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Liliput Familienwelt
1 Antwort
Wenn Ihr Mann seit zwei Jahren krankgeschrieben oder leidend ist und diese Krankheit von Dauer ist, müsste er längst eine IV-Anmeldung gemacht haben. Für diese Fälle haben wir unsere Sozialversicherungen nämlich. Gesetzlich sind sie keines Falls verpflichtet, ihn zu unterstützen, damit er seine Freundin besuchen kann.... Wenn Ihr Erspartes zur Neige geht, werden Sie auf Sozialhilfe angewiesen sein und dieses Budget würde dann auch keine Extravaganzen dieser Art vorsehen. Auch ein kranker Mensch kann seine Veranwortung als Vater und Partner nicht einfach abgeben oder abschieben. Vielleicht sollten Sie sich bei einer Famlienberatungsstelle erkundigen (z.B. Evangelischer Frauenbund) und mögliche Hilfestellungen annehmen.