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Liliput Familienwelt
Gemeinsames Sorgerecht: Pflicht? Müssen wir eine Vereinbarung machen?
Weiss jemand ob ein gemeinsames Sorgerecht zwingend ist? Bin unverheiratet und der Vater hat das Kind anerkannt. MÜSSEN wir eine Vereinbarung über das gemeinsame Sorgerecht machen? Fühle mich von der Behörde sehr unter Druck gesetzt und weiss nicht, ob ich nicht auch das alleinige Sorgerecht haben könnte...
4 Antworten
du hast Glück: es wird erst per 1. Juli als Regelfall vorgesehen. Je nach Beziehung der Eltern (ich vermute, ihr lebt nicht zusammen?) ist das alleinige Sorgerecht bedeutend besser für dich: Es gibt viel weniger Diskussionen.... Und dem Vater mehr Rechte einräumen, als offiziell vorgesehen, das kannst du immer noch.
Noch ein Hinweis betreffend Rückwirkung der neuen Sorgerechtsregelung:
www.news.admin.ch - Gemeinsame elterliche Sorge
Zudem schliesst jede Verschiebung eine zusätzliche Anzahl geschiedener Väter aus, da die Rückwirkung des neuen Rechts auf Scheidungen beschränkt ist, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens weniger als fünf Jahre zurückliegen.
Hilfreiche Infos zur neuen Sorgerechtsregelung gibt es auch unter:
Gemeinsames Sorgerecht wird ab Juli 2014 zur Regel bei humanrights.ch
www.humanrights.ch/Schweiz/Inneres/Frau-Mann/idart_7571-content.html
Gemeinsame elterliche Sorge ab 1. Juli 2014 beim svamv-fsfm.ch
www.svamv-fsfm.ch/430-2013-06-02-revision-elterliche-sorge-ab-1-juli-2014.html
Allgemeine Infos - Elterliche Sorge / Elterliche Obhut
www.gerichte-zh.ch/ehe-familie/elternrechte-pflichten/elterliche-sorge.html