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Liliput Familienwelt
Lehrlingslohn / Eltern - gibt es eine gesetzliche Regelung?
Hallo zusammen
Ich starte nun bald in die Lehre.
Findet ihr es richtig das ich nicht Bankkarte und den Bancode meines Bankkontos hab und meine Mutter das ganze Geld aufbewahrt.
Ich finde es unfair das ich keine Kontrolle oder keinen Zugriff auf mein Konto mit meinem selbst verdienten Geld / Lehrlingslohn.
Gibt es dazu eine Gesetzliche Regelung oder was mein ihr dazu?
Entschuldigt mich bitte für die Rechtschreibung hab es auf dem Handy geschrieben.
Lg und vielen dank im voraus
Ich starte nun bald in die Lehre.
Findet ihr es richtig das ich nicht Bankkarte und den Bancode meines Bankkontos hab und meine Mutter das ganze Geld aufbewahrt.
Ich finde es unfair das ich keine Kontrolle oder keinen Zugriff auf mein Konto mit meinem selbst verdienten Geld / Lehrlingslohn.
Gibt es dazu eine Gesetzliche Regelung oder was mein ihr dazu?
Entschuldigt mich bitte für die Rechtschreibung hab es auf dem Handy geschrieben.
Lg und vielen dank im voraus
5 Antworten
Uups!
Nein, finde ich nicht richtig! Mein Sohn ist jetzt 16, er verwaltet sein Geld selber und muss mir nur einen kleinen Betrag monatlich überweisen, er ist aber auch für fast alle persönlichen Ausgaben selber verantwortlich, inkl. GA. Auswärtsverpflegung übernehme ich z.B. nur, wenn ich ihm gerade nichts mitgeben kann. Er macht das ganz toll, auch wenn ich's nicht super finde, dass er sich sehr viel Elektronik anschafft.
Ist es bei dir vielleicht so, dass du mit deinem bisherigen Geld (Taschengeld/ Geburtstagsgeld...) nicht richtig umgehen konntest und du vielleicht sogar irgendwo Schulden hast? In diesem Fall fände ich es nicht schlecht, wenn dir eine andere Person dein Einkommen verwaltet und dir ein fixes Taschengeld abgibt (bar).
Mach einen Budgetplan, schreibe auf, wieviel Geld du für was monatl. ausgeben willst (z.B. Kleider, Kosmetika, Verpflegung, Ausgang...). Bedenke auch, dass du jeden Monat einen fixen Betrag für ausserordentliche Situationen oder für Ferien zurückstellst und vielleicht auf ein Sparkonto überweist. Notiere alle Ausgaben damit du deiner Mutter beweisen kannst, dass du mit dem Geld umgehen kannst.
Spätestens wenn du 18 bist, darf sie deine Konten nicht mehr ohne deine Einwilligung verwalten.
Sprich nochmals mit deiner Mutter darüber!
Nein, finde ich nicht richtig! Mein Sohn ist jetzt 16, er verwaltet sein Geld selber und muss mir nur einen kleinen Betrag monatlich überweisen, er ist aber auch für fast alle persönlichen Ausgaben selber verantwortlich, inkl. GA. Auswärtsverpflegung übernehme ich z.B. nur, wenn ich ihm gerade nichts mitgeben kann. Er macht das ganz toll, auch wenn ich's nicht super finde, dass er sich sehr viel Elektronik anschafft.
Ist es bei dir vielleicht so, dass du mit deinem bisherigen Geld (Taschengeld/ Geburtstagsgeld...) nicht richtig umgehen konntest und du vielleicht sogar irgendwo Schulden hast? In diesem Fall fände ich es nicht schlecht, wenn dir eine andere Person dein Einkommen verwaltet und dir ein fixes Taschengeld abgibt (bar).
Mach einen Budgetplan, schreibe auf, wieviel Geld du für was monatl. ausgeben willst (z.B. Kleider, Kosmetika, Verpflegung, Ausgang...). Bedenke auch, dass du jeden Monat einen fixen Betrag für ausserordentliche Situationen oder für Ferien zurückstellst und vielleicht auf ein Sparkonto überweist. Notiere alle Ausgaben damit du deiner Mutter beweisen kannst, dass du mit dem Geld umgehen kannst.
Spätestens wenn du 18 bist, darf sie deine Konten nicht mehr ohne deine Einwilligung verwalten.
Sprich nochmals mit deiner Mutter darüber!
www.budgetberatung.ch/Mein_erster_Lohn_gehoert_doch_mir.pdf
Lies das zusammen mit deiner Mutter. Wenn sie es nicht einsieht, mach einen Termin auf der Jugendberatung in eurem Dorf und geh mit ihr zusammen hin. Wenn sie sich nicht darauf einlässt, gibt es nur eines: eröffne ein neues Bankkonto und gib das deinem Arbeitgeber an.
Ich danke dir für die Antwort aber darf ich denn ein Bankonto eröffnen ohne die erlaubnis der Eltern?
3 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Das stimmt nicht! Der Lehrlingslohn gehört unabhängig von der Volljährigkeit dem Lehrling. Aber es stimmt, die Eltern können einen ANGEMESSENEN Betrag verlangen für Kost und Logis. Im ersten Lehrjahr ist es aber meistens nichts, jedenfalls nach den Empfehlungen der Budgetberatung.
Lehrlingslohn: Er steht dir ab 18 rechtlich zur alleinigen Verfügung. Bei Jugendlichen, die noch zu Hause wohnen, haben die Eltern aber Anspruch auf einen Beitrag für Kost und Logis – das «Hotel Mama» ist nicht gratis.