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Denkfehler, Sternenhimmel, den ich auch kürzlich gemacht habe. Du zahlt bei Unfall auch Selbstbehalt, wenn der von der KK übernommen wird, wie das ja bei Kinder und Nichterwerbstätigen der Fall ist. Bloss wenn der über die Unfallversicherung des Arbeitgebers/SUVA abgerechnet werden kann, dann gibts keinen.
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Ja der Spital hatte mir ein Schreiben mitgegeben was da die Ursache war für den Sturz. dies habe ich der KK weiter geleitet
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Noch zum Unfall: hast du das Formular schon ausgefüllt? Dort muss man immer den Unfallhergang schildern. Wenn du schreibst, dass sie gestossen wurde, wollen sie wissen von wem. Deine Unfallversicherung wird dann Regress auf die Haftpflicht des Unfallverursachers nehmen. Will heissen, du musst in diesem Fall dann den 10% Selbstbehalt den du hast bei der Unfallversicherung bei der KK nicht bezahlen! Da würde ich unbedingt am Ball bleiben.