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Liliput Familienwelt
Hat jemand Erfahrung mit lauten Untermietern, was würdet ihr tun?
Unsere Untermieter sind am Tag nicht auffällig, was Lärm betrifft. Ab 20 Uhr ändert sich das. Dann wird bis ca. 24 Uhr laut gestritten, Türen werden zugeknallt und es wird getrampelt. Der 21- jährige Sohn ist der Übeltäter. Er hat sein Zimmer unter unserem Schlafzimmer. Schlafen ist bis Mitternacht nicht möglich. Mehrmals haben wir sie freundlich darauf hingewiesen. Das hält dann eine Woche an und das Problem fängt wieder an. Wir sind erst letzten September in diese Wohnung eingezogen. Was würdet ihr tun? Hausverwaltung? Besteht Hoffnung, dass die Hausverwalter das Problem löst? Die Mieter sind nicht einsichtig.
16 Antworten
Du meist wohl die Mieter unter euch? Untermieter ist in dem Fall das falsche Wort... dies würde bedeuten, dass ihr denen eine Wohnung vermietet, die ihr selber gemietet habt ;)
Wären sie sichtige Untermieter, könntest du sie nämlich rauswerfen.
In deinem Fall würde ich eine schriftliche Beschwerde machen. Da zählst du die Fakten auf, dass ihr das eben schon besprochen habt und dass es jeweils nur ca 1 Woche was genützt hat. Eine Kopie davon geht dann an die Verwaltung. Evt nutzt dies ja schon mehr... ansonsten musst du danach das weitere Vorgehen mit der Verwaltung besprechen. Ihr habt ja sicher eine Hausordung und an die muss sich jeder halten.
Wären sie sichtige Untermieter, könntest du sie nämlich rauswerfen.
In deinem Fall würde ich eine schriftliche Beschwerde machen. Da zählst du die Fakten auf, dass ihr das eben schon besprochen habt und dass es jeweils nur ca 1 Woche was genützt hat. Eine Kopie davon geht dann an die Verwaltung. Evt nutzt dies ja schon mehr... ansonsten musst du danach das weitere Vorgehen mit der Verwaltung besprechen. Ihr habt ja sicher eine Hausordung und an die muss sich jeder halten.
1 Kommentar
Wenn du so handelst wie jasasca vorschlägt, müssten sich die Mieter unter euch (habe zuerst auch gedacht es seinen eure Untermieter die ihr ja einfach rausschmeissen könnt..) bessern oder die Kündigung erhalten.
Für Härtefälle konnte man sich früher auch ans Mietamt wenden, heute heisst es "Schlichtungsbehörde". Du kannst dich dort auch über deine Rechte und das weitere Vorgehen informieren lassen.
Für Härtefälle konnte man sich früher auch ans Mietamt wenden, heute heisst es "Schlichtungsbehörde". Du kannst dich dort auch über deine Rechte und das weitere Vorgehen informieren lassen.
Nach 22 Uhr und später geht Lärm unter Nachruhestörung, da könntest Du auch einmal die Polizei rufen. Ev. nutzt dies oder über die Verwaltung.
Sorry. Es sind genau die Mieter unter uns. Nicht die "Untermieter". Eine Woche nach unserem Einzug hat eine andere Mitbewohnerin uns gesagt: das wir uns da auf etwas gefaßt machen können, bezüglich des Lärmes. Aber besagte Mieterin hat Angst die Leute anzusprechen. Oropax löst das Problem nicht - sie sind lauter. Ich habe heute die Verwaltung angerufen und werde morgen schriflich die Beschwerde einreichen. Gottseidank habe ich mir alles notiert. Aber nochmal die Frage an euch - kann man soetwas lösen oder sollte man sich besser mit einem Auszug befassen? Der Hausverwalter hat mir gesagt, dass es mit der Familie schon oft Probleme gab. Hausordnung haben wir.
Hallo
Laute Nachbarn sind schlimm! Ich würde eine schriftliche Beschwerde an die Verwaltung schreiben und dies via Einschreiben auf der Post. (so kann später niemand sagen sie hätten deinen Brief nicht erhalten). Ich würde der Verwaltung auch mitteilen, dass wenn dieses Problem nicht besser wird, ihr leider nach einer anderen Wohnung Ausschau halten würdet und ihr termingerecht kündet (so müsst ihr kein Nachmieter suchen) . Du kannst der Verwaltung auch sagen, dass du die Leute die die Wohnung besichtigen würden nicht anlügen könntest betreffend des Lärms . (bitte aber nicht drohen). Hätte man es dir vor dem Einzug gesagt, hättest du die Wohnung wohl nie genommen oder....
