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Liliput Familienwelt
Tagesmutter kündigen - wie ist es mit der fristlosen Kündigung?
Ich wollte fragen wie es ist mit dem der fristlosen Kündigung und wie es mit dem Gehalt ist? Die Tagesmutter die ich habe ist seit Januar nur 2 mal erschienen von 12 Einsätzen. Muss ich ihr den vertraglichen Lohn zahlen oder nur das was sie in diesen 2 Einsätzen verdient hatt. Abgemacht waren 12 Einsätze pro Monat für 300fr. Sie kam wie gesagt nur 2 mal und diese kontoe sie nicht solange wie abgemacht war. Der Rest war sie Krank,, Arzttermin, Beerdigung etc. Ich habe ihr viele Changen gegeben doch der Geduldsfaden ist gerissen. Wurde wiedermal versetzt und habe ihr geschrieben wo sie bleibt bekam bis jetzt noch keine Antwort.
9 Antworten
Das kommt doch auf den Vertrag an. Wie lange arbeitet sie denn schon für Dich? Ist sie noch in der Probezeit? Kommt sie für die Betreuung zu Dir nach Hause? Dann ist sie eine Nanny und keine Tagesmutter. Ist sie über einen Tageselternverein angestellt? Dann würde ich Dir raten mit denen Kontakt aufzunehmen.
Wie lange habt Ihr die Kündigungszeit ausgemacht?
Fristlos zu kündigen ist oft schwierig, vorallem falls sie dann klagen würde. Mach ihr doch den Vorschlag dass ihr im gegenseitigem Einverständnis den Vertrag sofort aufhebt.
Fristlos zu kündigen ist oft schwierig, vorallem falls sie dann klagen würde. Mach ihr doch den Vorschlag dass ihr im gegenseitigem Einverständnis den Vertrag sofort aufhebt.
17 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Das mit der Bescheinigung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Da wo ich wohne brauche ich erst eine wenn ich ein Kind mehr als 26 Stunden pro Woche bei mir betreue, aber nur als Tagesmutter. Als Nanny brauche ich keine.
ausserdem, ich habe mich selber erkundigt, bei Pflegekinderaktion, die Tagesmütter vermitteln, da ich selbst eine brauche, und die haben mir es schriftlich mitgeteilt, dass eine Tagesmutter eine Bewilligung benötigt ansonsten benötigt sie auf Privatbasis eine Bescheinigung der Gemeinde!
Ich habe mich nicht angegriffen gefühlt. ;) Und das Arbeitsrecht ist ja auch wirklich sehr komplex.
Blöde Situation, aber habe ich das richtig verstanden: 54 Betreuungsstunden für 300 Fr. Lohn?Jemand, der ernsthaft und seriös arbeiten will, kommt für diesen mickrigen Stundenlohn kaum zu dir nach Hause... Wie Sternchen sagte, sie ist, wenn sie zu dir kommt, eine Nanny, keine Tagesmutter.
12 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Okey....ja mir sind ja deine weiteren abzüge etc. Nicht bekannt.
Ich wollte dir nicht zunahe treten.
Das tut mir leid falls das geschehn ist.
Ich wollte dir nicht zunahe treten.
Das tut mir leid falls das geschehn ist.
Kleine Idee weis nicht ob es dir was nützt
Schau doch nach einer abwart stelle in deiner nähe.
Dann bekomnst du ein anständigen lohn.
Und wenn du glück hast sogar ein 13 monatslohn.
Schau doch nach einer abwart stelle in deiner nähe.
Dann bekomnst du ein anständigen lohn.
Und wenn du glück hast sogar ein 13 monatslohn.
erst jetzt habe ich gesehen, dass es offenbar um knappe 300.- für die ganze Arbeit geht, also Stundenlohn 5.-...An Deiner Stelle würde ich ihr das Geld geben und ihr sagen, sie brauche nicht mehr zu kommen. Also sozusagen freistellen.
Und in Zukunft würde ich das Ganze etwas professioneller angehen...sieh es als "Lehrplätz"...
Und in Zukunft würde ich das Ganze etwas professioneller angehen...sieh es als "Lehrplätz"...
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Nicht antworten müssen Sie hingegen, wenn man Ihnen während des Vorstellungsgespräches Fragen zu Schwangerschaft und Familienplanung stellt (Sind Sie schwanger? Planen Sie Kinder in nächster Zeit?).
http://karriere-journal.monster.ch/beruf-recht/arbeitsrecht/schwanger-rechte-und-pflichten/article.aspx
Oh da hab ich dein nicht überlesen....
Doch meiner kentnisse nach ist man verplichtet, bei einem vorstellungs gespräch dies mitzuteilen!
Sonst ist es eine täuschung!
Doch meiner kentnisse nach ist man verplichtet, bei einem vorstellungs gespräch dies mitzuteilen!
Sonst ist es eine täuschung!
Und nochwas: wenn Frauen Frauen ausnutzen, kommt's halt selten gut. Was soll dass denn- einer erwachsenen Frau 5.- die Stunde bezahlen die zu einem nach Hause kommt.... Etzt bist halt auch du die Beschissene. Es bekommt jeder was er verdient!
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Fu weist wedernwo ich wohne noch meinen Namen okey... und darum hör auf mich zu verurteilen den du kennst mich nicht und weisst nicjt wer ich bin.
