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Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten können vom Personen-Freizügigkeitsabkommen profitieren. Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass lediglich Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen.
und eine "Kinderbetreuerin" gilt wohl kaum als Spezialistin.
Ich finds einfach doof, wenn man Leuten unnütz Hoffnungen macht.
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tolle Hilfe.... mit einem Touristenvisum darf sie nicht arbeiten, als brasilianische Staatsangehörig braucht sie gar kein Visum, wenn sie max. 90 Tage in der Schweiz ist und eine Arbeitserlaubnis kriegt sie so ziemlich garantiert gar nicht: