admin.ch Schweizer Bundesgesetz über Voraussetzung und Verfahren bei Sterilisation 211.111.1 / Ab 18 Jahren erlaubt. Details siehe unter admin.ch 211.111.1
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Gaehnnn
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Gaehnn, schon wieder eine ungewollte Vaterschaft.
Hinweis
Auf dieses Thema kann nicht (mehr) geantwortet werden.
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