Solch einen Lärm schlägt mit der Zeit auf die Gesundheit!
Unabhängig von dem schreiben an die Verwaltung kannst du gut die Polizei rufen ohne an die Kosten zu denken!
Die Verwaltung sieht so auch dass es ernst ist. Ich wünsche dir viel Glück und wie gesagt zieh sonst aus! Die Gesundheit (Schlaf) geht vor!
Ab 22 Uhr ist überall Nachtruhe.
Laute Nachbarn sind schlimm! Ich würde eine schriftliche Beschwerde an die Verwaltung schreiben und dies via Einschreiben auf der Post. (so kann später niemand sagen sie hätten deinen Brief nicht erhalten). Ich würde der Verwaltung auch mitteilen, dass wenn dieses Problem nicht besser wird, ihr leider nach einer anderen Wohnung Ausschau halten würdet und ihr termingerecht kündet (so müsst ihr kein Nachmieter suchen) . Du kannst der Verwaltung auch sagen, dass du die Leute die die Wohnung besichtigen würden nicht anlügen könntest betreffend des Lärms . (bitte aber nicht drohen). Hätte man es dir vor dem Einzug gesagt, hättest du die Wohnung wohl nie genommen oder....
Solch einen Lärm schlägt mit der Zeit auf die Gesundheit!
Unabhängig von dem schreiben an die Verwaltung kannst du gut die Polizei rufen ohne an die Kosten zu denken!
Die Verwaltung sieht so auch dass es ernst ist. Ich wünsche dir viel Glück und wie gesagt zieh sonst aus! Die Gesundheit (Schlaf) geht vor!
Ab 22 Uhr ist überall Nachtruhe.
An Grimaud: Danke für Antowrt. Ja nicht schlafen schlägt uns schon auf die Gesundheit. Abends ab 20 Uhr denken wir schon immer mit Wehmut an die Nacht. Es ist für mich auch unverständlich, wie Eltern ihren Kindern das durchgehen lassen. Der junge Mann ist 21. Morgen schicke ich den Brief ab. Hoffen wir mal, dass es hilft. Danke euch allen für eure Antworten.
Bevor wir umgezogen sind hatten wir das Problem auch. Die Nachbarn oben lebten in "speziellen" Verhältnissen. Ein sehr bekannter Arzt hat die Wohnung gemietet mit seiner tschechischen Frau und Sohn. Er hatte noch eine zweite Wohnung mit seiner Freundin. Wenn er nicht zu Hause waren gab es immer Streit zwischen Sohn (12) und Mutter. Meist ging es los gegen Mitternacht und hörte erst gegen Morgen auf. Türe knallen, Schreien, Sachen anschmeissen, Fenster zuschlagen etc. Mehrmals haben wir es dem Vermieter gesagt, dann war es wieder ein paar Tage ruhig bis es wieder anfing. Die Leute die vorher in unserer Wohnung wohnten mussten mehrmals die Polizei holen, da war aber nicht Mutter/Sohn das Problem sondern die Eltern.
Viel mehr als die Verwaltung informieren oder die Polizei holen kannst Du nicht tun.
Viel mehr als die Verwaltung informieren oder die Polizei holen kannst Du nicht tun.
2 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Grimaud, ja längerfristig ist das sicher die einzige Möglichkeit. Aber ein Umzug kostet und wenn Kinder da sind will man die auch nicht unbedingt aus dem Umfeld rausreissen. Die Frage muss sich jeder selber stellen wie lange er eine solche Situation aushalten will und kann.
Ich habe gestern noch mit der Verwaltung telefoniert und gesagt: wir haben ein Problem mit der Einhaltung der Hausordnung. Daraufhin nannte mir der Hausverwalter den Namen der Leute. Das wäre wohl schon oft gewesen. Ich habe heute alles schriftlich hingeschickt, denke aber, dass wir uns mit dem Umzug beschäftigen sollten. Wenn das schon oft war, wird es sicher nicht besser. Schade, Wohnung ist ansonsten sehr schön.
Wie wäre es, mit den andern Nachbarn zu sprechen und euch zusammenzutun und ihr bezahlt alle die Miete auf ein Sperrkonto ein. Dann muss der Verwalter handeln. Wart Ihr schon beim Mieterschutz? Er kann Euch dementsprechend beraten.
