Liliput Familienwelt
Chef bezahlt nicht Mindestlohn laut L-GAV! Wer kennt sich aus?
Es ist nicht viel aber trotzdem. Leider habe ich den vertrag damals so unterschrieben. Aber ist dieser nicht ungültig wenn im lgav ein höherer lohn steht?
Zur info, ich arbeite in der gastronomie mit lehre und fähigkeitszeugnis. Zudem habe ich 13 jahre berufserfahrung (spielt beim mindestlohn keine rolle ich weiss) aber macht es noch dreister in meinen augen...Wer kennt sich aus? Ev habe ich die mindestlöhne falsch verstanden?
17 Antworten
Also da müsste es eigentlich zu finden sein oder sonst nachfragen...
Fragen & Antworten - Art. 10 Mindestlöhne
www.l-gav.ch/index.php?id=36&L=0
die geben aber nur Auskunft den Mitgliedern und das bin ich nicht. und da die Karenz frist 3 Monate beträgt bringt mir dies nicht all zu viel merci trotzdem...
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So viel ich weiss, sind diese Mindestlohnangaben immer brutto. Denn schau mal, auch wenn die AHV/IV-Abzüge und ALV bei allen mit gleichem Prozentsatz abgezogen werden, gibt es bereits bei der Unfallversicherung grosse Unterschiede. Manchmal bezahlt der Arbeitgeber auch die ganze Unfallversicherung. Weiter haben nicht alle Abzüge für die Krankentaggeldversicherung oder Pensionskasse (je nach Alter und Einkommen/Jahr). Solche die Quellensteuer bezahlen müssen haben wieder andere Abzüge und deshalb gibt es immer wieder andere Nettolöhne.
Somit ist die Basis immer brutto, nehme ich an. Wenn du also netto 23.50 verdienst, bist du deutlich über dem Mindestlohn.
nein habe es falsch geschrieben. meinte den Mindestlohn schon brutto aber ohne Ferien und 13.monatslohn Zuschläge. somit bezahlt er mir wirklich zu wenig habe es noch einmal genau nachgeschaut und werde ihn morgen gleich zur Kenntnis setzen!
g.h ich sollte brutto 22.53 bekommen, bekomme aber tatsächlich nur 22.05
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Also erstens ist es nicht schlimm, wenn Du einen Arbeitsvertrag, welcher ein tieferer Lohn hat, unterschrieben hast. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dir den Minimallohn gemäss GAV zu zahlen. Zudem muss er Dir rückwirkend auch noch den Minmallohn vergüten, dies rückwirkend für die letzten 5 Jahre. Falls Du nicht mit dem Arbeitgeber klar kommst, kannst Du Dich direkt beim L-GAV melden, sie werden dann aktiv, auch wenn Du nicht bei der Syna oder Unia bist.
Beim Mindestlohn 2014 müsste man noch wissen, wieviele Stunden der Betrieb arbeitet pro Woche
Bei 42 Std-Woche wäre der Mindestlohn CHF 22.57
Bei 43.5 Std-Woche CHF 21.74
Bei 45 Stunden Woche CHF 21.58
dazu muss man Dir noch den 13. Monatslohn entweder ende Jahr auszahlen oder jeweils 8.33% pro Monat dazurechnen vom Brutto.
Für die Ferien fallen auch noch mal eine Entschädigung an, ebenfalls für die Feiertage. Es kann aber auch sein, dass Du die Feiertage und Ferien erhälst und jeweils bei denen Tagen nicht arbeiten musst, aber die Stunden gutschrieben erhälst.
Ansonsten wären dies
Feiertagsentschädigung 2.27%
Ferienentschädigung 10.65%
noch zusätzlich.
Aus Erfahrung reicht es meist aus, den Chef nachzufragen, er solle Dir doch bitte den Minimallohn zahlen, Du kennst ihn...
Liebe Grüessli
Aber du kannst du mich anrufen 061 *** ** **