Liliput Familienwelt

Forum Thema Typen

Neues Thema - anonym und ohne Registrierung

FrageAufenthalts-/Arbeitsbewilligung durch Kinderbetreuung

-1
0
Eine wunderschönen Guten Tag wünsche ich.
Ich würde gerne, die Erfahrung dieses Forums um eine Fragestellung erweitern xD
Ist der Arbeitsplatz als Kinderbetreuerin in der Schweiz als ausreichend angesehen, um eine Aufenthalts-/Arbeitsbewilligung zu erhalten?
Damits net zu einfach wird... die Person ist eine brasilianische Staatsangehörige (ohne europäische Verwandtschaft), welche auch dort wohnhaft ist und in der Schweiz leben möchte.
Wenn jemand mit dieser Fragestellung schon Erfahrung hat, würde ich dieser Person bitten, eben jene Erfahrung mit uns zu teilen. Danke!
ps. habe keinen Betrag zu diesem Thema gefunden.

13 Antworten

4

Hallo,

ich lebe seit 2 Jahren in der Schweiz und habe den Ausweis B.

Allerdings bekam ich den nur als ich einen Job nachweisen konnte.

Lieben Gruß

Kirsten

-11

HOFFENTLICH NICHT!

BITTE NICHT NOCH MEHR AUSLÄNDER!

1 Kommentar

-1
Fremdschäm
-1

Hallo Urschweizer

Deine Meinung war nicht die Fragestellung!

Bin auch kein Ausländerfan, aber Du sollst Dich schämen, sei froh das Du in diesem Land gebohren wurdest !

-2

Hallo

Die Einwanderung in die Schweiz ist seit ca. 2009 sehr schwierig geworden! Nicht einmal z.b. gelernte Informatiker aus Kuba haben eine Chance, in die Schweiz zu kommen.

Ich denke aber, man müsste es trotzdem versuchen.. Denn aus meinen persönlichen Erfahrungen, ist die Immigration eine reine GLÜCKSSACHE!... Einige dürfen, einige eben nicht..

Versuch es!!...Wenn dann die Einwanderer auch wirklich arbeiten möchte, warum auch nicht?? Und Kinderbetreuungen sind immer gesucht!...

Herzliche Grüsse...

Ps. mein Mann ist Jamaikaner...

1 Kommentar

-1
Ja versuchen kann man es. Ich arbeite in der Kinderbetreuung aber auch da braucht es gut qualifiziertes Personal.
Kann Sie denn in diese Richtung ein Diplom vorweisen? Dann kann Sie sich ans Soz. Dep. wenden, und ihr Diplom anerkennen lassen, dann wäre es sicherlich einfacher.
-2

sie kann ja erst mit touristenvisa für 3 Monate kommen. dann kann sie sich anmelden, wenn sie einen Mietvertrag vorlegt , wenn sie auch nachweisen kann , dass sie einen Job hat und für ihre Existenz sorgen kann, erhält sie mindestens eine kurzarbeiterbeweilligung ( ausweis L, bis zu einem jahr gültig.in der Zwischenzeit sollte sie etwas deutsch lernen, das ist immer wichtig für das migrationsamt.

sonst frag bei isa in Bern,( infostelle für Ausländer ) , die kennen sich gut aus.

lg Murielle

2 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

4
Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten können vom Personen-Freizügigkeitsabkommen profitieren. Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass lediglich Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen.
und eine "Kinderbetreuerin" gilt wohl kaum als Spezialistin.
Ich finds einfach doof, wenn man Leuten unnütz Hoffnungen macht.
1
tolle Hilfe.... mit einem Touristenvisum darf sie nicht arbeiten, als brasilianische Staatsangehörig braucht sie gar kein Visum, wenn sie max. 90 Tage in der Schweiz ist und eine Arbeitserlaubnis kriegt sie so ziemlich garantiert gar nicht:
-2

hallo an alle lg meti aus rep of kosovo ich habe mich sehr viel respekt fuer die schweiz wie ein land und mehr von die leute was haben gemacht und machen noch fur uns albaner egal von wo wir sind gekommen oder bin wir in der schweiz geboren meine eltern leben in basel und sind dankbar, was ihr zustand hat angeboten alle von mein fam und verwadte sind uber 40 leute und wo 80 % haben jetz ch-pass

-2
Sofern die Person keinen EU/EFTA Pass besitzt, ist es ziemlich aussichtslos. Der zukünftige Arbeitgeber müsste nachweisen, dass er keine CH-Arbeitnehmerin gefunden hat. Ich habe mich selber beim Migrationsamt des Kt. Aargau erkundigt, weil ich eine Haushaltsangestellte aus den Philipinen einstellen wollte. Man sagte mir klipp und klar keine Chance, weil ich den Nachweis nie erbringen könnte, dass ich hier niemanden gefunden habe, der den Job machen möchte. Leider ist unser System sehr restriktiv, es verbaut vielen Arbeitswilligen Ausländer eine Chance.

1 Kommentar

4
Finde ich richtig. Wir haben wirklich selber genug Leute im Land, die sich für einen Job als Haushälterin eignen.
1
Hallo dein Nickname "baldigerpapa" ist Sie deine Freundin?

Dann mußt du Sie wohl heiraten und somit hat Sie keine Probleme mehr.

Viel Glück und alles Gute!!!!

1 Kommentar

0
ja genau heiraten!!!!
0
Ohne Heirat ist es schwierig. Habe Erfahrung. Mein Schwiegersohn ist Chilene. es gibt Kantone da dauert es ewig.
1
allerdings ist das reine Glücksachen.....ausser wenn sie da als Au-Pair kommen wet...aber immer hin wird es sehr teuer weil denn musst du sie ein Unterkunft beschaffen,verpflegung, Krankenversicherung, und denn musst sie ein Deutschkurs besuchen plus Lohn...wenn das der falls ist denn muesch direkt den kontakt mit Bern aufneh, uf der Gemeinde wird dir sowieso gesagt dass sie keine CHANCE hat ...nun ist das ganze nicht so einfach,sogar mitem HEIRAT...Immigration ist würklich reine GLückssachen...es könntet möglich sein wie auch nicht ....
1
und mit der Heirat dauer ca. 1 bis 3 Jahre es kommt druf an, weil es gibt ei uffe Sache die man beschaffen und beglaubige lassen muss usw... ein Heiratsverbot gibt ja nicht uf d Welt, man darf überall heiraten und mit wem man wet..
0
Also es ist einfacher wenn ihr heiratet bevor das Kind kommt. Unsere Tochter und der Schwiegersohn haben im Aargau lange auf das Visum warten müssen. Im Kanton Uri oder Appenzell geht es schneller. Aber das wussten wir auch nicht. Ohne Heirat darf die Frau nicht arbeiten höchstens als Stagiaer. Unser Schwiegersohn kann noch nicht gut Deutsch. Er kann aber nicht mal putzen oder als Abwäscher. Unsere Tochter und die Kinder haben den Schweizerpass so ging das einfacher mit der Arbeit für die Tochter. Auch mussten sie eine Wohnadresse haben. da waren sie streng. Wünsche Ihnen vor allem gute Nerven.

Antwort erstellen

Hinweis

Browser Cookies müssen aktiviert sein, um ein neuer Eintrag zu erstellen.
Info
Info
Forumregeln Gehe respektvoll mit anderen Beteiligten um.
Datenschutz Keine persönlichen Daten wie Name, Telefon, E-Mail, etc.
Tipp Bei Registrierung ist Kontakt via Persönliche Nachricht möglich!
 Info