Liliput Familienwelt
Wie wird eine Kinderpflegerin in der Schweiz anerkannt?
ich brauch dringen eure hilfe ich bin seit letztem Jahr ausgelernt als Kinderpflegerin und da meine Freund seit längerem schon in der schweiz lebt würde ich gerne in die schweiz ziehen.
Wie wird eine kinderpflegerin in der Schweiz anerkannt, ich werde aus dem Internet nicht ganz schlau bitte um eure Hilfe und wie finde ich am besten eine stelle dann in dem Bereich oder gibt es da anlauf stellen mich verwirrt das ganz einfach so krass.
vielen dank um eure Hilfe
lg jasi
9 Antworten
Also reine Kinderpflegerinnen (war hierzulande die weniger lange Ausbildung als Kinderkrankenschwester) gibt es in der hiesigen Bildungslandschaft nicht mehr; die damaligen Abschlüsse wurden je nach Aus- und Weiterbildung in die Sekundarstufe II überführt (ca. analog einer FaGe oder FaBe). Die verantwortlichen Pflegefachpersonen für die Kinderstufe haben entweder ein altrechtliches Diplom auf HF-Stufe (DNII mit Fokus Kinder bzw. Kinderkrankenschwester) oder aber ein HF Diplom der höheren Fachschule im Bereich KJFF (Kinder, Jugend, Frau, Familie). Oder aber einen Bachelor im entsprechenden Gebiet.
Kann dir leider keine grossen Hoffnungen machen auf eine Anerkennung genau analog deiner jetzigen Kompetenzen. Wenn es den Beruf in der Schweiz in der Form nicht (mehr) gibt, wirst du keine Anerkennung deines Abschlusses erhalten. Allenfalls ein Hinweis, wie du zu einem anerkannten Abschluss hier kommen kannst. Oder eine Verfügung, wie und in welcher Funktion man dich einstellen soll / darf.
Allenfalls wirst du auch eingestellt, aber in einer "niedrigeren" Funktion und "darfst" deine Kompetenzen dennoch intern ausüben....
Ggf. sind die Chancen in einer grenznahen Organisation besser.
Alles Gute!
Erkundige dich beim SRK (www.srk.ch Rubrik Gesundheit) oder bei dem Berufsverband der Pflegenden (www.sbk.ch).
Liebe Jasi
Ich hatte eine KITA in Luzern und eine der MT war Kinderpflegerin. Die Gemeinde (vorher abklären!!) hat akzeptiert, dass wenn ich sie als Berufsbildnerin begleite, sie dann als Fachfrau Betreuung anerkannt wird.
Dies kannst du beim BBT (Stichwort: Diplomanerkennung) machen lassen.
Ist ein Papierkrieg, lohnt sich aber!
Ganz lieber Gruss
Meine Frage nun. Als was könnte ich in der Schweiz arbeiten? Welchen Verdienst dürfte ich in Vollzeit erwarten.
Mein Partner lebt in der Schweiz. Einen Wohnsitz könnte ich also angeben. und wie sind die Voraussetzungen bei einer Auswanderung in die Schweiz? Wäre für Antworten sehr dankbar. Das ist hier alles sehr verwirrend.
Ich habe beim SRK meine Ausbildung als Schwesternhelferin für die Schweiz in einem Gleichstellungsverfahren erhalten,gelernt habe ich bin staatlich geprüfte Kinderpflegerin ich bin seit 36 Jahren im Sozialen Bereich tätig.
Jetzt bräuchte ich einmal Eurer Schwarmwissen?. ICH HABE 20 Jahre Erfahrung im Betreuten Wohnen und in 2 Wohnheimen mit Geistig Behinderten Menschen/Autisten, Kindergärten, Ausbildung in der Altenpflege Hilfe. Zur Zeit mache ich einen Lehrgang zur Betreuerin für Demenzkranke, alte und Behinderte Menschen über 1 Jahr.
Ich würde gerne zu meinem Partner in die Schweiz Richtung St. Gallen ziehen, aber gleichzeitig gerne in meinem Berufsfeld bleiben. Reicht meine Ausbildung für die Anerkennung als Fabe? Und wenn ja, wo kann ich die Gleichstellung beantragen und was kostet Sie?
Oder als Alternative würde ich auch gerne in einer Krippe oder Tagesstätte mit inklusion arbeiten. Ich habe hier schon alles nachgesehen, werde aber nicht so recht schlau.
Über Informationen würde ich mich sehr freuen. Ich bin 54 Jahre und habe meine Ausbildung 1984 /1987 mit 1-jährigen Praktikum in der Familie gemacht, danach im Kindergarten, in der Familie, in der Altenpflege mit 16 monatiger Ausbildung, bei der Lebenshilfe und aktuell seit 18 Jahren in einem Wohnheim für Autisten gearbeitet.
1 Kommentar
Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz
https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/diploma.html
Zwei verschiedene Verfahren
Je nach Staatsangehörigkeit und Dauer der beruflichen Tätigkeit in der Schweiz unterscheiden sich die Verfahren im Bereich der Anerkennung ausländischer Diplome:
• Anerkennung bei dauerhaftem Aufenthalt (Niederlassung in der Schweiz)
• Meldepflicht der EU/EFTA-Dienstleistungserbringenden vor der Ausübung eines reglementierten Berufes während max. 90 Tagen pro Kalenderjahr in der Schweiz (Niederlassung/Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat)
Kontakstelle
Die nationale Kontaktstelle im SBFI dient als erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Diplome.
Die Kontaktstelle gibt Auskunft zu folgenden Themen:
• Ausübung eines Berufs mit einem ausländischen Diplom
• Zuständigkeit der Anerkennungsstellen
• Reglementierung von Berufen
• Bescheinigungen für ausländische Behörden
Sie können uns gerne Ihre spezifische Anfrage, zu deren Sie keine Informationen auf der Webseite gefunden haben (siehe u.a. unsere FAQ), schriftlich stellen: kontaktstelle@sbfi.admin.ch
Für die Anerkennung der Berufsabschlüsse in diesem Bereich ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig: www.sbfi.admin.ch
Da kannst du dich melden.