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Liliput Familienwelt
Muss ich den SKN haben? Würde gerne mit Hunden spazieren gehen
7 Antworten
nein nur wenn du selber einen hast :-) aber schaden tut es sicherlich nicht. er ist sehr interessant.
Lieber Stern...
Nein, eine SKN Kurs musst du nicht dafür haben wenn du mit fremden Hunden spazieren gehst. Nur der Hundehalter muss innerhalb eines Jahres nach dem Hundekauf einen SKN Kurs in Theorie absolvieren, dieser dauert mindestens 4 Stunden.
Jedoch wäre es sinnvoll eine Haftpflichtversicherung bezüglich Hunde abzuschliessen, da die Betreuungsperson bei einem Schaden der ein Hund anrichten kann, auch mithaftbar gemacht werden kann.
Ich bin selbst SKN Kursleiterin und Expertin.
Lieber Gruss
Venus
Nein, eine SKN Kurs musst du nicht dafür haben wenn du mit fremden Hunden spazieren gehst. Nur der Hundehalter muss innerhalb eines Jahres nach dem Hundekauf einen SKN Kurs in Theorie absolvieren, dieser dauert mindestens 4 Stunden.
Jedoch wäre es sinnvoll eine Haftpflichtversicherung bezüglich Hunde abzuschliessen, da die Betreuungsperson bei einem Schaden der ein Hund anrichten kann, auch mithaftbar gemacht werden kann.
Ich bin selbst SKN Kursleiterin und Expertin.
Lieber Gruss
Venus
5 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Ich empfehle dir dich bei der Stiftung das Tier im Recht(TIR) in Zürich zu Informieren.Mit ihrer juristischen Grundlagenarbeit,ihrer umfangreichen publizistischen Tätigkeit und deren Dienstleistungsangebot hat sich die TIR als Kompetenzzentrum für Fragen zum Tier im Recht etabliert.
Ausserdem ist das Veterinärsamt in deinem Kanton zuständig um deren Vollzug des Tierschutzrechts und dessen Aussführung.
Lasse dich dort kompetent beraten.
Gruss
Venus
Diese sind auch für den Voozug zuständig.
Liebe Grüsse
Venus
Ausserdem ist das Veterinärsamt in deinem Kanton zuständig um deren Vollzug des Tierschutzrechts und dessen Aussführung.
Lasse dich dort kompetent beraten.
Gruss
Venus
Diese sind auch für den Voozug zuständig.
Liebe Grüsse
Venus
Ich empfehle dir dich beim www.tierimrecht.org und beim Veterinärsamt in deinem Kanton www.bevet.ch zu informieren.
Hundegesezte werden Kantonal geregelt.
Dort erhälst du korekte Informationen.
Diese sind auch für den Voozug zuständig.
Liebe Grüsse
Venus
Hundegesezte werden Kantonal geregelt.
Dort erhälst du korekte Informationen.
Diese sind auch für den Voozug zuständig.
Liebe Grüsse
Venus
Ich sage nie wieviel ich möchte. ich überlasse es dem Tierhalter.Spielt das eine Rolle, ob ich das Geld nehme und es spende oder es am Tierhalter sage, er soll es an das Ort spenden.?Dann mache ich mich strafbar wenn ich das Geld entgegen nehmen würde?
Wenn du dies Entgeltlich tust,gilt dies als Verdienst.Also du machst ein Geschäft damit.Es spielt keine Rolle was du mit diesem Geld machst.
Wenn ich einen Teil meines Lohnes oder meinen gesammten Lohn spende,kann ich diesen auch nicht den Steuern abziehen...oder brauche dadurch keine Ausbildung.
Also beruflich Hunde zu betreuen erfordert einen Tierpflegerlight Ausbildung und hat mit dem SKN nichts mehr zu tun.-Dieser benötigst du wenn du weniger als 19 Hunde betreust(Beruflich,das heisst entgeltlich)
Ausserdem brauchst du dann eine Berufshaftpflichtversicherung.
Ich empfehle dir..wenn du das Geld wirklich spenden willst,nimm kein Geld von den Hundebesitzern an,sondern sage den Hundebesitzern,sie sollen das Geld für dich spenden.
Liebe Grüsse
Venus
Wenn ich einen Teil meines Lohnes oder meinen gesammten Lohn spende,kann ich diesen auch nicht den Steuern abziehen...oder brauche dadurch keine Ausbildung.
Also beruflich Hunde zu betreuen erfordert einen Tierpflegerlight Ausbildung und hat mit dem SKN nichts mehr zu tun.-Dieser benötigst du wenn du weniger als 19 Hunde betreust(Beruflich,das heisst entgeltlich)
Ausserdem brauchst du dann eine Berufshaftpflichtversicherung.
Ich empfehle dir..wenn du das Geld wirklich spenden willst,nimm kein Geld von den Hundebesitzern an,sondern sage den Hundebesitzern,sie sollen das Geld für dich spenden.
Liebe Grüsse
Venus
in allen kantonen ist es Pflicht den SKN Theorie und Praxis zu absolvieren, wenn man Hunde ausführen möchte. je nach kanton ist geregelt wieviel Hunde miteinander spazieren geführt werden dürfen.
Der Tierpfleger Light die sogenante FBA ist nur für die die eine Hundepension oder ähnliches führen möchten bis maximal 19 Hunde.
Also wenn Du die Hunde nach dem spazieren wieder nach hause bribgst brauchst Du den nicht. Vorausgesetzt der kanton hat keine anderen Vorschriften erlassen.
Diese erhälst Du jeweils beim kantonalen Veterinäramt.
Wenn Du Geld bekommst so musst Du auch um eine Berufshaftpflichtversicherung haben.
natürlich wäre es sinnvoll eine FBA zu machen um sein wissen über Hunde zu festigen und zu vertiefen.
Gruss der Hund
Der Tierpfleger Light die sogenante FBA ist nur für die die eine Hundepension oder ähnliches führen möchten bis maximal 19 Hunde.
Also wenn Du die Hunde nach dem spazieren wieder nach hause bribgst brauchst Du den nicht. Vorausgesetzt der kanton hat keine anderen Vorschriften erlassen.
Diese erhälst Du jeweils beim kantonalen Veterinäramt.
Wenn Du Geld bekommst so musst Du auch um eine Berufshaftpflichtversicherung haben.
natürlich wäre es sinnvoll eine FBA zu machen um sein wissen über Hunde zu festigen und zu vertiefen.
Gruss der Hund
Auch als Dipl. Tierpflegerin EFZ braucht man den SKN Kurs (den Ganzen) um Gassigängerdienste anbieten zu können. Ist zwar ein Witz aber es ist so. Alleridings ist das ja auch eine kurze Sache- dafür stimmt es dann auch. Bei der Haftpflicht wäre ab zu klären, ob dies inbegriffen ist (bei mir ist es so).
als Teenager (vorher mit der ganzen Familie) waren wir/ war ich oft spazieren mit Hunden (jeweils nur 1;) welche im Tierheim untergebracht sind... Wir hatten nicht Platz und Zeit selber einen zu haben.. Ich genoss diese Zeit sehr.. Dann hatte ich als junger Erwachsener (Ausbildung, Job, Familie) keine Zeit mehr und als ich Jahre später mit meinem Sohn einen solchen Spaziergang machen wollte haben die mir gesagt ich bräuchte diesen Kurs. Ich denke in dieser Hinsicht hat sich etwas getan.. Irgendwie schade aber natürlich auch sinnvoll..