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FrageUnbezahlte Anwesenheitspflicht bei gesellschaftlichem Anlass?

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sali zämä

ich hab schon geguugelt, doch nichts gefunden zu meiner frage bzgl arbeitsrecht.

-> darf mich mein arbeitgeber verpflichten, an einem gesellschaftlichen anlass, der rein gar nichts mit dem geschäft zu tun hat, teilzunehmen?
im spezifischen fall soll die gesamte belegschaft einer autogarage am freitag abend ab 19.30 (ankündigung kurzfristige 10 tage im voraus) zu einem zirkusbesuch gehen. wir dürften partner und kinder mitbringen, der eintritt ist gratis, doch es wird keine zeit vergütet.
ich habe an besagtem freitag andere pläne und sowieso interessiert mich zirkus überhaupt nicht.

aus dem bauch heraus sagt wohl jeder " gaht's no!", doch kann das jemand mit einem konkreten artikel oder verordung belegen?
und: gibt es einen unterschied zwischen lehrlingen und ausgelernten?

vielen dank!
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6 Antworten

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Artikel aus dem Gesetzesbuch habe ich nicht. Aber ich sags mal so bei mir egal in welcher Berufsbranche ich schon war, das Weihnachtsessen oder Zoo besuche waren keine Pflicht. Das einziege was Pflicht war, ist ein Geschäftsessen wo wir den neuen Kunden kennenlernten. Sonst ging alles aus freiem Willen. Und wenn du schon was anderes Vorhast dann sag es deinem Chef dass du an diesem besagten Tag keine Zeit hast.
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Macht halt keine gute "Falle" wenn man nicht mitgeht, aber das war ja nicht die Frage.
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Das liest sich doch erst mal ganz nett:
Dein Arbeitgeber läd alle Mitarbeiter samt Familie in den Zirkus ein !
Er nimmt Geld in die Hand und denkt er tut Euch und dem Betriebsklima was gutes.

Das diese Zeit nicht vergütet wird ist ja wohl logisch - es ist ja ein Freizeitangebot.

Verpflichtet bist Du nicht dieses Angebot anzunehmen.
Es gibt kaum mal einen Termin an dem alle Mitarbeiter oder alle Eingeladenen Zeit haben und kommen können - es ist also kein wirkliches Drama wenn Du absagst mit dem Begründung schon andere Pläne zu haben die man nicht mehr verschieben kann.

Viel Spass bei was auch immer Du an dem Tag machen wirst
Lilli
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Das ist ein ganz normaler Betriebsausflug welchen es so in fast allen grösseren Buden mal gibt.

Und die mehrheit wird nicht denken gahts na, denn wie gesagt es ist ganz normal. Wir waren auch schon schlitteln, essen, grillieren, zirkus etc.

Klar MUSST du nicht gehen aber es macht keine gute Falle wenn mann absagt da es ein geschenk des chwfs ist an die mitarbeiter.
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Also, ein gesellschaftlicher Anlass ist freiwillig und wenn Du etwas anderes vorhast, dann bist du nicht verpflichtet zu gehen. Ich gehe jeweils auch nicht an die Weihnachtsessen in unserem Betrieb.
Ich nehme dafür in Kauf, dass ich von anderem im Team angefeindet werde, aber da ich Teilzeit arbeite und meinen eigenen Arbeitsbereich habe, ist das mir egal.
Aber das müsstest du Dich vielleicht für Dich noch überlegen, wie das im Team ist, wenn du nicht gehst
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Ja genau, geht es eigentlich noch! Hast du schon mal was von Teambildungsanlässen oder ganz einfach Anlässe als Dankeschön für die Mitarbeiter gehört?! Dann noch Zeit vergütet wollen, obwohl die ganze Familie zum Zirkus eingeladen ist. Undankbarer geh es nimmer.... Auf solche Mitarbeiter, für die man nur Brötchengeber ist, auf solche, die sich sonst null mit dem Betrieb identifizieren können, würde ich persönlich verzichten.

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