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Liliput Familienwelt
Drogentest in der Schule - gibt es eine Rechtsgrundlage?
Guten Morgen,
darf ein Lehrer verlangen das man ihm schriftlich bescheinigt das er jederzeit einen Drogentest durchführen darf?
Wenn wir nicht unterschreiben darf mein Kind nicht mit ins Schullager.
Meines Wissens fehlt ihm dafür die Rechtsgrundlage - aber ich habe nichts wirklich konkretes im Internet gefunden.
Vielen Dank schon mal
darf ein Lehrer verlangen das man ihm schriftlich bescheinigt das er jederzeit einen Drogentest durchführen darf?
Wenn wir nicht unterschreiben darf mein Kind nicht mit ins Schullager.
Meines Wissens fehlt ihm dafür die Rechtsgrundlage - aber ich habe nichts wirklich konkretes im Internet gefunden.
Vielen Dank schon mal
11 Antworten
Ich an deiner Stelle wäre froh um die Unterstützung im Kampf gegen Drogen! Der springende Punkt ist ja, dass bei Drogenkonsum die Heimreise aus dem Lager angesagt ist. Stell dir mal vor, es passiert was unter Drogeneinfluss im Lager. Einmal darfst du raten, wer dann gehängt wird...
2 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Liebe Lilli II, ich würde jetzt mal sagen dass dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Aber genauer könnte Dir da die Schule selber Auskunft geben oder frag im Kanton nach. Allerdings sehe ich es wie die anderen, wer nichts nimmt hat auch nichts zu verstecken. Von daher würde ich da jetzt nicht so ein grosses Tamtam draus machen. Aber es ist schon sehr tragisch dass wir nun schon so weit sind dass man für ein Schullager Drogentests machen muss. Aber wen wunderts ... das Kiffen zb. ist ja bereits salonfähig geworden.
Oftmals müssen die Kinder und Eltern eine Lagerordnung lesen und nach Kenntnisnahme unterschreiben, in der darauf hingewiesen wird, was alles verboten ist:: wie z.B. Drogenkonsum, Alkoholkonsum, Diebstahl, etc. und was für Konsequenzen die Zuwiderhandlungen zur Folge haben...... so ist es beispielsweise auch beim Sommerlager des Vereins unserer Kinder.
Ich finde solche Regelungen grundsätzlich gut, da die Kinder so auch in die Eigenverantwortung gezogen werden.
Kann mir nicht vorstellen, dass der Lehrer selbst einen Drogentest durchführen will/kann/darf.... .
An deiner Stelle würde ich mit dem Lehrer reden, wenn dich etwas verunsichert oder dir etwas "aufstösst" .... und Regelungen in die Richtung, darf man nicht persönlich nehmen: Sie sind für den Schutz oder die Klärung der Rechtslage für alle gedacht.
Deiner Tochter wünsche ich ein tolles Klassenlager! Lg
Ich finde solche Regelungen grundsätzlich gut, da die Kinder so auch in die Eigenverantwortung gezogen werden.
Kann mir nicht vorstellen, dass der Lehrer selbst einen Drogentest durchführen will/kann/darf.... .
An deiner Stelle würde ich mit dem Lehrer reden, wenn dich etwas verunsichert oder dir etwas "aufstösst" .... und Regelungen in die Richtung, darf man nicht persönlich nehmen: Sie sind für den Schutz oder die Klärung der Rechtslage für alle gedacht.
Deiner Tochter wünsche ich ein tolles Klassenlager! Lg
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Sehe das auch so. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Lehrer in einem Schweizer Kanton selbst einen "Drogentest" durchführt! Das ist doch alles Blödsinn! z.B. gilt für die Bildungsdirektion des Kanton Zürich folgendes:
Umsetzung Volksschulgesetz
Merkblatt Schulpflicht, Disziplinarmassnahmen und Elternpflichten
Alkohol- und Drogenkonsum,
§ 54 Abs. 2 Volksschulverordnung,
halten sich also nicht an festgeschriebene Weisungen bzw. Verbote.
