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FrageArbeitsrecht Lehrlinge - Feiertage Anrechnung, Kompensation...

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Mal eine Frage an solche die Lehrlinge ausbilden. Wenn ein Lehrling an einem Feiertag arbeitet, hat er dann das Anrecht an einem anderen Tag frei zu haben?

Folgende Situation: 2 Lehrlinge, 1. Lehrjahr, gleicher Betrieb.

Lehrling A hat an jedem Feiertag frei oder muss nur halbtags arbeiten.

Lehrling B muss ausnahmslos an jedem Feiertag arbeiten, bekommt dafür aber nicht an einem anderen Tag frei, auch nicht mehr Lohn. Ist eher noch umgekehrt, dass Lehrling A auch zusätzlich immer wieder einen halben oder ganzen Tag frei hat. Die Arbeitsbedingungen im Vertrag sind aber bei beiden ganz genau gleich. Wenn man die Arbeitspläne der beiden Lehrlinge vergleicht, hat Lehrling A 70% mehr freie Tage als Lehrling B. (Ferien werden separat berechnet).
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9 Antworten

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Die Feiertage richten sich nach Vertrag und nach Kanton, je nach dem unterschiedlich festgelegt.

Die Arbeitspläne müssen nicht bei beiden gleich sein, es kann schon Unterschiede in der Einteilung geben. Die Unterschiede sollten sich dann aber auch auf die Überzeit/Zeitsaldo auswirken. Um genau zu überprüfen, müsste man mehr Details wissen.

Welche Branche betrifft es, ist ein GAV (Gesamtarbeitsvertrag) vorhanden, welcher Arbeitszeit und Feiertage regelt?
Ist der andere Lehrling auch neutral? (zB. nicht das Patenkind vom Chef)
Wie werden die Stunden am Ende des Monats ausgewiesen, wird gestempelt oder erhalten die Mitarbeiter mit der Lohnabrechnung eine Abrechnung wo ersichtlich ist, wie hoch der aktuelle Stundensaldo ist?
Erhalten beide gleich viele Ferien? (Vielleicht hat der andere Lehrling auch einen Tag frei genommen?)

Ansonsten kann die kant. Berufsaufsicht weiterhelfen oder je nach Branche jemand vom GAV. Dort werden aber nur Ihr Fall kontrolliert, der andere nicht. Wenn der Chef der anderen Person mehrere Tage einfach so abgibt, darf er das auch und ist nicht verpflichtet, den anderen diese auch so abzugeben.
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Es geht um FAGE im Alters und Pflegeheim im Kanton ZH. Klar sind die Arbeitspläne unterschiedlich, zb Früh oder Mitteldienst, die unterscheiden sich jedoch nicht in der Stundenanzahl. Es geht um die gesamtschweizerischen Feiertage. Aber es kann doch nicht sein, dass der Lehrling B an den Feiertagen immer arbeiten muss, diese nie nachholen kann und der andere Lehrling immer frei hat.
Ob Lehrling A irgendwie verbandelt ist mit den Chefs weiss ich nicht. Lehrling A hat auch keine Ahnung, warum sie soviel Freitage hat, denn sie hat die Ferien genau gleich wie Lehrling B. Sie haben immer gleichzeitig Ferien.

Ich habe die Arbeitspläne von 6 Monaten beider Lehrlinge genauestens verglichen und es ist extrem, welcher Unterschied da besteht.
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Hallo Sternchen

Das ist ungerecht, der betroffene Lehrling sollte das Gespräch suchen mit dem Chef und Ihn direkt darauf ansprechen.
Es kann auch sein , das der Chef sich nicht bewusst ist , das es so ist wie es ist!
Schreibt er die Pläne selber?
Wenn Der Lehrling an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet, muss er diesen sicherlich zurückbekommen.
Evt. sogar 1.5 x
Bin mir aber nicht sicher wies aktuell aussieht.

Lg Leona
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Danke für Eure Antworten. Nun, da werde ich wohl wieder mal ein Gespräch suchen müssen. Da ist auch noch etwas komisch mit den Krankheitstagen. Wenn die Lehrlinge zb eine Stunde früher von der Berufsschule heimgehen, weil sie sich zb übergeben mussten in der Schule wird das als ganzer Tag krank angesehen im Betrieb. Das finde ich auch nicht richtig so.
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Hatte während der Lehre sehr ähnliche Situation. Tochter des Chefs war ebenfalls "Lehrtochter". Dienstplan war immer zu Gunsten der Madame und Wunschkonzert, am Wochenende und allen Feiertagen natürlich immer wir. Mir blieb nicht viel anderes übrig als durchzubeissen...Schon sehr unfair - muss Sie noch lange? Vielleicht könnte Deine Tochter versuchen zuerst selbst mit dem Chef zu sprechen. "Vorsichtig" à la: Ich hatte in der letzten Zeit oft an Feiertagen arbeiten müssen und möchte gerne fragen, ob ich am xy und xy freihaben dürfte, um den Feiertag mit der Familie zu feiern. So in der Art. So hätte sie es nochmals versucht und wenn es nix bringt könntest immer noch Du ein Gespräch suchen? Worst-Case würde ich sonst auch mal mit der Lehrlingsbetreuung (manchmal gibt es doch jemand von der Schule oder so) schauen...

