Liliput Familienwelt
Und wer zahlt Alimente wenn Vater IV-Rente hat?
2 Antworten
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Ja natürlich, denn in der Regel ist der leibliche Vater (auch IV-Bezüger!) unterhaltspflichtig (sofern die Vaterschaft ANERKENNT wurde!). Grundsätzlich gilt:
Bei der Geburt eines Kindes gilt der Ehemann der Mutter automatisch als Vater des Kindes (Vaterschaftsvermutung). Ist die Mutter hingegen nicht verheiratet, so muss der Vater das Kind offiziell anerkennen.
https://www.ch.ch/de/familie-und-partnerschaft/mutterschaft-und-vaterschaft/ein-kind-anerkennen/
Sind die Eltern verheiratet, entsteht das Kindsverhältnis zu Mutter und Vater von Gesetzes wegen mit der Geburt. Sind sie nicht verheiratet, so muss das Kindsverhältnis – die rechtliche Vaterschaft – zwischen Vater und Kind durch einen Rechtsakt (Vaterschaftsanerkennung) begründet werden. Anerkennt der Vater das Kind nicht freiwillig, so ist der Gerichtsweg einzuleiten.
Sobald also die Vaterschaft rechtlich geregelt ist, hat das Kind Anspruch auf eine sogenannte Kinderrente (bei IV-Bezügern). Bei einer vollen IV-Rente (ca. 2370 CHF) beträgt die Kinderrente ca. 900 CHF pro Kind (die exakte Rentenhöhe kann bei der zuständigen Amtsstelle ermittelt werden).
Wie aus den Medien zu entnehmen war, wurde die CH-Kinderrente etwas gekürzt.
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/weniger-geld-fuer-kinder-von-ivrentnern/story/11815499
Es geht um das Geld für Kinder von IV-Rentnern, das heute «Kinderrente» genannt wird und künftig «Zulage für Eltern» heissen soll. Die Zulage soll von 40 auf 30 Prozent der Rente gesenkt werden.
Trotzdem alles Gute und eine unbeschwerte Schwangerschaft :-)