Gehören Naturalbezüge zum massgebenden Lohn?
Naturalbezüge sind Bestandteile des Lohns, die nicht in Form von Geld
ausbezahlt werden. Erhalten Arbeitnehmende - auch mitarbeitende Familienmitglieder der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers - im Betrieb oder im Hausdienst einen Naturallohn, wird dieser wie folgt bewertet:
Naturallohn
pro Tag
Frühstück
Fr. 3.50
pro Monat
Fr. 105.–
Mittagessen
Fr. 10.–
Fr. 300.–
Abendessen
Fr. 8.–
Fr. 240.–
Unterkunft
Fr. 11.50
Fr. 345.–
Volle Verpflegung und Unterkünfte
Fr. 33.–
Fr. 990.–
Erhalten nicht nur Arbeitnehmende, sondern auch deren Familienangehörigen freie Verpflegung und Unterkunft, werden folgende Zuschläge hinzugerechnet:
• bei erwachsenen Familienangehörigen je der gleiche Ansatz wie bei Arbeitnehmenden,
• bei minderjährigen Familienangehörigen je die Hälfte des Ansatzes der Arbeitnehmenden.
Andere Naturaleinkommen werden von Fall zu Fall von der Ausgleichskasse
bewerte
Steht alles bei AHV 2.001 Beiträge.
Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, dies anzugeben!