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Liliput Familienwelt
Essensgeld Abzug für Kitas Angestellte unterschiedlich?
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Gehören Naturalbezüge zum massgebenden Lohn?
Naturalbezüge sind Bestandteile des Lohns, die nicht in Form von Geld
ausbezahlt werden. Erhalten Arbeitnehmende - auch mitarbeitende Familienmitglieder der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers - im Betrieb oder im Hausdienst einen Naturallohn, wird dieser wie folgt bewertet:
Naturallohn
pro Tag
Frühstück
Fr. 3.50
pro Monat
Fr. 105.–
Mittagessen
Fr. 10.–
Fr. 300.–
Abendessen
Fr. 8.–
Fr. 240.–
Unterkunft
Fr. 11.50
Fr. 345.–
Volle Verpflegung und Unterkünfte
Fr. 33.–
Fr. 990.–
Erhalten nicht nur Arbeitnehmende, sondern auch deren Familienangehörigen freie Verpflegung und Unterkunft, werden folgende Zuschläge hinzugerechnet:
• bei erwachsenen Familienangehörigen je der gleiche Ansatz wie bei Arbeitnehmenden,
• bei minderjährigen Familienangehörigen je die Hälfte des Ansatzes der Arbeitnehmenden.
Andere Naturaleinkommen werden von Fall zu Fall von der Ausgleichskasse
bewerte
Steht alles bei AHV 2.001 Beiträge.
Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, dies anzugeben!
Naturalbezüge sind Bestandteile des Lohns, die nicht in Form von Geld
ausbezahlt werden. Erhalten Arbeitnehmende - auch mitarbeitende Familienmitglieder der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers - im Betrieb oder im Hausdienst einen Naturallohn, wird dieser wie folgt bewertet:
Naturallohn
pro Tag
Frühstück
Fr. 3.50
pro Monat
Fr. 105.–
Mittagessen
Fr. 10.–
Fr. 300.–
Abendessen
Fr. 8.–
Fr. 240.–
Unterkunft
Fr. 11.50
Fr. 345.–
Volle Verpflegung und Unterkünfte
Fr. 33.–
Fr. 990.–
Erhalten nicht nur Arbeitnehmende, sondern auch deren Familienangehörigen freie Verpflegung und Unterkunft, werden folgende Zuschläge hinzugerechnet:
• bei erwachsenen Familienangehörigen je der gleiche Ansatz wie bei Arbeitnehmenden,
• bei minderjährigen Familienangehörigen je die Hälfte des Ansatzes der Arbeitnehmenden.
Andere Naturaleinkommen werden von Fall zu Fall von der Ausgleichskasse
bewerte
Steht alles bei AHV 2.001 Beiträge.
Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, dies anzugeben!
Falls die Verpflegung vergünstig oder gar gratis ist, so müsste dies auch im Lohnausweis festgehalten sein. Merkblätter Beiträge AHV/IV/EO/ALV.
www.ahv-iv.ch/de/Merkblätter-Formulare/Merkblätter/Beiträge-AHV-IV-EO-ALV
Oft wird auch nichts abgezogen und das finde ich psychologisch deutlich angenehmer. Lieber einen tieferen Lohn, dafür kann man behalten, was man verdient.
4 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Meinst du mich, AHV? In dem Fall habe ich jahrelang illegal gegessen ;))
Im Lohnausweis stand nie etwas.
Nerven tut mich nichts und ich bin seit Laaaaangem in dem Beruf.
Nur wusste ich bisher das nicht von der AHV..Und fand es "unfair" für Arbeitskolleginnen in andern Kitas, welche das Essen bezahlen müssen.
Ich wusste schlicht nicht, dass der Essensabzug/die Angabe gesetzlich nötig ist. Und das wussten meine jeweiligen Chefinnen demnach auch nicht. Denn keine hätte je ihre Angestellten illegal verköstigen wollen.
Wieso erlässt die AHV Gesetze? Normalerweise kann doch nur der Gesetzgeber solche einführen.
Im Lohnausweis stand nie etwas.
