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FrageMöchte das Kind von meiner Freundin adoptieren, geht das?

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Hallo zusammen ich wollte fragen wie ich das machen kann. Es ist so meine Freundin hat ein Kind in die Beziehung gebracht und ich möchte sie Heiraten und das Kind adoptieren sie war mit dem Partner wo sie das Kind hat nicht verheiratet er ist also nur der Erzeuger. Kann mir jemand sagen ob wir eine Chance haben?

Danke im voraus für eure Hilfe

Gruss Bruno
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Adoption Rechtliches

5 Antworten

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Sicher geht das, bravo. Würde zuerst heiraten und dann die Adoption beantragen. Bei der Heirat überlegen wie alle heissen sollen. Neu kann ja auch der Frauenname als Familienname verwendet werden.

Heute kann alles geändert werden.

Sollte das Kind für die Schule einen andern Namen bekommen kann auch eine Namenänderung beantragt werden. Nur kostet das etwas.
Ohne Adoption ist das Kind aber nicht erbberechtigt. Viel Glück

1 Kommentar

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Danke für die Antwort. muss der Erzeuger die Einwilligung geben?
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Ich empfehle Dir Dich von einem Anwalt beraten zu lassen. Zum einen erhälst Du so eine Antwort die "verhebät", Informationen zum korrekten Vorgehen und zum anderen kann dieser Dir nebst Deinen Rechten auch die Pflichten und Konsequenzen die dieser Schritt mit sich bringt aufzeigen.

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Da hast Du Recht Tom. Diese wird aber auch von Anwälten durchgeführt ;)
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Es gibt aber bei den meisten Gemeinden eine unentgeltliche Rechtsauskunft.
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Der Altersunterschied zwischen Adoptivkind und Adoptivvater muss mindestens 16 Jahre sein. Bitte googlen. Weiss nur dass ein Kollege deswegen das Kind der Partnerin nicht adoptieren durfte.
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Was meint denn der Erzeuger dazu? Das geht NUR mit dem Einverständnis des Erzeugers.

2 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

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Es gibt halt väter die kümmern sich einen dreck um ihr Kind! Da ist der Ausdruck Erzeuger schon angebracht!
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Da bin ich aber froh, dass der Erzeuger (schrecklicher Ausdruck für jemand der eigentlich Papa genannt werden sollte) sein Einverständnis geben muss. Ich finde das richtig so. Auch wenn sie nicht verheiratet waren, so bleibt er doch immer der Vater des Kindes.
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Schaut, ob und wer als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Falls ein Vater eingetragen ist, seid ihr auf das Einverständnis von ihm angewiesen. Falls der Vater kein Kontakt zum Kind pflegt und auch keinen Kontakt möchte, und sogar froh ist, wenn er keine Alimente mehr zahlen muss, habt ihr gute Chancen, sein Einverständnis zu kriegen.
Jedoch wenn er unbedingt Kontakt mit den Kind haben will und gerne Vater ist, dann habt ihr so gut wie keine Chance.

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