Nein aber sie sagte mir sie besitze ein GA und so. Ja aber ich will arbeiten werde sonst ganz bloed finde es langweilig zuhause und irgendwo muss man doch anfangen. Habe mit dem was ich verdiene soz. Und alimente 2000fr davon bezahle ich sie. Mehr kann ich nicht geben denn das sozialamt zahlt keine freischafende tagesmütter. Nur kita oder verein. Und wieso C. Ihr wisst ja gar nicht wer ich bin
Sternchen, ist dir langweilig, dass du dir so Mühe gibts, ganz gescheite und kompetente Antworten auf einen solchen Gugus zu geben? Leider kann ich die ganze Geschichte nicht nachvernünftig verfolgen, da ja wieder Anonym auf Anonym antwortet, was das Ganze halt extrem unübersichtlich macht.
Aber wie ihr ja schon auch gemerkt habt, ist das keine Tagesmutter sondern ein Babysitter. Und es ist obligatorisch, AHV und Betriebsunfallversicherung zu zahlen für einen solchen. Was die Fragestellerin ja offenbar nicht getan hat. Ach ja: und wenn das Sozialamt eine Kita oder eine offizielle TM bezahlt: wieso nimmt man dann eine schwarzarbeitende zu einem Sklavenlohn (cooler Ausdruck, dankeschön!). Und wenn sie während der 1monatigen Probezeit 3 Wochen krank war, dann kann die Probezeit verlängert werden. Ist eigentlich logisch.
Das Gesetz (Art. 324a Abs. 1 OR) bestimmt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Krankheitsfall den vollen Lohn für eine bestimmte Dauer pro Dienstjahr zu bezahlen hat, sofern das Arbeitsverhältnis bereits mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Zu deutsch: sie muss nur die Einsätze bezahlen im Januar, die auch geleistet wurden und kann den "Vertrag" (gibts übrigens einen schriftlichen?) kündigen und wenn der Babysitter unbegründet und unentschuldigt die Einsätze nicht geleistet hat, dann reichts auch für eine fristlose Kündigung. Falls die Nanny klever ist, muss die Fragestellerin dann halt noch AHV etc. zahlen. Was mich nur freuen würde.
Aber wie ihr ja schon auch gemerkt habt, ist das keine Tagesmutter sondern ein Babysitter. Und es ist obligatorisch, AHV und Betriebsunfallversicherung zu zahlen für einen solchen. Was die Fragestellerin ja offenbar nicht getan hat. Ach ja: und wenn das Sozialamt eine Kita oder eine offizielle TM bezahlt: wieso nimmt man dann eine schwarzarbeitende zu einem Sklavenlohn (cooler Ausdruck, dankeschön!). Und wenn sie während der 1monatigen Probezeit 3 Wochen krank war, dann kann die Probezeit verlängert werden. Ist eigentlich logisch.
Das Gesetz (Art. 324a Abs. 1 OR) bestimmt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Krankheitsfall den vollen Lohn für eine bestimmte Dauer pro Dienstjahr zu bezahlen hat, sofern das Arbeitsverhältnis bereits mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Zu deutsch: sie muss nur die Einsätze bezahlen im Januar, die auch geleistet wurden und kann den "Vertrag" (gibts übrigens einen schriftlichen?) kündigen und wenn der Babysitter unbegründet und unentschuldigt die Einsätze nicht geleistet hat, dann reichts auch für eine fristlose Kündigung. Falls die Nanny klever ist, muss die Fragestellerin dann halt noch AHV etc. zahlen. Was mich nur freuen würde.
3 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Das ist irgendwie lustig....wenn du das liebe Sternchen so schreibst;
du hast auf die Antwort von Antwort gewartet.....
Doch ich weiss, es teilen natürlich nicht alle den gleichen Humor.
Schöne abig
Yara
du hast auf die Antwort von Antwort gewartet.....
Doch ich weiss, es teilen natürlich nicht alle den gleichen Humor.
Schöne abig
Yara
Ich wollte mitteilen das ich diese Situation kenne wenn sie arbeitslos ist und evt. Beim RAV gemolden ist dann wird doch vom RAV aus die Bezüge abgezogen oder nicht? Und dass das RAV den druck mindert macht man sogar Sklavenarbeit. Je nach Alter bekommt Mann/Frau und Berufszeit so oder so noch Geld von der Kasse. Bei mir war es so, dass ich am anfang 700fr von der Kasse bekamm. Hatte neh Kurzzeitstelle wo ich 600 Fr bekamm. Da wurde das Geld von der Kasse eingestellt. Wenn diese Tagesmutter oder wie ihr sagt Nanny schwanger ist könnte es sein dass sie nicht will das es gemeldet wird. Weil wenn man von der Kasse Geld bekommt und Schwarz arbeitet ist dies doch für den Arbeitnehmer ein leichtes Spiel. Hatte einen Chef der hatte das RAV Formular ausgefüllt und mir mitgegeben das ich es selber abgeben konnte. Was ist wenn dies auch so ist. Diese Frau könnte dieses Blatt zum Bsp. Nie abgegeben haben. Obwohl die Chefin alles Ordnungs gemäss ausfühlte. Natürlich weiss ich nicht wie es genau war/ist. Und wegen dem Schwanger sein. Ich meldete dies ab der 20SSW. Meines Chefes. Und somit war alles geklärt falls es komplikationen etc. Geben würde war mein Chef vorbereitet. Stellt euch vor diese Nanny hätte es nie gesagt bzw. Kam noch ein paar mal und kommt auf einmal nicht mehr und Begründung währe Mutterschutz. Und ihr wusstet nichts davon. Das wäre s......e.