Nerven tut mich nichts und ich bin seit Laaaaangem in dem Beruf.
Nur wusste ich bisher das nicht von der AHV..Und fand es "unfair" für Arbeitskolleginnen in andern Kitas, welche das Essen bezahlen müssen.
Ich wusste schlicht nicht, dass der Essensabzug/die Angabe gesetzlich nötig ist. Und das wussten meine jeweiligen Chefinnen demnach auch nicht. Denn keine hätte je ihre Angestellten illegal verköstigen wollen.
Wieso erlässt die AHV Gesetze? Normalerweise kann doch nur der Gesetzgeber solche einführen.
Liebe Holodri
Es gibt ALLES :-/
Manche DÜRFEN auch nicht mit den Kindern essen, manche müssen, andere sollen. Wenn man mit den Kindern isst, läuft dies unter Arbeitszeit, allerdings kann man das Essen dennoch bezahlen müssen. Manche dürfen nicht mit den Kids essen und müssen schnellschnell in der Pause irgendewann zwischen 10.30 und 14.30 ihr Essen runterdrücken.
Dies ist ein mir persönlich wichtiger Punkt, ich würde nicht in einer Kita arbeiten, in der man nicht mit den Kindern isst (Vorbild, "Normalitätsprinzip" etc). Je nachdem muss man das Essen halt bezahlen. Dann kann man beim Zvieri tüchtig zuschlagen um zu Hause weniger Znacht zu benötigen ;)
Nein, im ernst, es gibt halt viele komplizierte Esser und das geht halt nur schlecht in der Kita (Veganer, Allergiker, Religiöse..)
Es gibt ALLES :-/
Manche DÜRFEN auch nicht mit den Kindern essen, manche müssen, andere sollen. Wenn man mit den Kindern isst, läuft dies unter Arbeitszeit, allerdings kann man das Essen dennoch bezahlen müssen. Manche dürfen nicht mit den Kids essen und müssen schnellschnell in der Pause irgendewann zwischen 10.30 und 14.30 ihr Essen runterdrücken.
Dies ist ein mir persönlich wichtiger Punkt, ich würde nicht in einer Kita arbeiten, in der man nicht mit den Kindern isst (Vorbild, "Normalitätsprinzip" etc). Je nachdem muss man das Essen halt bezahlen. Dann kann man beim Zvieri tüchtig zuschlagen um zu Hause weniger Znacht zu benötigen ;)
Nein, im ernst, es gibt halt viele komplizierte Esser und das geht halt nur schlecht in der Kita (Veganer, Allergiker, Religiöse..)
Es git das Gesetzt von der AHV!
Zieht dir dein Arbeitgeber kein Essensgeld ab, muss er dies bei der Lohnbescheinigung angebe. Dies heisst, du hast einen höheren Lohn als Ausbezahlt.
Zieht dein Arbeitgeber Essengeld am Lohn ab, muss er bei der Lohnbescheinigung angeben wieviel er dir abzieht.
Hat du noch nie ein deinen Lohnausweis angeschaut?
Sobald du isst, wird es bei der AHV verechnet. Wie es die Kita handhabt, ist ihre Sache. Aber bezahlen musst du so oder so :).
Was nervt dich aber so am Abzug, bist du Praktikant/in, Lehrfrau/mann oder konfrontiert durch deine erste Arbeitsstelle nach deiner Ausbildung?
Zieht dir dein Arbeitgeber kein Essensgeld ab, muss er dies bei der Lohnbescheinigung angebe. Dies heisst, du hast einen höheren Lohn als Ausbezahlt.
Zieht dein Arbeitgeber Essengeld am Lohn ab, muss er bei der Lohnbescheinigung angeben wieviel er dir abzieht.
Hat du noch nie ein deinen Lohnausweis angeschaut?
Sobald du isst, wird es bei der AHV verechnet. Wie es die Kita handhabt, ist ihre Sache. Aber bezahlen musst du so oder so :).
Was nervt dich aber so am Abzug, bist du Praktikant/in, Lehrfrau/mann oder konfrontiert durch deine erste Arbeitsstelle nach deiner Ausbildung?