstverständlich nicht aus dem gewohntem Umfeld reissen aber versteht wohl jeder für sich dass man nicht mit einem Ex Partner (wo das zwischen Menschliche nicht mehr funktioniert) zusammen lebt.
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Mama, nicht gleich übertreiben, wer spricht denn dass es gleich ein ganzes Leben so sein soll? Erkundige dich lieber bei der zuständigen Person als hier im Forum!
Sei froh hast du ein Dach über dem Kopf und die Gelegenheit nach einer billigen Wohnung überhaupt zu suchen. Und schau dass du sie diesmal alleine halten kannst damit das Kind später nicht noch einmal zügeln muss. Schliesslich musst du zuerst mal überhaupt einen neuen Partner finden und erst kennenlernen bevor ihr zusammen zieht. Das braucht seine Zeit. Musst halt deine Ansprüche an eine Wohnung runterschrauben.

Also: Durbiesse und vernünftig sy!! Es goht denn schon wieder emol obsi im Läbe---
nur Geduld!!

5 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

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Tja, vielleicht Francobollo, ich kenne aber auch genügend Sozialhilfeempfänger welche schlicht und einfach nicht mit dem Geld umgehen können- und nicht anderes- vor allem junge Menschen!
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Mir würde dieser Kommentar sauer aufstossen denn mit solchen Phrasen ist nicht geholfen die hört man von Menschen die eigentlich recht hilflos dem Sozial und Rechtswesen in der Schweiz gegenüberstehen...
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Tipp: Mach nicht den gleichen Fehler wie ich und bleib der Kinder wegen. Sonst "verhockt" man auf ewig dort-!. Und je älter die Kinder um so schwieriger für sie neue Freundschaften aufzubauen. Einen Umzug verkraften sie allemal. Das Ziel sollte sein dass das Finanzielle langfristig stimmen kann.
Das ist meine perönliche Meinung ohne die Situation näher zu kennen.
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In Genossenschaften wohnt es sich sehr gut und da alle mit putzen etc. mithelfen, ist die Miete meist nicht so teuer.
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Leider ist es nicht einfach für 900fr eine Wohnung zu finden in einem kleinen Dorf. So dass das Kind noch am selben Ort zur Schule könnte alles was ich gefunden hab gehen die Kinder wieder wo anderst in die Schule. Ich habe keine Ansprüche nur muss es mind. Eine 2 Zimmer Whg. sein und damals von der KESB hiess es mit Kind 60qm aufwärts sowas ist nicht einfach zu finden. Da die wenigen 2 Zimmer soviel Quadratmeter haben bei max. 900fr
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Hallo
Bei der KESB ist das Wohl dr Kinder höchste Stufe; d.h. Dass schulpflichtige Kinder nicht ihrem Umfeld entrissen werden sollten. Dass aber ein Zusammenleben mit dem Ex evtl. schwierig ist und das Wohl der Kinder beeinträchtigt-dagegen kann man vorgehen. Der Ex. Wird sich eine neue Bleibe suchen müssen. Er kann sein Leben selbst in die Hand nehmen. Liebe Grüsse
Wenn die Whg. Für dich dann zu teuer wäre.. Sollten die KESB/Soz. Überlegen dir im gleivhen Wohnort eine Wohnung zu suchen usw.
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