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Soweit ich weiss muss man es im Kanton ZH nicht zurück bezahlen, ausser wie Rumpelstilzchen schreibt, bei einer Erbschaft. Ich finde es auch sehr ungerecht dass sowas nicht einheitlich geregelt wird.
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Ja, das ist so. Im AG muss man alles zurückzahlen, in einigen Kantonen nur das Geld für die Erwachsenen, für die Kinder nicht, wieder in anderen Kantonen nur bei einem größeren Gewinn oder einer Erbschaft.
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In der Gemeinde wo ich Wohnhaft bin, wird sobald man weg ist vom Sozialamt ein Schreiben kommen (ca.nach 12 Monaten), wo man seine Einkünfte offen legen muss verdient man den genug ist man Rückzahlungspflichtig. Aber auch wenn man bsp. Nur 3.500 Fr verdient fragen die einem an ob man nicht jeden Monat 50Fr zurück Zahlen kann!