Mögliche Massnahmen:
• Einziehen des Alkohols, der Drogen oder der Raucherwaren
Hinweise:
Die Effekten einer Schülerin oder eines Schülers dürfen nicht durchsucht werden.
• Information an die Eltern
• Im Wiederholungsfall: Zeugniseintrag im Sozialverhalten
• Bei Drogen: evtl. Anzeige bei den Polizeiorganen
Nachzulesen unter
www.zh.ch/content/dam/bildungsdirektion/direktion/ bildungsplanung/sg/merkblaetter/Umsetzung_Volksschulgesetz.pdf
Nicht mal die Effekten eines Schülers dürfen durchsucht werden - geschweige denn irgend so ein fragwürdiger "Drogentest"! Die Rechtsgrundlagen dazu sind im Volksschulgesetz festgehalten! Noch sind wir hoffentlich nicht in einer Bananenrepublik!
"Drogenangelegenheiten" gehören in die Hände von Polizeiorganen!
Umsetzung Volksschulgesetz
Merkblatt Schulpflicht, Disziplinarmassnahmen und Elternpflichten
Alkohol- und Drogenkonsum,
§ 54 Abs. 2 Volksschulverordnung,
halten sich also nicht an festgeschriebene Weisungen bzw. Verbote.
Mögliche Massnahmen:
• Einziehen des Alkohols, der Drogen oder der Raucherwaren
Hinweise:
Die Effekten einer Schülerin oder eines Schülers dürfen nicht durchsucht werden.
• Information an die Eltern
• Im Wiederholungsfall: Zeugniseintrag im Sozialverhalten
• Bei Drogen: evtl. Anzeige bei den Polizeiorganen
Nachzulesen unter
www.zh.ch/content/dam/bildungsdirektion/direktion/ bildungsplanung/sg/merkblaetter/Umsetzung_Volksschulgesetz.pdf
Nicht mal die Effekten eines Schülers dürfen durchsucht werden - geschweige denn irgend so ein fragwürdiger "Drogentest"! Die Rechtsgrundlagen dazu sind im Volksschulgesetz festgehalten! Noch sind wir hoffentlich nicht in einer Bananenrepublik!
"Drogenangelegenheiten" gehören in die Hände von Polizeiorganen!
Ich sehe in meinem Beitrag nicht das ich ein Tamtam mache oder mich ernsthaft aufrege.
Ich will nur wissen wie die Rechtslage ist.
Mich nervt viel mehr das ich einen Zettel zum Unterschreiben bekomme und keinerlei Informationen wann und wer warum und wie er darauf kommt das das nötig sein könnte.
Mein Kind sollte nachfragen und hat als Antwort bekommen: wer keine Eltern hat die unterschreiben bleibt zu Hause - fertig.
In Deutschland ist es schlicht rechtswidrig und ich wollte eben wissen wie das hier ist. Nicht mehr nicht weniger.
Lieben Dank für alle konstruktiven Antworten
Lilli
Ich will nur wissen wie die Rechtslage ist.
Mich nervt viel mehr das ich einen Zettel zum Unterschreiben bekomme und keinerlei Informationen wann und wer warum und wie er darauf kommt das das nötig sein könnte.
Mein Kind sollte nachfragen und hat als Antwort bekommen: wer keine Eltern hat die unterschreiben bleibt zu Hause - fertig.
In Deutschland ist es schlicht rechtswidrig und ich wollte eben wissen wie das hier ist. Nicht mehr nicht weniger.
Lieben Dank für alle konstruktiven Antworten
Lilli
Hallo lilli
Warum gehst nicht Du zum Lehrer und fragst Direckt nach. Warum und wiso.
Als meine Tochter im Letztemschuljahr war hatten wir das auch. Und zwar auf grund der Risiken.
Es wurde darauf hingewiesen das bei vermutung auf Drogen ein Schnelltest mit Urin gemacht werde.
