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Liliput Familienwelt
Ist dieses reine Schikanen oder bin ich gaga?
Ich bekam folgende Schreiben:
Sie haben mir gestern telefoniert betreffend das Mahnungsschreibens vom 16. März 2022, worin noch folgende Unterlagen verlangt worden sind:
- Lohnabrechnungen XXX CCC AG vom August 2021 bis Dezember 2021
- Kopie Lehrvertrag XXX CCC AG
- Wohnsitzbescheinigungen der jeweiligen Gemeinden, woraus ersichtlich ist, dass der Wohnsitz Ihres Sohnes mehr als 10 Jahre in der Schweiz gewesen ist.
Mit E-Mail vom 17. März 2021 haben Sie uns die Lohnabrechnungen vom August 2021 bis Dezember 2021 zugestellt. Herzlichen Dank.
Zudem haben Sie uns die Geburtsurkunde und diverse Schulzeugnisse der Jahre 2012, 2013, 2014, 2019, 2020 und 2021 zugestellt.
Nach Prüfung der Angelegenheit muss ich Ihnen mitteilen, dass die Geburtsurkunde und diversen Schulzeugnisse nicht ausreichen, um einen durchgehenden Wohnsitz in der Schweiz ihres Sohnes zu belegen.
Damit ihrem Sohn jedoch die Anspruchsberechtigung aufgrund einer Beitragsbefreiung gewährt werden kann, benötigen wir, wie in der Mahnung vom 16. März 2022 mitgeteilt, noch eine Kopie des Lehrvertrages und eine Wohnsitzbescheinigung ihres Sohnes von mehr als 10 Jahren in der Schweiz. Die eingereichte Geburtsurkunde resp. Schulzeugnisse reichen beweismässig nicht aus, einen mehr als 10jährigen Wohnsitz in der Schweiz zu bestätigen.
Sollten wir die verlangten Unterlagen nicht bis Ende April 2022 erhalten, wären wir gezwungen, aufgrund der Akten zu entscheiden. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme.
Sind die Behörden so eingleisig und stur und dumm? Es geht natürlich auch um Sparmassnahmen, sie versuchen ALLES um wenig als möglich zu bezahlen.
Genügend die gesendete Unterlagen nicht?
Sie haben mir gestern telefoniert betreffend das Mahnungsschreibens vom 16. März 2022, worin noch folgende Unterlagen verlangt worden sind:
- Lohnabrechnungen XXX CCC AG vom August 2021 bis Dezember 2021
- Kopie Lehrvertrag XXX CCC AG
- Wohnsitzbescheinigungen der jeweiligen Gemeinden, woraus ersichtlich ist, dass der Wohnsitz Ihres Sohnes mehr als 10 Jahre in der Schweiz gewesen ist.
Mit E-Mail vom 17. März 2021 haben Sie uns die Lohnabrechnungen vom August 2021 bis Dezember 2021 zugestellt. Herzlichen Dank.
Zudem haben Sie uns die Geburtsurkunde und diverse Schulzeugnisse der Jahre 2012, 2013, 2014, 2019, 2020 und 2021 zugestellt.
Nach Prüfung der Angelegenheit muss ich Ihnen mitteilen, dass die Geburtsurkunde und diversen Schulzeugnisse nicht ausreichen, um einen durchgehenden Wohnsitz in der Schweiz ihres Sohnes zu belegen.
Damit ihrem Sohn jedoch die Anspruchsberechtigung aufgrund einer Beitragsbefreiung gewährt werden kann, benötigen wir, wie in der Mahnung vom 16. März 2022 mitgeteilt, noch eine Kopie des Lehrvertrages und eine Wohnsitzbescheinigung ihres Sohnes von mehr als 10 Jahren in der Schweiz. Die eingereichte Geburtsurkunde resp. Schulzeugnisse reichen beweismässig nicht aus, einen mehr als 10jährigen Wohnsitz in der Schweiz zu bestätigen.
Sollten wir die verlangten Unterlagen nicht bis Ende April 2022 erhalten, wären wir gezwungen, aufgrund der Akten zu entscheiden. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme.
Sind die Behörden so eingleisig und stur und dumm? Es geht natürlich auch um Sparmassnahmen, sie versuchen ALLES um wenig als möglich zu bezahlen.
Genügend die gesendete Unterlagen nicht?