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Steuerabzüge für ein Arbeitszimmer zu Hause
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Wer sein Arbeitszimmer im der Wohnung oder im eigenen Haus von den Steuern als «übriger Berufsaufwand» geltend machen will, muss auf das Arbeitszimmer zwingend angewiesen sein und es auch regelmässig für seine beruflichen Aufgaben nutzen.
Selbständig Erwerbende, die sonst kein Büro haben, haben den Nachweis schnell erbracht. Anders bei Angestellten, die ihr Arbeitszimmer steuerlich in Abzug bringen wollen: sie müssen dafür eine genaue Begründung liefern. So wird anerkannt, dass ein Aussendienstmitarbeiter seine Abrechnungen nur zu Hause erledigen kann. Oder dass Abend- und Wochenendarbeit zwar häufig erforderlich, der Pendelweg ins Büro aber viel zu weit ist.
Wer sein Arbeitszimmer geltend machen will, darf die Berufspauschale nicht mehr beanspruchen. Dafür darf er aber auch alle übrigen Berufauslagen wie z.B. Computer, Fachzeitschriften, Telefonate usw. vom Einkommen in Abzug bringen.
Beim Bund und in den meisten Kantonen berechnet sich der Abzug nach der Formel Mietkosten, bzw. Eigenmietwert geteilt durch Anzahl Zimmer plus zwei. Meist darf auch ein gleicher Abzug für Nebenkosten wie Heizung, Reinigung und Beleuchtung vorgenommen werden. In der kantonalen Wegleitung steht, welche Formel gilt.
Quelle: kaiser-buchhaltungen.ch
Hab da was gefunden im Ktipp/K-Geld zum Steuerabzug für ein Arbeitszimmer zu Hause und welche Steuerabzüge zulässig sind. Bei K-Geld kann man nachlesen, welche Steuerabzug Regeln je nach CH-Kanton zu beachten sind.
Die Höhe des Steuerabzugs wird bei Bund und Kantonen nach unterschiedlichen Berechnungsformeln bestimmt:
Formel 1: Mietkosten/Eigenmietwert geteilt durch Anzahl Zimmer plus 2.
Gilt für: Bund, AG, AI, BE, GR, JU, LU, NW, OW, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH (Einfamilienhaus)
RECHNUNGSBEISPIEL
Abzug für ein Arbeitszimmer gemäss Berechnungsformel 1
Miete pro Jahr: 28 000 Franken
Anzahl Zimmer: 5 Zimmer + Bad/Küche
28 000 Franken : 7 = Fr. 4000.–
+ Anteil Heizung/Reinigung/Beleuchtung: Fr. 350.–
Total Steuerabzug: Fr. 4350.–
Die Infos kann man da nachlesen:
www.kgeld.ch/artikel/artikeldetail/zu-hause-arbeiten-spart-steuern/