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FrageArbeitsausfall wegen krankem Kind - muss Arbeitgeber zahlen?

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Guten Tag, habe im Juli ein schwer herzkrankes Kind geboren. Die Tochter muss noch mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Mein Mutterschaftsurlaub ist jetzt vorbei und ich befinde mich im unbezahlten Urlaub, so wie mit meinem Arbeitgeber vereinbart. Nach dem unbezahlten Urlaub hatte ich vor, wieder 20% zu arbeiten. Es sieht aber so aus, dass ich auf Grund der Krankheit meines Kindes noch nicht arbeiten kann, da ich mehr oder weniger dauernd im Spital sein muss. Frage: muss mir mein Arbeitgeber ab dem vereinbarten Zeitpunkt (Wiederaufnahme der Arbeit zu 20%) bei Vorlegen eines Arztzeugnisses die 20% Lohnausfall bezahlen? Muss die betriebliche Krankentaggeldversicherung dem Arbeitgeber die Leistungen vergüten, auch wenn ich eigentlich nicht krank bin, sondern mein Kind?
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Arbeitgeber Arbeitsrecht

3 Antworten

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Du hast Anspruch auf drei bezahlte Arbeitstage pro Krankheitsfall beim Kind. Diese Zeit ist dazu gedacht, dass man sich organisieren kann.
Auf mehr hast du nicht Anspruch. Ich empfehle dir deine Arbeitstelle zu kündigen. Das wird bei euch deiner Beschreibung nach eine längere Geschichte geben und es ist wichtig, dass du immer bei deinem Kind sein kannst- das geht aber nicht auf Kosten deines Arbeitgebers.

1 Kommentar

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Das mit den 3 Arbeitstagen pro Krankheit stimmt. Ich würde mich jedoch noch genauer erkundigen, wie das in einem Fall wie deinem geregelt ist.
Viel Glück!
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Ich würde auch kündigen. Vom Arbeitgeber kannst Du nicht mehr als 3 Arbeitstage verlangen, danach bist Du verpflichtet wieder zu arbeiten. Ist Dein Kind bei der IV angemeldet? Wenn ja kannst Du Dich für die Hilflosenentschädigung anmelden. Je nachdem ob Dein Antrag angenommen wird, bekommst Du je nach Pflegestufe Deines Kindes einen Unterstützungsbeitrag. Wäre ja dann eine kleine Entschädigung, anstelle Deines Lohnes.

1 Kommentar

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Ich wünsche Deiner Tochter gute Besserung!
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Ich danke herzlich für die guten Wünsche und die bisherigen Rückmeldungen.

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