Wärend des Lagers wurde kein Jugendlicher getestet da kein bedarf bestand
Warum gehst nicht Du zum Lehrer und fragst Direckt nach. Warum und wiso.
Als meine Tochter im Letztemschuljahr war hatten wir das auch. Und zwar auf grund der Risiken.
Es wurde darauf hingewiesen das bei vermutung auf Drogen ein Schnelltest mit Urin gemacht werde.
Wärend des Lagers wurde kein Jugendlicher getestet da kein bedarf bestand
in unserer Schule kam ein Mädchen von Zürich und versaute das ganze Klima. Es bestand Verdacht auf Drogen. Die Eltern wurden eingeladen zur Orientierung. Das Mädchen kam nach Baden zum Entzug. Ohne Orientierung wäre keine Ruhe eingekehrt. Es wurde aber auch gekifft. Ein Bauer verkaufte Hanfkissen. Anscheinend wurden diese geraucht. Die alten Leute schwärmten von diesen Kissen. Sie konnten besser schlafen.
Also: der Lehrer sagt klipp und klar wessen Eltern nicht ohne wenn und aber sein Einverständnis zu einem möglichen Drogentest bei Verdachtsfall unterschreiben bleibt zu Hause und fährt nicht mit auf Klassenfahrt.
Er gibt mir gegenüber unumwunden zu das er keinerlei Recht dazu hat aber das er keinen Bock auf Kiffer hat und das ab der 7. Klasse so handhabt.
Abschreckung ist alles.
Und er weiss wie es in Klassenlagern zugeht, er hat in der 11. Klasse (Ja da haben wir noch 4 Jahre hin!) auch mit Kollegen einiges an Strohrum mit ins Klassenlager geschmuggelt.
Die Klassenfahrt geht nach Deutschland und da ist es absolut rechtswidrig wenn ein Lehrer so etwas verlangt.
Die Schulvorsteherin sagt dazu nur das er machen kann was er will und wie er es will. Die Schulbehörde sagt das man da den offiziellen Weg gehen muss und erst den Lehrer dann den Schulvorsteher und dann eben weitere Instanzen einschalten muss.
Darum geht es mir aber gar nicht.
Ich weiss das meine Tochter nicht kifft.
Mir ging es nur darum das mich interessiert hat ob das rechtlich möglich ist.
Spannend finde ich jetzt allenfalls die Aussage der Schulvorsteherin von wegen der soll machen was er will.
Wenn er beim nächsten Elternanlass auch weiter so gelangweilt und schläfrig wirkt frage ich ihn mal warum er so chillig ist und ob er eventuell was zur Entspannung geraucht hätte - man könne ja, sofern er einverstanden ist, ein Testchen machen - nur so zur Sicherheit ....
Nee mach ich natürlich nicht, mein Kind muss ja noch eine Weile zu ihm in die Klasse gehen und ich weiss nicht wie gut er da unterscheiden kann ob ich oder meine Tochter ihm blöd gekommen ist....
Er gibt mir gegenüber unumwunden zu das er keinerlei Recht dazu hat aber das er keinen Bock auf Kiffer hat und das ab der 7. Klasse so handhabt.
Abschreckung ist alles.
Und er weiss wie es in Klassenlagern zugeht, er hat in der 11. Klasse (Ja da haben wir noch 4 Jahre hin!) auch mit Kollegen einiges an Strohrum mit ins Klassenlager geschmuggelt.
Die Klassenfahrt geht nach Deutschland und da ist es absolut rechtswidrig wenn ein Lehrer so etwas verlangt.
Die Schulvorsteherin sagt dazu nur das er machen kann was er will und wie er es will. Die Schulbehörde sagt das man da den offiziellen Weg gehen muss und erst den Lehrer dann den Schulvorsteher und dann eben weitere Instanzen einschalten muss.
Darum geht es mir aber gar nicht.
