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FrageAuf Unterhalt verzichten? Muss ich Verzichtserklärung unterschreiben?

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Hallo ihr Lieben

Ich bin verzweifelt und frage mich schon die ganze Zeit.

Der Vater meiner Tochter ist Sozialhilfe Empfänger gewesen und musste keinen Unterhalt Zahlen. Jetzt hat er einen Lehrvertrag ab August 2015 bis August 2017 bei der KESB eingereicht. Soweit ich weiss können Sozialhilfegelder nicht im Unterhaltsvertrag einbezogen werden es sei denn, der Unterhaltspflichtige hat weitere Einkommen aus Nebenerwerb sowie Ausbildung.

Er bekommt den Mindestlebensunterhalt vom Sozialamt und den Lehrlingslohn und muss immer noch nicht zahlen. Da er den Mindestunterhalt vom Sozialamt bekommt kann er ja die 600 Franken aus der Lehre an seine Tochter zahlen.

Die Behörde KESB hat mir eine Verzichtserklärung für den Unterhalt geschickt. Muss ich das unterschreiben und darauf verzichten oder kann ich verlangen das er mit dem Lehrlings ihn wenigstens ein mindest anteil an Unterhalt zahlen muss.

Bitte helft mir ich komm nicht mehr weiter. Es kann nicht sein das er kinder in die Welt setzt sich keineswegs darum kümmert nicht einmal ein Telefonat um nachzufragen wie es dem Kind geht und dann muss er auch nicht zahlen..

Unglaublich.. wir sind doch in der Schweiz und da haben die Kinder auch Rechte oder?
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Rechtliches Sozialhilfe Unterhaltszahlungen

8 Antworten

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jasii
hol dir nen anwalt. unterhalt einklagen!!!
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Ja, wir sind in der Schweiz und die Rechte der Väter werden über die Rechte der Kinder und Mütter gesetzt. Unterschreiben auf keinen Fall!!! Wenn du unterschrieben hast ist es gelaufen mit Kinderalimenten. Er muss ja wohl seinen Teil leisten, wenigstens finanziell, wenn er sich ansonsten nichts sein Kind kümmert.
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Der Lehrlingslohn wird im beim Sozialamt von seinem Unterhalt abgezogen.
Das heißt, wenn er bis jetzt knapp 2000.- Sozialhilfe bekommen hat und er nun in Zukunft 600.- Lohn erzielt, wird er vom Amt nur noch 1400.- bekommen und einen kleinen Bonus dafür dass er arbeitet. Das wird nach Prozenten gerechnet wie viel er arbeitet. Ist aber nicht so viel.
Das heißt, er wird trotz 600.- Lohn nicht viel mehr Geld haben, weil das Amt alles anrechnet.

Aber es gibt doch Alimentenbevorschussungen, wenn jemand nicht bezahlen kann!

3 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch

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Nein, es geht vermutlich um ei.e generelle Verzichtserklärung. Ich verstehe die KESB nicht, denn wenn die Mutter auf die Alimente des Vaters verzichtet, ist sie ganz für ihr Kind verantwortlich, auch finanziell, und muss je nach Kanton für sich und das Kind bezogene Sozialhilfeleisungen zurückzahlen. Der Vater nur seine eigenen Schulden. Da ist ganz generell gewaltig was faul im Staate Dänemark...
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Ich kenne mich mit Alimenten zu wenig aus.
Ich dachte in dem Wisch geht es nur um die momentane Situation.
Dass er mit dem Existenzminimum keine Alimente Zahlen kann, ist klar.
Und wenn Sie Alimentenbevorschussungen bekommt, schauen die automatisch, dass er wieder selber zahlt, wenn er wieder kann!
Die Zahlen nur solange er nicht kann.
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Ja, aber dieser Zustand wird nicht ewig andauern. Und wenn sie jetzt den Wisch unterschreibt, kann sie, wenn sich seine finanzielle Lage gebessert hat, die Alimente fürs gemeinsame Kind ans Bein streichen. Also ich würde mir die Alimente bevorschussen lassen und keine Rücksicht auf ihn nehmen- für das Kind und seine Rechte.
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Nimm dir unbedingt einen Anwalt. Falls du mittellos bist wird dir ein Anwalt bezahlt. Die Anwälte können dir diesbezüglich direkt weiterhelfen.
Unterschreib auf gar keinen Fall. Er muss zumindest finanziell für eure Tochter gerade stehen. Viel Glück??
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Hallo
Müssen tust du gar nichts. du hast ein Anrecht auf den Unterhalt
Mit freundlichen Grüßen

Antwo67
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Hallo ihr lieben danke euch vielmals für eure Infos. Habe heute beim Alimentenbevorschussungsamt nachgefragt ob sie den Unterhalt bevorschiessen können und werden. Zu hören bekam ich von der Sachbearbeiterin da kein Unterhaltsvertrag vorliegt und der Vater nicht zahlen kann können wir die Alimente nicht bevorschussen erst dann wenn ein Unterhaltsvertrag entstanden ist und der Vater sich weigert zu zahlen dann wird der Kindesunterhalt bevorschusst...

ich glaube die wollen mich alle aufs kreuz legen..
da ist doch etwas faul das kann ja nicht sein :(
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Ja leider muss die Alimente erst gerichtlich festgelegt werden und erst dann kannst du eine Bevorschussung beantragen.
Wurde die Alimente bei der Trennung denn nicht gerichtlich geregelt?
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nein die KESB wollte den Unterhalt regeln doch Sie sagen solange er nicht genug verdient kann auch nicht berrechnet werden wieviel er zahlen müsste

1 Kommentar

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Man wird doch in etwa wissen, wie viel er nach Abschluss der Lehre verdienen wird und anhand dessen die Alimente berechnen und bis Abschluss der Lehre bevorschussen können. Es läuft alles immer so umständlich und laaaaaangsaaaaam. Er hat maßgeblich zur Zeugung des Kindes beigetragen und soll gefälligst seinen Teil übernehmen und sich nicht mit einer begonnenen Lehre aus der Affaire ziehen. Er ist erwachsen, das Kind aber ist abhängig und hat Bedürfnisse, die nun halt mal was kosten. Rede Klartext mit dem KESB. Sonst wird die Kuschelpolitik für deinen Ex beibehalten.

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