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Liliput Familienwelt
Scheidung mit Baby - wer erhält das Sorgerecht?
Baby 5 Monate alt, wird nicht mehr gestillt jedoch fast nur von der Mutter betreut, da der Vater 100% arbeitet. Mutter beginnt bald mit der Arbeit zu 80%, das Baby wird von der Schwiegermutter (Vaterseite) betreut. Die Frau möchte sich trennen und das Baby erziehen und arbeiten. Betreuung würde geregelt werden, durch Ihre Eltern und Nanny. Vater kümmert sich kaum um das Baby und hat ein leichtes Drogenproblem. Wer erhält das Sorgerecht? Ist in diesem Fall ein gemeinsames Sorgerecht sinnvoll? Mutter hätte Angst um ihr Kind, da die Schwiegermutter sich oft in die Erziehung einmischt und der Vater das Kind alleine nicht erziehen kann.
Danke für Antworten :-)
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2 Antworten
Die Anforderungen für das alleinige Sorgerecht ist sehr hoch angesetzt. Dass die Mutter stillt, der Vater sich nicht um das Kind kümmert und die Schwiegermutter sich einmischt sind keine relevanten Gründe. Sogar dass der Vater ein leichtes Drogenproblem hat spielt keine Rolle, da er eine Stelle hat und sein Leben einigermaßen im Griff zu haben scheint. Gründe sind, wenn das Kindeswohl massiv gefährdet ist, wenn er also beim Besuchswochenende unter Drogen stehen und sich nicht ums Kind kümmern würde, wenn jahrelange Uneinigkeit bestehen würden, so dass das Kind massiv unter einem Loyalitätskonflikt leiden würde, wenn er extrem gewalttätig wäre,... Das Kind ist aber erst 5 Monate alt und wird kaum ein ganzes Wochenende beim Vater sein, und wenn doch, hat dieser bestimmt Unterstützung von seinen Eltern.
Wenn bei Gericht ein Antrag auf die allein ige Sorge eingereicht wird, kann ich jetzt schon sagen, dass er scheitern wird- und die unterlegene Partei muss Gerichtskosten plus den eigenen sowie den Anwalt der Gegenpartei bezahlen. Ist also ohne vorherige Abklärung durch einen Juristen nicht ratsam.
Wenn bei Gericht ein Antrag auf die allein ige Sorge eingereicht wird, kann ich jetzt schon sagen, dass er scheitern wird- und die unterlegene Partei muss Gerichtskosten plus den eigenen sowie den Anwalt der Gegenpartei bezahlen. Ist also ohne vorherige Abklärung durch einen Juristen nicht ratsam.