Ich weiss das meine Tochter nicht kifft.
Mir ging es nur darum das mich interessiert hat ob das rechtlich möglich ist.
Spannend finde ich jetzt allenfalls die Aussage der Schulvorsteherin von wegen der soll machen was er will.
Wenn er beim nächsten Elternanlass auch weiter so gelangweilt und schläfrig wirkt frage ich ihn mal warum er so chillig ist und ob er eventuell was zur Entspannung geraucht hätte - man könne ja, sofern er einverstanden ist, ein Testchen machen - nur so zur Sicherheit ....
Nee mach ich natürlich nicht, mein Kind muss ja noch eine Weile zu ihm in die Klasse gehen und ich weiss nicht wie gut er da unterscheiden kann ob ich oder meine Tochter ihm blöd gekommen ist....
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Die Aussage der Schulvorsteherin ("der soll machen was er will"), ist äusserst bedenklich und zeigt höchstens deren Hilflosigkeit oder gar Gleichgültigkeit!
Natürlich sind hoffentlich alle gegen Alkohol- und Drogenmissbrauch! Aber die zentrale Frage ist doch, wie die Schule und die Gesellschaft damit umgeht. Gibt es verbindliche Spielregeln und Vorgaben, oder kann am Ende jede/r nach seinem eigenen Gutdünken wursteln! Darum: Selbstjustiz oder Rechtsstaat?!
Natürlich sind hoffentlich alle gegen Alkohol- und Drogenmissbrauch! Aber die zentrale Frage ist doch, wie die Schule und die Gesellschaft damit umgeht. Gibt es verbindliche Spielregeln und Vorgaben, oder kann am Ende jede/r nach seinem eigenen Gutdünken wursteln! Darum: Selbstjustiz oder Rechtsstaat?!
Ich verstehe dass Dir das alles sauer aufstösst, es ist schon etwas befremdlich. Es werden halt alle Kinder in den gleichen Topf geworfen. Da Deine Tochter keine Drogen konsumiert, wird das alles nicht zum Tragen kommen. Vielleicht kannst Du versuchen Dich in die Rolle des Lehrers hineinzuversetzen. Heute sind Drogen allgegenwärtig (ich war auf einer "Privatschule" und bekam mit das schon 13 jährige SchulkollegInnen, mit Kokain in Kontakt waren und das ist über 15 Jahre her). Wenn einem Kind das geringste passiert ist er der Einzig Schuldige.
Wir leben in einem Rechtsstaat und da kann ein Lehrer Gründe bringen was er will, er kann sich nicht einfach über geltendes Recht wegsetzen mit dem Argument er macht was er will.
Das hat nichts mit rein versetzen zu tun. Zumal rein versetzen vorher eine Kommunikation voraussetzt und kein "ich mach was ich will und wem es nicht passt der kann daheim bleiben".
Wäre ein anständiger Elternbrief gekommen mit guten Argumenten oder einer Schilderung der Sachlage dann hätte ich vermutlich einfach unterschrieben.
Ist eigentlich egal, der Wisch ist unterschrieben, meine Meinung deutlich kund getan und was nächstes Jahr ist steht noch in den Sternen.
Das hat nichts mit rein versetzen zu tun. Zumal rein versetzen vorher eine Kommunikation voraussetzt und kein "ich mach was ich will und wem es nicht passt der kann daheim bleiben".
Wäre ein anständiger Elternbrief gekommen mit guten Argumenten oder einer Schilderung der Sachlage dann hätte ich vermutlich einfach unterschrieben.
Ist eigentlich egal, der Wisch ist unterschrieben, meine Meinung deutlich kund getan und was nächstes Jahr ist steht noch in den Sternen.
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Genau Tara - drum steh ich auch jede Woche zwei bis drei mal in der Schule auf der Matte und erkläre dem Lehrer seinen Job - macht ja sonst niemand, ausser vielleicht die 18 anderen Mütter die ich da immer treffe....
:-)
:-)