Liliput Familienwelt
Scheidung - Anrecht auf sein Haus und ist er zu Unterhalt verpflichtet?
Hallo zusammen
Ich stelle die Frage für einen Freund von mir...
Folgendes:
Der Freund X wohnt im Kanton Bern und hat vor drei Jahren eine Deutsche Frau kennen gelernt, die drei Kinder aus zwei Ehen hat (Eines 16 Jahre lebt bei ihr)
Vor zwei Jahren kaufte er sich ein Haus läuft alleine auf sein Namen. Und vor 1,5 Jahren heiratete er sie.
Von da an zeigte sie ihr wahres Gesicht, sie schmeisste ihre Arbeit hin und es kam immer wieder zu bösen Streitereien, so das X im Februar in den Oberen Stock ziehen musste und seine Frau im EG wohnt seit damals unterhält er seine Frau, obwohl sie nicht mal mehr seine Wäsche wascht.
Er versucht seit über einem halben Jahr mit ihr über die Scheidung zu reden.. aber sie stellt Forderungen und droht mit einem Anwalt.
X versucht es immer wieder friedlich, was aber nicht gelungen war.
Sie forderte vom ihm die Hälfte des Hauses das Wohnrecht, worauf sie aber kein Anspruch hat.
Nun hat sie ihm gestern ein Papier unter die Nase gehalten, mit der Bemerkung sie sei zu einer Anwältin gegangen und er, auch nach kurzer Ehe sei verpflichtet ihr Unterhalt zu zahlen.obwohl sie ab Januar wieder arbeiten geht.
Aber wenn er ihr 15.000 Franken bezahlen würde, würde sie darauf verzichten und wolle nur das Wohnrecht in seinem Haus.
Für mich sieht es nach einem Kuh Handel aus.
Meine Frage für X lautet:
Hat sie Anrecht auf sein Haus und ist er Unterhalt verpflichtet, obwohl sie wieder eine Arbeit hat...
Das es da zu einem Scheidungskrieg kommen könnte ist mir klar.
Da X immer noch am Umbau seines Hauses arbeitet und alles Ersparte dahinein steckt, sind natürlich keine Bargeldbeträge auf der Bank..
Somit wollte er die Ausgaben für einen Anwalt sparen, aber ich sehe für ihn bald keinen Ausweg mehr.
17 Antworten