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Aha das ist leider ein sehr wichtiges Detail, dass du da bisher nicht genannt hast. Wenn die betroffene Wohnung nicht dem gleichen Vermieter gehört, sieht es schlecht aus. Müsstest also dann das Gespräch bei deren Vermieter suchen...aber da bekommt ihr wohl auch keine Lösung.
Es befinden sich nur 4 Wohnungen in diesem Haus. 3 Wohnungen (auch die in der wir wohnen) gehören einer Immobiliengesellschaft. Die Wohnung der "Ruhestörer" gehört einer Privatperson. Bei den 3 Mietparteien sind 1. wir, 2. eine Frau mit 2 Kindern (hat vor allem Angst) und 3. ein junger Mann mit einem großen Hund. Er möchte nichts unternehmen, weil er schon einmal Probleme hatte wegen dem Hund. Was kann die Immobiliengesellschaft nun wirklich gegen den Privatbesitzer tun. Ich schätze mal nicht viel. Die Ruhestörer wohnen seit mehr als 10 Jahren hier. Ich werde wahrscheinlich eher Umzugskartons sammeln müssen....
Es handelte sich um eine 2. Wohnung. Wir haben Eigenbedarf angemeldet und zwar früh genug. 5 Monate vorher gingen wir vorbei und haben schriftlich per 30. September gekündet. Ende Juni haben wir die Kündigung schriftlich eingeschrieben geschickt. Der eingeschriebene Brief kam retour weil niemand auf die Post ging. Habe dann telefoniert warum er den Brief nicht abgeholt hat. Er sei nicht in der Schweiz gewesen. Haben abgemacht, dass wir nochmals einen Brief schicken diesmal uneingeschrieben. Diesen hat er dann erhalten. Im September hatte er noch keine neue Bleibe für seine Sachen gefunden. Unsere Tochter war mit der Familie unterwegs von Südamerika. Am 1. Oktober haben wir dann die Wohnung geräumt und alles in die Garage gestellt. Auch die Schlüssel haben wir ausgewechselt. Am 4. Oktober kam dann ein Camion von Berlin und holte die Sachen ab. Leider hatten nicht alle Sachen Platz im Camion. Er nahm sich dann die Frechheit und belegte noch ein Zimmer bis Ende Jahr. Diese Sachen wurden nicht nach Deutschland gezügelt. Eine Sekretärin kam jeden Monat und holte die Post.
An Jasasca: ja das wird wahrscheinlich das Problem sein. Da es schon mehrmals Probleme gab, wird der Vermieter der Ruhestörer wahrscheinlich nicht´s unternehmen. Wir werden wohl Ende Juni kündigen und uns eine neue Wohnung suchen. Naja, es gibt ja schlimmeres im Leben. Wenn es auch ärgerlich ist. Aber eine richtige Hoffnung auf Besserung haben wir auch nicht.
Die Hausordnung gibt klar vor, welche Ruhezeiten einzuhalten sind. Auch wann musiziert Z.B. Trompete gespielt werden kann. Mit dem unterschreiben des Mietvertrages wird auch der Hausordnung zugestimmt. Verstößt ein Mieter regelmäßig gegen die Hausordnung, so kann der Vermieter den Mietvertrag auflösen / kündigen. Zwar kann der Mieter Rekurs gegen eine (ungerechtfertigt) ausgesprochene Kündigung einlegen. Ist aber die Beweislage eindeutig, dann muss der Mieter die Kündigung akzeptieren und ausziehen....
Hallo
Ausser der Hausordnung gibt es eine gesetzlich geregelte Nachtruhe (kt. Luzern z.B. ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.
Nach persönlicher, erfolgloser freundlicher Intervention ist es primär Aufgabe der Hausverwaltung, das Problem zu lösen. Diese sollte sehr interessiert an der Einhaltung der elementaren Regeln sein. Anderenfalls ist sie mit dauernem Mieterwechsel konfrontiert. Sollte der Lärm über 22.00 Uhr hinaus gehen und übermässig sein, ist auch die Polizei zuständig.
Ausser der Hausordnung gibt es eine gesetzlich geregelte Nachtruhe (kt. Luzern z.B. ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.
Nach persönlicher, erfolgloser freundlicher Intervention ist es primär Aufgabe der Hausverwaltung, das Problem zu lösen. Diese sollte sehr interessiert an der Einhaltung der elementaren Regeln sein. Anderenfalls ist sie mit dauernem Mieterwechsel konfrontiert. Sollte der Lärm über 22.00 Uhr hinaus gehen und übermässig sein, ist auch die Polizei zuständig.