Liliput Familienwelt
Angebot als Tagesmutter - Stundenlohn, wie viel verlangen für Zwillinge?
ich hätte ein Angebot als tagesmutter 1-2x pro Woche auf Zwillinge aufzupassen!
jetzt wollte ich mich informieren was ich da als Stundenlohn verlangen kann?? ich habe die spielgruppenleiterinnenausbildung, und auch schon in einer Kinderkrippe gearbeitet. bin also keine Anfängerin.
was darf ich da verlangen pro stunde??
8 Antworten
Daher: setz dich mit den abgebenden Eltern zusammen und redet Klartext. Für die Berechnung des Kitaansatzes muss man ja auch das steuerbare Einkommen angeben.
3 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
ja ich dachte 20h pro stunde sind angemessen!
5 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Dank dem Verein bin ich aber z.B. auch Krankentaggeld versichert und bekomme so dann auch Lohn, wenn ich mal nicht arbeiten kann. Auch AHV ect ist schon abgerechnet.
Privat wird von den Tagesmüttern generell ein höherer Betrag gefordert. Ich persönlich würde aber nie privat betreuen und auch auf gar keinen Fall privat betreuen lassen. Muss am Schluss halt dann einfach für beide Seiten stimmen.
Bei den wenigsten Tagesmüttervereinen werden Tagesmütter wohl 10 Fr. pro Kind und Stunde erhalten.
Daher schlage ich ja auch vor, es über einen Verein zu machen und nicht auf privater Basis.
Das sind bei normaler 8.5 Stunden Arbeit und Arbeitsweg 9.5 Stunden. das x 20.- sind 190.- pro Tag!!! Da ist die Krippe ohne Subventionen noch einiges günstiger und ich glaube ich nicht, dass du so Familien findest, die ihre Kinder für diesen Tarif von dir betreuen lassen.
Erkundige dich doch auf der Gemeinde deines Wohnortes, wie es geregelt ist.
- Vorteil für dich:
Du musst AHV ect nicht selber erledigen
Du bekommst einen Anteil an Feriengeld
Du bekommst deinen Lohn sicher pünktlich (eher mehr als Fr. 20.-)
Du hast eine Ansprechstelle, wenn es mit den abgebenden Eltern zu "unklarheiten" kommt
Vorteil für die abgebenden Eltern:
- Zahlen Preis nach Einkommen (bei kleinem Einkommen sparen sie auf jeden Fall)
- Ansprechpersonen bei Problemen
- Betreuungsgeld kann von den Steuern abgezogen werden
Betreffend Lohn und «Selbstverständnis» einer Tagesmutter noch ein Hinweis auf einen bestehenden Forumsbeitrag: Tagesmutter Lohn? Tipps und Erfahrung?
www.lilipedia.com/frage/tagesmutter-lohn/3500#3500
Hallo nicht Apfel mit Birne vergleichen!
Tagesmutter = man betreut die Kinder in der eigenen Familie bei sich zuhause! Die Kinder werden in den eigenen Familien Tagesablauf einbezogen! Man kann auch mehrere Kinder bei sich aufnehmen, kann den eigenen Haushalt zwischen durch auch machen etc etc. Darum der Lohn von 5-12 Franken!
Kindermädchen, Nanny, Hausmädchen etc = betreut Kinder und / oder Haushalt bei dem Kind zuhause. Das heisst man geht morgens arbeiten und kommt abends wieder nachhause. Man ist während der Arbeit voll für die Familie zuständig, sei es für Haushalt oder deren kinder!
Lohn sollte da nicht weniger als 20.- ungelernt und 25.- gelernt sein!
Also Tagesmutter ist NICHT mit Nanny, Kindermädchen und co zu vergleichen.
Auch der generelle Hinweis, dass die Höhe der Kinderbetreuungskosten in vielen Ortsgemeinden und Städten der Schweiz über ein Elternbeitragsreglement geregelt ist. Das heisst, dass sich die Höhe der Kinderbetreuungskosten nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern richten. Zum Teil gibt es da erhebliche Unterschiede je nach Schweizer Kanton oder Region!
In diesen Elternbeitragsreglementen (EBR) sind also die Grundlagen für die Berechnung des Elterntarifs zu finden, die für die örtlichen familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungsangebote gelten.
Elternbeitragsreglemente Kantone/Regionen der Schweiz z.B. über Google finden:
www.google.ch/search?q=elternbeitragsreglement
3 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Ohne nähere Angaben lässt sich dies nicht beantworten. Denn bei den Kinderbetreuungskosten ist u.a. auch die Betreuungsart entscheidend:
Als «Denkanstoss» folgende unverbindliche Rechen-Beispiele:
(18 Std. pro Woche / ca. 40% Pensum für die Betreuung von 2 Kindern)
• Variante Tagesmutter/Tagesfamilie:
4-mal 18 Std. = 72 Std. mal ca. CHF 15.- = CHF 1080.-
• Variante Nanny:
4-mal 18 Std. = 72 Std. mal ca. CHF 25.- = CHF 1800.-
• Variante Kinderkrippe/Kindertagesstätte:
8 Tg Betreuung à Tagesansatz CHF 100.- minus 10% Geschwisterrabatt
(8 mal CHF 100.- mal 2 Kinder = CHF 1600.- minus 10% = CHF 1440.-)
Beispielangaben ohne Gewähr (können je nach Region stark variieren!)
Ungeachtet der staatl. Mitfinanzierung lässt sich allgemein festhalten, dass die Tagesmutter/Tagesfamilien Variante am günstigsten ist.
Kinderkrippen/Kindertagesstätten sind in der Regel spürbar teurer.
Nannies / Hausangestellte sind dann meist die «Luxus-Variante».
Anzufügen wäre noch, dass nicht selten auch Grosseltern und andere Verwandte kostengünstige Entlastung im Bereich der Kinderbetreuung bieten (z.B. 1 bis 2 Tage pro Woche inkl. Randzeitenbetreuung).
Fazit:
500 Fr pro Monat Entschädigung ist sehr bescheiden und vermutlich nur innerhalb der eigenen Verwandtschaft (Grosseltern, etc.) möglich.
Zuhause ?
Hier (Kanton SH) sind etwa 7.-- /Stunde und Kind die Regel, bei Geschwistern gibts zum Teil Rabatt.
Wobei ich den nicht wirklich gerechtfertigt finde weil ich als Tagesmutter so und so viele Kinder betreuen kann und der Aufwand ist der gleiche - egal ob Geschwister oder lauter Einzelkinder.
Man geht ja auch davon aus das die Tagesmutter nicht nur ein Kind betreut und somit die betreuten Kinder zusammen den entsprechenden Stundenlohn erbringen.
Wenn Du ein Kind für 7.- betreust ist das leidlich wenig, aber wenn Du 4 Kinder betreust klingen 28.- schon viel besser.
Eigene Kinder werden in die Berechnung mit eingerechnet weil Du die ja in der Zeit auch betreust.
Deine Qualifikation wird Dir niemand wirklich entlohnen.
Tageskinder werden zu Hause betreut und nehmen am Familienalltag teil - da gibts keine grossen Ausgaben oder Infrastrukturen die einen Stundenansatz wie in einer Krippe rechtfertigen.
LG