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Danke Leona, ja es ist meine Tochter und ich denke wir werden die Chefs direkt darauf ansprechen. Das rundherum reden bringt es ja nicht. Eigentlich weiss ich schon was in etwa die gesetzlichen Regelungen sind, aber ich wollte nicht einfach so reinstürzen und mal hören was ihr dazu meint.
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Ich denke wenn Sie so fragt, wird Sie warscheinlich dann diesen gewünschten Tag freibekommen, dann wird es aber für den Chef erledigt sein. Ist es denn Deine Tochter? Wenn Sie den Mut hat, sollte Sie direkt darauf ansprechen und nicht drumherumreden. Ansonsten gehts danach weiter wie bis anhin! Lg Leona
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Ich wünsche Euch Ein erfolgreiches Gespräch!
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wenn sollte das deine tochter selber machen!
sie ist ja jetzt kein kind mehr!
sich muss es auch lernen für ihre rechte zu kämpfen. unterstüze deine tochter aber nicht du solltest zum chef gehen, das wirkt sich nur negativ aus.
die arbeitswelt ist kein zuckerschlecken und mama ist nicht immer da die alles wider gut macht!

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Auf jeden Fall gehört man als Erziehungsberechtigte mit an den Tisch wenn so gravierende Probleme anstehen. Schliesslich haben die Erziehungsberechtigten den Lehrvertrag mitunterzeichnet und haben ebenfalls Interesse daran, dass das Berufsziel erfolgreich erreicht werden kann.
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@noah
kann guet sein, dAs genau aus diesem grund die lehrtochter niemand ernst nimt. da denkt sich jeder aus dem team; das ja so oder so das mami von der lehrtochter kommt!
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Die besprechen jedes kleinste Thema immer mit den Eltern. Von daher ist es besser wenn ich da dabei bin. Vorallem wenn so komische Spielchen laufen.
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Ich finde das kommt immer auf den Chef an, wie der so drauf ist, kann auch sein, das er die Lehrdtochter nicht ernst nimmt! Evt. ein Gespräch zusammen!
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Es hat nun ein Gespräch stattgefunden und es hat sich bestätigt, dass mit den Freitagen tatsächlich etwas nicht stimmt. Sie hat jetzt sehr viel Überzeit. Auch hat sich heraus gestellt dass sie von der direkten Ausbildungs Verantwortlichen gemobbt wird. Da sind ungeheuerliche Dinge ans Licht gekommen. Die oberste Bildungsverantwortliche wollte das zuerst nicht glauben. Doch es liess ihr keine Ruhe und so sprach sie mit dem gsnzen Team und den anderen Lehrlingen. Dabei kam heraus, dass es tatsächlich so ist. Sie versuchen nun das ganze in den Griff zu bekommen. Das mit den Krankheitstagen wollen sie nicht ändern. Zwei Stunden früher heim wegen Migräne oder Erbrechen etc wird als ganzer Tag krank angesehen, auch wenn man vorher 7 Stunden gearbeitet hat. Ich zweifle dass dies rechtlich so stimmt.

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Ja ich werde da bestimmt dran bleiben, weil wirklich sehr unfaire Sachen vorgefallen sind.
Ich bin mittlerweile auch nicht mehr so dass ich nur die Faust im Sack mache. Mein eigenes Arbeitsleben hat mich lernen lassen mich für meine Rechte zu wehren. Musste schon dreimal den Rechtsschutz einschalten und das Ergebnis war immer zu meinen Gunsten.
1. Mal wurde der Lohn nicht bezahlt.
2. Mal doppelte Pensionkasse vom Lohn abgezogen.
3. Mal AHV nicht einbezahlt und kein Arbeitszeugnis bekommen.
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Das ist ja unglaublich, was Deine Tochter mitmachen musste! Gut, dass Du Dich so für sie einsetzt. Mobbing ist eine ganz schlimme Sache und für Betroffene ganz wichtig, dass sie wenigsten zu Hause einen guten Rückhalt haben. Bitte achte gut darauf, ob sich die Lage wirklich nachhaltig verbessert, sonst wende Dich ans Lehrlingsamt, damit die Euch unterstützen beim Lehrstellenwechsel. Das mit dem ganzen Kranktag abziehen geht klar nicht! Deine Tochter hat ja so viel Überzeit, die sollen ihr die zwei Stunden davon abziehen.
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Super Sternchen habt Ihr gut gemacht!

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