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Liliput Familienwelt
Muss man den Scheidungsgrund angeben - wie scheiden lassen?
3 Antworten
wollen nicht beide die scheidung, kannst du nach ablauf von 2 jahren getrennt, scheidung eingeben, ohne grund. wer mehr geld hat, bezahlt den grösseren teil an die scheidung (gerichtskosten, beliefen sich bei uns auf 4600.-). du musst, wenn du nicht mehr von der sozialhilfe lebst zurückbezahlen. mach für die trennung eine trennungsvereinbarung, sofern keine kinder betroffen sind, musst du diese nicht notariell beglaubigen lassen. sozialamt hilft dir sicher auch weiter bei deinen fragen.
alles gute
alles gute
Du kannst für die Gerichtskosten im Scheidungsverfahren die "unentgeltliche Rechtspflege" beantragen. Am besten lässt du dich von einer Anwältin/einem Anwalt diesbezüglich beraten (allf. unentgeltliche Rechtsauskunft bei Gemeinde).
Falls Ihr beide mit der Scheidung einverstanden seid, braucht Ihr nicht die zwei Jahre Trennungszeit abzuwarten, sondern könnt bereits vorher gemeinsam eine Scheidungskonvention beim Gericht einreichen.
Falls Ihr beide mit der Scheidung einverstanden seid, braucht Ihr nicht die zwei Jahre Trennungszeit abzuwarten, sondern könnt bereits vorher gemeinsam eine Scheidungskonvention beim Gericht einreichen.