Liliput Familienwelt
Beistandschaft - hat der Beistand einen Einfluss auf das Besuchsrecht?
Hallo Liebe Mütter und Väter
Ich habe einen Sohn bald wird er 5 Jahre alt, es besteht eine Beistandschaft mit einem Sozialarbeiter des KESB. Meine Ex verweigerte mir ohne Grund das ich meinen Sohn sehen kann, dies durfte nur unter Beobachtung stattfinden, also in Begleitung. Ich habe langsam die Schnauze voll, es ist auch mein Kind und ich will ein Besuchsrecht!!! Bevor ich vor Gericht gehe und mein Besuchsrecht einfordere wollte ich nachfragen ob jemand Erfahrung mit dem beistand hat?
Könnte mir eventuell das Gericht sagen das ich einen Beistand habe und mich an Abmachungen von ihnen halten muss? Also hat der Beistand einen Einfluss auf das Besuchsrecht oder kann ich das einfordern ohne das der Beistand etwas mitzureden hat? Ich Danke euch für die Antworten!!!
7 Antworten
Ich würde mit dem Beistand dies abklären vl.einen schriftlichen Vertrag vereinbaren, wann und wie oft du dein Kind besuchen darfst bzw. dein Kind bei dir haben kannst. Weil rein gesetzlich hast du ja das Besuchs-/Umgangsrecht schon. Und wenn du noch einen weiteren Schritt gehen willst dann kannst du das gemeinsame Sorgerecht beantragen ab diesem Jahr ist dies bei gutem Vater-Kind Verhältnis viel einfacher zu beantragen.
Da dies ja in wenigen Monaten fest im Gesetz verankert ist. Das alle Eltern egal ob verheiratet oder getrennt das gemeinsame Sorgerecht haben bei Kindern mit Geburts Jahr 2014. GEBURTSJAHRE 2009-2013 kann man das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Also rein rechtlich gesehen darfst du vollen Umgang zu deinem Kind haben.
P.s Habe selber einen Beistand doch der Vater meines Kindes will sein Kind nicht sehen. Also ich finde es schade wenn der Kontakt zu einem Elternteil abgeklemmt wird. Freundliche Grüsse
1 Kommentar
Ja ich kenne die Problematik, ich habe während 4 Jahren meinem Schwager geholfen, trotz Gerichtsurteil verweigerte die Ex den Kontakt zwischen Vater und Sohn. Es gab eine Besuchsbegleitung etc. Ich rate dir dich an mannschafft.ch zu wenden, dort bekommst du professionelle Hilfe. Wünsche dir viel Erfolg.
Hallo
Darf ich fragen,wer von euch beiden den Beistand hat?
In Regel erhält,jener den Beistand der ihn anfordert.Dieser Beistand steht diesem dann auch zur Seite und vertritt dessen Meinung.
Eigentlich ist es doch nicht so einfach den Umgang mit dem Vater des Kindes zu Verbieten.Es besteht doch das Umgangsrecht zum Wohle des Kindes zu beiden Elternteilen.Einfach so ohne Grund kann niemand dem anderen das Besuchsrecht nehmen...Ausser es wäre bewiesen dass der Umgang des anderen Elternteils ,dem Kind schaden würde.???
Ich Frage Dich warum?
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Im grunde haben Mütter und Väter recht sich um s Kind zu sehen, leider sind Probleme zwischen Eltern auf dem rücken der Kinder aus getragen.
Bitte suche einen Anwalt für Familie recht auf, den der offene Krieg kann das Kind er her heblich schaden Nehmen.
das Kind hat ein Recht auf Kontakt mit seinem Vater, also hat der Beistand dafür zu sorgen, dass das Kind den Vater sehen kann!
Ich selbst bin von einem Beistand ausgegangen der unabhängig von umgangsrecht bereits da ist....
Ja die Schreiberin wird uns vielleicht aufklären....
In schrift form geschehen des öfteren missverständnisse......liegen ja auch kilometer zwischen den schreibern...hihi
Hier noch wissenswertes zur Beistandschaft: www.beobachter.ch/familie/vormundschaft/artikel/beistandschaft_ein-beistand-nach-mass/
4 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Nimm dir ein Anwalt der sich mit dem Sorgerecht auskennt. Denke du kannst so am schnellsten was bewirken . Ein Beistand vertritt das Interesse des Kindes und nicht das der Mutter . Wenn du keine Gefahr für dein Kind bist( das muss sie dem Beistand beweisen können wenn es anders wäre)hast du auch ein recht deinen Sohn ohne Aufsichts Person zu sehen! Kämpfe für dein Recht ! Ein Kind sollte beide Eltern haben . Leider ist es oft so, dass Frauen mit den Kindern eine gewisse Macht gegenüber dem Ex ausüben wollen . ( zum Leidwesen des Kindes ) . Wünsche Dir alles gute . Wenn die Mutter ihr Kind wirklich liebt würde sie dem Kind den Vater nicht verwehren ...